Versteuerung von gemeinsamen Glücksspiel Gewinnen/Gebühren
Hey Community,
mich würde mal interessieren wie ich diese Gewinne versteuern müsste:
(Fiktive Situation)
ich finde 5 Leute die zusammen mit mir Glücksspiele spielen wollen. Jeder von ihnen gibt mir 20€ (5x20 = 100€), die Gewinne werden unter den Spielern gleich aufgeteilt (Verluste ebenfalls). Als Gebühr verlange ich 3% von jedem (3% von 20€ = 0,60€).
Das bedeutet ich bekomme 0,60€ x 5 Personen = 3€.
Im Kasino würde ich also nur 97€ einzahlen.
Unter welche Steuerregelung würde diese Art von Gewinn fallen. Das der Betrag unter der Freigrenze liegt ist hier erst einmal nicht relevant und muss nicht mit berücksicht werden.
Gibt es noch sonstige Regelungen, die ich beachten musste?
AW: Versteuerung von gemeinsamen Glücksspiel Gewinnen/Gebühren
100%ig sicher bin ich mir nicht, versuche mich trotzdem mal an einem Ansatz, wofür ich aber keine Garantie auf Richtigkeit gebe:
Ein Zusammenschluss von 5 Personen zum gemeinsamen Glückspiel begründet meines Wissens eine BGB Gesellschaft.
D.h. alle Gewinne werden verteilt, auch wenn einer das Geld in den Automaten steckt.
Generell kann bei einer BGB Gesellschaft abweichend vom gemeinsamen Vermögen und der gemeinsamen Gewinnermittlung für den einzelnen Beteiligten ein Sonderbetriebsvermögen bzw. Sonderbetriebseinnahmen oder -ausgaben existieren.
Typisches Beispiel wäre z.B. eine Erbengemeinschaft, wo einer die Verwaltung übernimmt und dafür extra vergütet wird oder wenn 3 Geschwister gemeinsam ein vermietetes Haus kaufen, 2 Geschwister den Kaufpreis über ein Darlehen finanzieren und einer den kaufpreis aus dem Eigenkapital bestreitet. Die Darlehenszinsen stellen dann ggf. Sonderbetriebsausgaben dar.
Um mal jetzt bei deinem Beispiel zu bleiben
Angenommen, ihr geht mit 1000€ aus dem Kasino, hieße das für die BGB Gesellschaft
1000€
-100€ Einsatz
- 3€ Gebühren
897€ Gewinn
Macht für die 4 anderen einen persönlichen Gewinn von 179,40€
Bei dir kommen zu den 179,40€ meines Erachtens noch die Sonderbetriebseinnahmen von 3€ hinzu, so dass du 182,40€ Gewinn hast.
In Summe aller 5 Gesellschafter ergeben sich wieder die 900€ Gewinn.
Jetzt steht aber die wichtigste Frage im Raum, in welcher Einkunftsart dieser Gewinn zuzuordnen ist und da war es meines Erachtens so, dass Gewinne aus Glückspiel nicht zu versteuern sind.
Das Ganze ist wie gesagt eine Laienmeinung ohne genauer nachgelesen zu haben.
Es gibt aber auch noch einen anderen Ansatzpunkt, den ich auch nicht ausschließen würde.
Es sind in den sonstigen Einkünften auch Einnahmen z.b. aus gelegentlicher Vermittlung zu berücksichtigen.
Das greift aber nur, wenn die Einnahmen aus der Vermittlung sonst keiner Einkunftsart zuzuordnen sind. (im Gegensatz dazu z.B. die regelmäßigen Provisionseinnahmen als Versicherungsvertreter)
Jetzt könnte man noch argumentieren, dass die Einnahmen aus Glücksspiel keiner Einkunftart zuzuordnen ist und somit deine Vergütung als sonstige Einkunft zu betrachten ist.
Sollte es sich nicht nur um die fiktiven Einnahmen von 3€ handeln, dann würde ich einen Steuerberater konsultieren.
AW: Versteuerung von gemeinsamen Glücksspiel Gewinnen/Gebühren
Ich danke dir erst einmal die deine ausführliche Antwort. Meine Situation habe ich anscheinend nicht detailliert genug beschrieben, erste Threads eben
Es ist bestimmt besser wenn ich meinen Plan etwas genauer schildere:
Ich möchte gerne eine Plattform Gründen auf der sich unbekannte Menschen zum gemeinsamen Glücksspiel spielen treffen können. Um meine Kosten zu decken und einen kleinen Gewinn zu erwirtschaften würde ich dafür eine Gebühr verlangen.
So bin ich nur Vermittler und spiele selbst nicht.
Wer die Ein- und Auszahlungen übernimmt steht in Moment noch nicht fest.
Da ich ein Neuling im Bezug auf Geschäfte bin würden mich folgende Fragen interessieren:
1. Müsste man für so ein Vorhaben ein Unternehmen gründen?
2. Welche Art Steuer wäre in diesem Fall zu zahlen
3. Bin ich dann Veranstalter von Glückspielen und benötige eine Lizenz?
4. Welche sonstigen Regelungen sind zu beachten?
AW: Versteuerung von gemeinsamen Glücksspiel Gewinnen/Gebühren
Ok. Das ist natürlich ein anderer Sachverhalt.
