Sterbegeldversicherung: kriminelle Energie

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  1. Avatar von Giantgeorge
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    Standard Sterbegeldversicherung: kriminelle Energie

    Hallo,
    mir geht da ein Gedanke durch den Kopf, bei dem ich hoffe, dass ich falsch liege.

    Stimmt es, dass man rein theoretisch eine Sterbegeldversicherung für einen Fremden abschließen kann, ohne dass dieser etwas davon mitbekommt?

    Falls dies möglich ist, sehe ich darin nicht nur eine moralische, sondern auch eine kriminelle Gefahr.

    Mal angenommen ein Nachbar erkrankt und es ist abzusehen, dass er nich ca. zwei Jahre zu leben hat. Jetzt kann doch ein moralisch unterentwickelter Mensch auf die Idee kommen, eine Sterbegeldversicherung für diesen Nachbarn abzuschließen ( die meisten ohne Gesundheitsprüfung). Natürlich lässt er sich selbst als Empfänger der Auszahlung eintragen, da die Ausschüttung nicht zweckgebunden ist. Das ist dann quasi wie “Wetten auf Sterbende”.

    Für noch härtere Kandidaten mit extremer krimineller Energie kann es sogar so weit kommen, dass beim Sterben termingerecht nachgeholfen wird.

    Ist es tatsächlich möglich, dass ein Fremder einen Fremden mit einer solchen Versicherung versehen kann oder ist das nur bei Familienmitgliedern möglich? Gibt es eine zentrale Stelle, bei der man das für sich unterbinden lassen kann oder informiert wird, sobald jemand versucht, eine solche Versicherung für einen abzuschließen?

    Ich frage das nicht nur rein fiktiv.

    Über Antworten würde ich mich freuen.

  2. Avatar von obelix
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    Standard AW: Sterbegeldversicherung: kriminelle Energie

    so viel Energie hätte ich nicht auf so eine Frage überhaupt zu kommen.

    Konkret, ich weiß es nicht, machbar ist sicherlich einiges ... mit genügend (krimineller) Energie.



    PS: beachtlicher erster Beitrag.

  3. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Sterbegeldversicherung: kriminelle Energie

    Üblicherweise muss bei Antragsstellung auch die zu versichernde Person, also der "zu Sterbende", mit unterschreiben. Zumindest ist mir keine Gesellschaft bekannt, die diese nicht verlangt.

    Außerdem gilt es darüber hinaus zu berücksichtigen, dass es bei den Sterbegeldversicherungen Wartezeiten einzuhalten gilt. Bedeutet, wenn jemand heute eine solche abschließt, dann gibt es nicht ein halbes Jahr später die vereinbarte Todesfallsumme ausbezahlt.

  4. Avatar von Giantgeorge
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    Standard AW: Sterbegeldversicherung: kriminelle Energie

    Mich hatte diese Seite etwas verwirrt:
    https://www.plusminus60.de/Guenstige...dere-Personen/

  5. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Sterbegeldversicherung: kriminelle Energie

    Dabei geht es um deren Bestattungsvorsorge. Hier ist jedoch ein Beerdigungsinstitut (siehe 1.Seite des Antrages) unwiderruflich bezugsberechtigt.
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  6. Avatar von Giantgeorge
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    Standard AW: Sterbegeldversicherung: kriminelle Energie

    Danke für die Antwort. Den Anhang kann ich leider nicht öffnen. Mein Link führt zu der Beschreibung einer Sterbegeldversicherung. Solch eine Versicherung wird doch primär für die Bestattungskosten abgeschlossen.

  7. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Sterbegeldversicherung: kriminelle Energie

    Genau. Bei der Sterbegeldversicherung der Ideal muss hingegen auch die zu versichernde Person unterschreiben.

  8. Avatar von Giantgeorge
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    Standard AW: Sterbegeldversicherung: kriminelle Energie

    Sorry. Ich glaube, ich stehe gerade auf der Leitung : ) Meine Frage ist einfach nur: kann eine Person für eine andere Person, zu der er keine Verwandtschaft hat, eine Sterbeversicherung ohne das Wissen des anderen abschließen? Wenn das auch nur bei einer Versicherung möglich sein sollte, finde ich das teilweise bedenklich.

  9. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Sterbegeldversicherung: kriminelle Energie

    Giantgeorge,

    sehr verwunderlich ihre Frage?

    Aber sie haben recht in der Versicherungswelt gibt es viele Möglichkeiten. So kennen Versicherungen bis zu drei Personen in eine Vertrag, Der Vertragsinhaber, die versicherte Person und den Beitragszahler!
    Es gibt zahlreiche Gründe dafür in der bAV ist der Vertragsinhaber die Firma, die Versicherte Person der Arbeiter, Angestellte und der Beitragszahler vielleicht der Chef selbst!

