nach Vorlage aller geforderten Unterlagen, haben wir von unserer Bank eine Finanzierungsbestätigung für eine Immobilie erhalten. Der Notartermin steht ebenfalls kurz bevor. Nun hat sich der Verkäufer dazu entschlossen, nachträglich noch eine separate Garage (ohne Kaufpreiserhöhung) in den Kaufvertrag mit aufzunehmen bzw. mit zu verkaufen.
Muss die Bank jetzt noch über die Garage informiert werden? Das Darlehen wird von der Bank ja eigentlich schon mit der Eintragung der Grundschuld akzeptiert bzw. abgesichert.
Eine kurzfristige Änderung bzgl. der Bank ist vermutlich wieder mit großem Zeitaufwand verbunden.
Hallo Lucy82, ich bin immer für Ehrlichkeit und Transparenz.
Würde der Bank kurz mitteilen dass Sie noch eine Garage mit dazu kaufen die vermutlich auch auf dem gleichen Flurstück wie das Haus steht.
Es ist doch ein Haus oder?
Bei einem angenommenen Kauf einer ETW ist die Garage eventuell auf einem anderen Flurstück.
Doch vom Grundsatz her wenn soweit alles passt können Sie die Bank informieren.
Müssen es aber nicht zwingend.
Sie können auch notariell kaufen und die Bank erhält dann automatisch Information von der Garage.
Richtig, die Bank kann die Garage noch mit in die Verkehrswertermittlung der Immobilie mit einbauen. Eine Garage hat ja ganz sicher einen Wert.
Nein, ändert sich der Kaufpreis nicht, wird auch keine höhere Bemessungsgrundlage angesetzt!
Lediglich in der internen Bewertung könnte es entscheidend sein, wenn der Beleihungswert nicht ausreicht und durch die wertsteigernde Garage erhöht angesetzt werden kann.
Ein Kaufpreis wird vom Grundsatz als 100 % gesetzt, je nach Bank wird für die Ermittlung des Beleihungswertes noch ein Sicherheitsabschlag genommen.
Lediglich bei nachgewiesenen Familienverkauf kann der Beleihungswert berechnet und neu festgesetzt werden.
Hintergrund: Wenn eine Immobilie 180.000 wert ist, dann wird sie auch für 180.000 Euro und nicht für 160.000 Euro verkauft! So werten es zumindest die Banken. Sollte allerdings eine Immobilie zu teuer angeboten werden, kann es bei hohen Ausläufen ohne EK zu Ablehnungen kommen, bzw. zu Zinssatzerhöhungen, der der Beleihungsauslauf höher ist, als es der Kaufpreis berechnen lässt.