1.) Ja du wärst Unternehmer.
2.) Je nach Unternehmensart vermutlich Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer oder Einkommensteuer und Gewerbesteuer, ggf. auch Umsatzsteuer, Wettsteuer und Vergnügungsteuer
3.) Die Vermittlung von Glücksspiel unterliegt meines Wissens ebenfalls der Lizenzierung durch den Staat
4.) Da gibt es sicherlich zig Regelungen und Urteile.
Im Übrigen sitzen die meisten Unternehmen der Glückspielbranche nicht in Deutschland sondern z.B. in Gibraltar
AW: Versteuerung von gemeinsamen Glücksspiel Gewinnen/Gebühren
Zu 3.
Ich konnte jetzt auf die schnelle keine Bestätigung finden. Wenn ich eine Lizenz benötige kann ich sie Idee gleich wieder vergessen, denn das nötige Kapitel für eine Lizenz besitze ich nicht.
Wie wäre es den in Rahmen eines Live Streams?
Ich warte auf 5 Leute und spiele als 6. Person mit. Die Gewinne würde gerecht aufgeteilt werden. Theoretisch sollte die Gewinne steuerfrei sein, richtig? Oder gilt das als professionelles spielen?
Mir fehlt im Moment noch das Grundverständnis zu diesen Themen.
AW: Versteuerung von gemeinsamen Glücksspiel Gewinnen/Gebühren
Ich verstehe den Sinn deiner Idee nicht.
Was kannst du als kleiner "popeliger" Vermittler dem Kunden bieten (wofür die auch noch Geld zahlen sollen), was die großen Onlinekasino-Betreiber nicht bieten?
Ich glaube generell, dass das Thema sehr beratungsintensiv und risikobehaftet ist. Gerade vorhin habe ich ein frisches Urteil zu Zweitanbieter-Lotto und Toto gelesen.
Da zerstört ein Gericht ganz schnell deine ganze Geschäftsidee.
AW: Versteuerung von gemeinsamen Glücksspiel Gewinnen/Gebühren
Zitat von Reamon
Zu 3.
Ich konnte jetzt auf die schnelle keine Bestätigung finden. Wenn ich eine Lizenz benötige kann ich sie Idee gleich wieder vergessen, denn das nötige Kapitel für eine Lizenz besitze ich nicht.
Unter dem Aspekt der Schwarzmarktbekämpfung wird das bisherige Internetverbot gelockert. Die Länder können den Eigenvertrieb und die Vermittlung von Lotterien sowie die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet unter bestimmten Voraussetzungen erlauben. So ist es in Hamburg staatlichen Lottogesellschaften seit Mitte 2012 wieder erlaubt, das Lottospielen im Internet anzubieten. Es muss jedoch unter anderem sichergestellt sein, dass minderjährige oder gesperrte Spieler durch Identifizierung und Authentifizierung vom Spiel ausgeschlossen werden. Zudem wird ein Höchsteinsatz je Spieler in Höhe von 1.000 Euro pro Monat festgelegt. Suchtanreize durch schnelle Wiederholung müssen ausgeschlossen werden. Aufgrund des hohen Suchtpotenzials dürfen ******spiele auch weiterhin nicht im Internet angeboten werden.
AW: Versteuerung von gemeinsamen Glücksspiel Gewinnen/Gebühren
@ Reamon,
Lasst es lieber wer Glücksspiel betreibt, benötigt eine Lizenz im jeweiligen Bundesland! Hat er eine Lizenz für ein Bundesland so darf dies nicht für andere Länder bzw Bundesländer genutzt werden!
Auch sind Gewinne als unbedingt anzusehen, was einer Banklizenz recht nahe kommt! Was bedeutet dass die Gewinne unter Vorlage des Gewinnschein Bzw. Jeton sofort eingelöst werden muss! Bei größeren Gewinne auch die bargeldlose Überweisung.
Glücksspiel ist, wenn nicht alle Spielobjekte verteilt werden! So sind sämtliche Pokerspiele, auch schwimmen (31) und Rulette gehören darunter!
Auch Steinespiele könnten dazu gehören!
Faktisch gehören nur "Skat und Bridge" nicht zu Glücksspielen, da alle Karten verteilt werden!
Aber Betrügereien, wie durch mischen, verteilen, markieren ... bestehen immer, wenn es um Geld geht!
In einer kleine Runde in der Kneipe, zum Skat, Poker oder sonstige Kartenspiele mit einsetzen von Runden bezahlen, da wird keiner was gegen haben!
Aber wenn dann 20er, 50er oder 100er als ein Einsatz je Runde kommen, kracht es für Gastgeber, Durchführer und Teilnehmer und zwar kräftig.
Schnell steht im Raume: Steuerhinterziehung, Umsatzsteuerbetrug, illegales betreiben von Glücksspiel!; dass man da nicht ohne ein Strafverfahren rauskommt dürfte müsste sofort jeden klar sein bzw. werden!
Als Vorbestrafter ist einher gehend ist ein jahrelanges Gewerbeverbot unausweichlich! u.a. wegen Steuerunehrlichkeit!