Zitat von
bruno68
An Rengual,
allein nach ihren Angaben würde ich sagen: "Lassen sie dies!" Der Ablauf der Zinsbindung in 10 Jahren, unter der zukünftigen Familienplanung, scheitert jede Refinanzierung!
VR Angebot
1) Denn dann müssen Sie die 65.000 € der KfW umschulden!
2) Glauben Sie ersthaft dass Sie die 35.000 € mit 112 € je tilgen werden? Dass macht nur 26 Jahre für die Schuld ohne Zinsen! Und variable Zinsen für 30 Jahre? Die gibt es nicht!
3) Das geht so!
Insgesamt ist die Planung ausgelegt auf das Platzen in 10 Jahren! Es stellt sich die Frage warum hier auf 30 Jahre Zulage Eltern und 25 Jahre Kinderzulage verzichtet werden soll? 10.500 € Eltern und 15.000 € Kinder? Analog auch auf VL Leistung AG? Und die Zulagen Staat und steuerliche Vorteile von Riester?
Spk.
zu 1) Der Ablauf der Zinsbindung in 10 Jahren, unter der zukünftigen Familienplanung, scheitert jede Refinanzierung!
zu 2) Dieser Zulage auf 30 Jahre Eltern und 25 Jahre Kinderzulage? 10.500 € Eltern und 15.000 € Kinder? Analog auch auf VL Bausparen!
zu 3) Der Ablauf der Zinsbindung in 10 Jahren, unter der zukünftigen Familienplanung, scheitert jede Refinanzierung!
zu 4) Das geht so!
Begründung:
I Es fehlen die Nebenkosten des Haus!
a) Grundstückhaftpflicht ca. 150 €
b) etl. Heizölversicherung ca. 100 €
c) Gebäudeversicherung ca. 1.400 €
d) Hausratversicherung ca. 200 €
e) extra Todesfallschutz, da die Gruppenversicherung zu gering ist 110.000 € verus 430.000 €!
Weitere Kosten fehlen die Grundstücksabgaben, Wasser, Abwasser, Strom, ....!
II In der Zukunft!
a) Keine Garantie das das Einkommen gleich bleibt
b) Keine Garantie das der Pfändungsfreibetrag nicht schneller steigt, als das Einkommen in den nächsten 10 Jahren!
Erklärung Pfändungsfreibetrag ist Teil des Einkommen dass nicht in sämtliche Berechnung gesetzlich einfließen darf!
Die Pfändungsfreigrenze liegt 2019 bei 3.613 € monatlich, wenn man verheiratet oder Einzelverdiener ist, 2 Kinder sind von diesen Betrag 448,00 € monatliches pfändbares Einkommen!
Bei unverheirateten müssen die Einkommen einzeln berechnet werden, ist wird zu ganz anderen Beträge führen! dabei unterschiedliche Freibeträge haben
Bekanntmachung zu den §§ 850c und 850f der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2019)
Wenn beide unverheiratet je 2.500 € netto haben und unverheiratet bleiben sind nur 925 € ohne Kinder, 388 € mit 1 Kind, ergibt zusammen heute dann ein monatliches pfändbares Einkommen von 676 €!
Schließen Sie jetzt den Darlehnsvertrag unverheiratet ab, müssen Sie in 10 Jahren ihr Einkommen als Verheirateter zusätzlich, um die normalen Anhebungen netto, die weitere Differenz von 228 € monatlichen hinzu verdienen! Um die gleiche finanzielle Ausgangslage wie heute zu haben!
Berechnung Geld zur Finanzierung:
Modell A) heute je 2.500 € = 1.850 € Finanzierung passt! Zu Leben 3.150 € unverheiratet, keine Kinder
Modell B) morgen 5.000 € = 5.000 € minus 3.613 € =1.387 € plus 993 €, 2.380 € Finanzierung passt! Zum Leben 2.620 €, Verheiratet 0 Kinder
Modell C) morgen 5.000 € = 5.000 € minus 3.613 € =1.387 € plus 696 €, 2.083 € Finanzierung passt! Zum Leben 2.917 €, Verheiratet 1 Kind
Modell D) morgen 5.000 € = 5.000 € minus 3.613 € =1.387 € plus 448 €, 1.835 € Finanzierung wird ungewiss! Zum Leben 3.165 €, Verheiratet 2 Kinder
Die Zinsentwicklung ist ungewiss! Die Nebenkostenentwicklung wird nach oben steigen! Aus den Betrag 2.380 € bis 1.835 € müssen alle Kosten die mit den Haus im Zusammenhang stehen bestritten werden!
Gleich man alles mit 20% an, hat die Familie in 10 Jahren rund 6.000 € Netto, aber die Grenzen wachsen mit! Steigen die Zinsen auf 2 % p.a., sinken die Hauswerte was faktisch zu einer Nivellierung des neuen Beleihungsauslauf führt!
Hat man den Beleihungsauslauf auf 80 % getilgt, kann bei der Neubewertung des neuen Gläubiger ein Wertverlust des Hauses von 400.000 auf 320.000 € eintreten!
Es könnte sogar eine Einschusspflicht für Darlehnsnehmer bestehen, um das neue Darlehn zu erhalten! Ist mir in den letzten 20 - 15 Jahren auch öfters mal vorgekommen!
bruno68