    Auch bei Gruppen (Unfall) oder

    Bei "Dread disease" Verträge, für hochdotierte Personen insbesondere oberhalb 40 Jahre schließen Firmen solche Verträge gerne über ihre Mitarbeiter ab! Wenn diese Personen in ihrer Freizeit oder Beruf verunglücken, entstehen in der Regel Millionenschäden für die Firma, durch seine vakants. Auch hat dieser Personenkreis, kein Anspruch auf die gesetzliche Rente, Unfall!

    Hier werden in der Regel im Arbeitsvertrag die Abfindungen ausbedungen.
    - Dass bei unerwarteten Ausscheiden aus den Berufsleben durch Krankheit, den Hinterblieben eine Summe xxxxx als Einmalzahlung oder dauerhaft als Rente ausbezahlte wird! Dread Disease in Mill € Bereich
    - Dass bei unerwarteten Ausscheiden aus den Berufsleben durch Unfall, den Hinterblieben eine Summe xxxxx als Einmalzahlung oder dauerhaft als Rente ausbezahlte wird! Unfallversicherung Tarif V.I.P, max. 1,5 Mio €
    - Dass bei unerwarteten Ausscheiden aus den Berufsleben durch Tod, den Hinterblieben eine Summe xxxxx als Einmalzahlung oder dauerhaft als Rente ausbezahlte wird! Todesfallversicherung in Mill € Bereich

    Es ist daher ein normaler Vorgang! Das Firmen seine hochdotierten stillschweigen versichert, da mit einen unerwarteten Ausscheiden, hohe Kosten auf eine Firma zukommen! Sehr schnell werden 100.000 € für den Headhunter fällig, der Selenklemper hält die Hand auf! Eine Vertragstrafe für die Abwerbung und das Handgeld, für alle pauschale Kosten des Umzugs muss bezahlt werden! ....

    Stelle sie mal vor, dass der einzige Prokurist einer GmbH Firma, wenn dieser am 25. des Monats verstirbt? Wer veranlasst dann die Auszahlungen?

    Auch im normalen Leben gibt es dies auch! So sollten bei einer Baufinanzierung, beide Partner eine eigenständige Todesfallversicherung haben! Denn bei Eintritt des Falles und des vorhanden sein von Kindern sind die Erben zu gleichen teilen, gegenüber den Verstorbenen berechtigt, selbst wenn die Todesfallversicherung als Sicherheit an den Gläubiger abgetreten ist!
    Demnach müssen die beiden Verträge verschränkt sein! Das der Vertragsinhaber und Beitragszahler in und die selbe Person sind, nicht aber die versicherter Person!

    Verstirbt einer der beiden wird der andere Partner allein Erbe und da die Leistungen abgetreten sind, begleicht die Todesfallversicherung die Forderungen des Gläubigers!
    Im anderen Fall wird auch der die Todesfallversicherung die Forderungen des Gläubigers begleichen!
    Aber da die Kinder ja zu 50 % erbberechtigt sind, wird mit mit schöner Regelmäßigkeit bei der Erbverteilung das Nachlassgericht das Familiengericht benachrichtigen, um die Erbansprüche der Kinder zu sichern. mit schöner Regelmäßigkeit einer Grundschuld von 50 % im Rang 1 ein Sperrvermerk erlassen!

    Deshalb kann man als Kunde solche Fallstricke nicht selbst lösen, hier hilft nur die Beratung durch ein Anwalt oder Versicherungsberater und die Beschaffung in die Hände eines Versicherungs-Maklers! #

    bruno68

  10. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Sterbegeldversicherung: kriminelle Energie

    Zitat Zitat von Giantgeorge
    Sorry. Ich glaube, ich stehe gerade auf der Leitung : ) Meine Frage ist einfach nur: kann eine Person für eine andere Person, zu der er keine Verwandtschaft hat, eine Sterbeversicherung ohne das Wissen des anderen abschließen? Wenn das auch nur bei einer Versicherung möglich sein sollte, finde ich das teilweise bedenklich.
    Ich kenne keine. Die Ideal, auf die in ihrem Link verwiesen wird, kann es nur über die Bestattungsvorsorge, bei der jedoch im Todesfall das Geld direkt ans Bestattungsinstitut ausgezahlt wird.

  11. Avatar von Birgit
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    Standard AW: Sterbegeldversicherung: kriminelle Energie

    Ich gehe mal davon aus, das die Sterbeurkunde vorgelegt werden muss, bevor es zur Auszahlung kommt.
    Man muss den Tod ja irgendwie nachweisen.
    Woher soll ein Nachbar die bekommen?

  12. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Sterbegeldversicherung: kriminelle Energie

    An Birgit,

    nicht unbedingt! Versicherungen können ohne weiteres auf das Sterberegister zugreifen! Inkl. Urkunden erhalt!
    Einzig die Vorlage der Versicherungsurkunde mit einen möglichen Privatdarlehnsvertrag mit der Endfälligkeit durch Tod müsste ausreichend sein! Und die Unterschrift das Toten? Kein Problem steht auf jeder Postkarte, Grusskarte und Glückwünsche!

    bruno68

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