freiwillig GKV versichert, Behandlung Verlustvortrag aus Kapitaleinkommen
guten Abend,
ich habe 2018 zwar insgesamt positive Einnahmen aus Kapitalvermögen erzielt, aber die Aktien-Veräusserungseinnahmen waren negativ (DAX -18% in 2018). Das führt im Steuerbescheid zu einem Verlustvortrag aus Aktienveräusserungen, aber nur deshalb, weil diese Verluste nach dem Einkommensteuergesetz nicht mit den anderen Einnahmen aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen (im Sozialgesetzbuch gibt es meines Wissens nach die Trennung Aktien/sonstige Kapitaleinnahmen nicht). Hätte ich keine Verlustbescheinigung zur depotübergreifenden Verlustverrechnung über die Einkommensteuererklärung beantragt, so würden diese Verluste nie im Steuerbescheid oder in Steuerbescheinigungen aufzutauchen, in den Folgejahren unsichtbar von der Bank verrechnet und folglich die zukünftigen steuerpflichtigen Einnahmen und Krankenkassenbeiträge mindern.
So wie es ausschaut, ist sich meine Krankenkasse unschlüssig und scheint dahin zu tendieren meine Aktienverluste in 2018 nicht mit den sonstigen Kapitaleinnahmen desselben Jahres verrechnen zu wollen. Das würde dann aber das Problem eröffnen, ob der Verlustvortrag später überhaupt berücksichtigt werden darf. (indirekt passiert das defacto bei Verrechnung über die Banken , aber es kann ja eigentlich nicht korrekt sein, dass die Berücksichtigung von Kapitaleinkünfte-Verlusten für Krankenkassenbeiträge davon abhängt, ob man eine Verlustbescheinigung bei seiner Bank beantragt, oder ?
Wie wäre das korrekte Vorgehen der Krankenkasse:
a) Verrechnung NUR im Entstehungsjahr der Verluste und NUR mit Aktiengewinnen ? Negativer Rest geht verloren? Dann aber mit welcher Begründung Sozialgesetzbuch/Festlegung Spitzenverband der GKVs ?
b) Verrechnung NUR im Entstehungsjahr der Verluste mit allen Einnahmen aus Kapitalvermögen ? Ev. negativer Rest geht verloren ?
c) Verrechnung im Entstehungsjahr mit positiven Aktiengewinnen und restl. Berücksichtigung des Verlusts in Folgejahren, so wie das automatisch bei Nutzung des Banken-Verlusttopfs der Fall wäre ?
d) Verrechnung im Entstehungsjahr mit allen positiven Einnahmen aus Kapitalvermögen und restl. Berücksichtigung des Verlusts in Folgejahren ?
AW: freiwillig GKV versichert, Behandlung Verlustvortrag aus Kapitaleinkommen
Meinem Verständnis nach sollten sich die KV-Beiträge am Steuerbescheid orientieren, d.h. Verluste aus Aktienveräußerungen sollten nur im jeweiligen Jahr mit Gewinnen aus demselben Topf verrechenbar sein, überbleibende Verluste aber in die kommenden Jahre aufgeschoben werden können. Deine KK verrechnet hier meiner Ansicht nach also korrekt. Es scheint da aber verschiedene Auffassungen und Gesetzesauslegungen zu geben, so dass es schwierig ist, hier klar zu trennen, was richtig und falsch ist.
Davon abgesehen, du schreibst oben nur vom DAX. Handelt es sich bei den Verlustpapieren tatsächlich um Einzelaktien? Gewinne und Verluste aus Aktienfonds sind nämlich dem sonstigen Verlusttopf zuzurechnen.
AW: freiwillig GKV versichert, Behandlung Verlustvortrag aus Kapitaleinkommen
danke für die Antwort.
Es handelt sich um Verluste aus Einzelaktien also bankentechnisch um den "Aktien-Verlusttopf". Wenn es sich um Fonds gehandelt hätte, dann wäre der Verlustvortrag gar nicht entstanden, denn diese Verluste können nach dem Einkommensteuerrecht direkt mit Dividenden, Zinsen, etc verrechnet werden.
AW: freiwillig GKV versichert, Behandlung Verlustvortrag aus Kapitaleinkommen
An holzwurm,
Das Problem ist das die GKV bis zur Höchstgrenze des zu versteuerten Einkommen zu berechneten sind, das macht rund 1.000 € monatlich!
Es ist eh vieles unabhängig, so sind ja auch die private Nutzung des Firmenwagen unabhängig von Gewinn oder Verlust des Einkommens unabhängig!
Dass nennt man pauschale Versteuerung! Das andere nennt man Verlustverrechnung aus gleichen Einkommensarten! Auch Verlustvortag genannt! Bedingt aus den unterschiedlichen Steuersätzen 25 % versus 48,5 % geschuldet
Verhindern können Sie dies weder bei der GKV oder PKV, blechen müssen Sie immer!
AW: freiwillig GKV versichert, Behandlung Verlustvortrag aus Kapitaleinkommen
Ich habe inzwischen im Internet nach Hinweisen zum Umgang mit Verlustvorträgen aus Kapitaleinkommen bei Krankenkassen gesucht und dazu ein recht aktuelles Urteil gefunden: https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb...I13124937.html
Laut Urteil des Landessozialgerichts BW vom April 2019 müssen Krankenkassen Verlustvorträge aus Kapitaleinkommen berücksichtigen. Das ist laut Urteil anders als bei anderen Verlustvorträgen, die die Krankenkassen nicht berücksichtigen müssen.
Wenn meine Krankenkasse das so handhaben sollte, dann macht es keinen Unterschied, ob man den Verlustvortrag über die Bank führt oder per Einkommensteuerbescheid beim Finanzamt feststellen lässt -und ich kann damit leben.
AW: freiwillig GKV versichert, Behandlung Verlustvortrag aus Kapitaleinkommen
Zitat von bruno68
Verhindern können Sie dies weder bei der GKV oder PKV, blechen müssen Sie immer!
bruno68
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Was für ein Unsinn - was hat die PKV mit der Steuererklärung zu tun.
In der PKV richtet sich der Beitrag nach dem Eintrittsalter, Gesundheitszustand und den Tarifen - nichts mit Einkünften!
Und in der GKV richtet sich der Höchst-Beitrag nach der Beitragsbemessungsgrenze.