Im Prinzip steht meine Frage bzw. mein Problem oben im Betreff.
Für vier Enkel möchte ich gerne je 10.000 Euro langfristig, heißt für ca. 15 Jahre anlegen.
Dazu einige Fragen:
1. Die Enkel sollen bereits heute als "Verfügungsberechtigter" in ca. 15 Jahren genannt werden mit der Option dieses notfalls zu kippen.
1a) Wie alt sollten/müssen die Enkel sein um selbst frei darüber verfügen zu können? Spätestens mit dem 18. Lebensjahr sollte die Auszahlung erfolgen.
2. Welche Anlage ist für diesen Zeitraum empfehlenswert? Hohe Risiken sind nichts für mich.
3. Wäre eine monatliche Einzahlung/ein monatlicher Sparbetrag sinnvoller als eine Einmalzahlung?
4. WICHTIG: Ich möchte selbst mit dieser Anlage keine Arbeit haben, mich also nicht darum kümmern (müssen).
5. Wie läuft es weiter, falls ich vor der Fälligkeit (Auszahlung an die Enkel) versterbe? Die Enkel sollten weiterhin Bezugsberechtigt bleiben.
6. Mit wem sollte ich Kontakt aufnehmen (Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften, Berater, …), bzw. wo bin ich gut aufgehoben?
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#2
utopus
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AW: Geld für Enkel anlegen - 4 x 10.000 Euro
Es gibt hier ein paar Überlegungen, die man anstellen sollte.
Bei so einer langen Zeit würde ich persönlich wenigstens einen Teil in einen Aktien-ETF stecken - allerdings muss man sich hier entweder selber für einen entscheiden oder sich entsprechend beraten lassen.
(Ein entsprechendes Buch lesen oder bei Youtube Videos z.B. von Finanztip oder Finanzfluss anschauen.)
Banken und Versicherungen wollen natürlich erstmal ihre eigenen Produkte verkaufen, an denen die "Berater"/Verkäufer eine hohe Proviaion erhalten. (Deka-Fonds von der Sparkasse/Bausparverträge oder sogar schon Rentenversicherungen etc.)
Bei ortsansässigen Banken oder Versicherungen mit einem großen Vertreternetz sind die Kosten in der Regel höher als bei Direktbanken/-versicherungen.
(Wobei hier eine Versicherung aus meiner Sicht generell zu teuer ist.)
Wie sieht es bei den Eltern der Kinder aus - als gesetzliche Vertreter haben sie u.U. Verfügungsgewalt über das Vermögen der Kinder.
Wie sieht es mit Sparerfreibetrag der Kinder aus - wenn hier noch genügend "Luft" ist und beim "Spender" nicht, ist es u.U. sinnvoll das Konto/Depot auf den Namen der Kinder zu eröffnen.
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#3
florianmeier
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AW: Geld für Enkel anlegen - 4 x 10.000 Euro
Zu 1.) Siehe 5
Zu 1a) Mein Notar sagt etwas anderes. Nach der erfolgreichen Ausbildung, spätestens ab 25 ...
Zu 2) Sicher und brauchbare Erträge gibt es nicht mehr. Schon gar nicht zusammen mit einem Kundenberater äh besser Kundenverräter, der neben der Gesellschaft/dem Produkt auch noch kostet.
Also: Selbst 4 Depots anlegen und meinetwegen diese von allen empfohlenen ETF auf den MSCI Word kaufen.
Kannst natürlich auch zocken und verprügelte Aktien wie Baidu, United Internet, Glencore, British Telecom, Bankia, Kobe Steel,... kaufen. Wie gesagt zocken.
Meinem Bekannten habe ich zur Kindesgeburt empfohlen 5.000 EUR auf Thai Farmers Bank für die Ausbildung anzulegen. Ist etwas mehr als 15 Jahre her. Kosteten um die 0,50 EUR. Die Aktie heißt heute Kasikornbank...
Zu 3. Aktuell sind die Kurse relativ hoch, wenn es um den MSCI World geht...
Zu 5. Notarielles Testament mit einem Vermächtnis an die Enkel und Testamentsvollstrecker ...
Nachdem ich mehrere Tage deine Fragen gelesen habe und jetzt eine Entscheidung getroffen habe möchte ich dir zu deinen sechs Fragen bzw. sieben antworten.
A) Zunächst möchte ich es mal deine Fragen grundsätzlich beantworten.
Auf ihrem Fragenkatalog ergeht vor dass sie unschlüssig sind bzw. Nichtwissen sind wie das geregelt werden kann. Zu einen wünschen Sie sich Vorteile aus dem § 34 d und zum anderen auch aus den § 34 f GewO.
Grundsätzlich muss erst mal mit ihrem Fragenkatalog aufgeräumt werden.
Aus diesem Grunde fang ich mit der Frage 6 an:
Auf ihrem Fragenkatalog wieder vor dass sie eine unabhängige Beratung haben wollen. Des weiteren müssen Sie berücksichtigen das ihre Punkte zwei Welten ansprechen. Hierfür benötigen Sie ein Vermittler, der beide Funktion innehat.
Demgegenüber entsprechen müsste sich dieser Vermittler schriftlich versichern, beide Zulassung zu haben.
Frage 4: Auch diese Fragestellung ist leider nicht ganz klar: Sie wollen keine Arbeit haben?
-bezieht sich diese Aussage auf die steuerlichen
oder
-bezieht sich diese Aussage voll auf dem Verwaltungsbereich der Vermögensanlage?
Wie sie hier unschwer erkennen können, bedarf es erhebliche weitere Erläuterung zu dieser Frage.
Frage 3: Auch das hier ist wiederum eine sehr ungenaue Frage, da es produktabhängig ist ob monatlicher Sparbetrag oder einmal Bezahlung vorteilhaft ist.
Frage 1: Hierbei ist zu unterscheiden zwischen Vertragsinhaber und Bezugsberechtigter damit wäre ihre Option notfalls zu kippen beinhaltet.
Allerdings muss ich drauf hinweisen dass diese Variante in der Versicherungsbereich bzw. Finanzanlagen beiderseitig gibt.
Frage 1A: Wie sie auch hier schreiben ist es möglich dass die Kinder bzw. Enkelkinder mit Erreichen des 18. Lebensjahr ein Zugriff haben. Es lässt sich bis zum 18. Lebensjahr nicht vermeiden, - dass die Erziehungsberechtigten ein Zugriff zumindest in den Finanzanlagenbereich haben.
Dies ließe sich nur in Versicherungsbereich ausschließen. Andere wichtige Funktion und Faktoren bleiben außer Ansatz. Diese jedoch in ein Gespräch auch angeschnitten werden müssen da sie eine erhebliche Auswirkung auf die Vermögenswerte haben.
Frage 5: Ihre Frage ist berechtigt wie schon Florian Meyer erkannte könnte man dies über ein Vermächtnis regeln ändert aber nichts an der Tatsache dass die Eltern bis zur Volljährigkeit ihrer Kinder Zugriff auf die Finanzanlagen oder Vermögen der Kinder haben. Das Problem ist setzte man das als Vermächtnis in Testament einträgt, das andere die sich Überbevorteilt fühlen wiederum häufig zu Streit innerhalb der Familie zu Tage treten. Hier ist eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten, bei entsprechender Gesundheit erheblich vorteilhafter, da das vererbende Vermögen, um den herausgelösten Teil bereinigt ist.
Auch hier wiederum ist zu sehen, dass eine Finanzvermögensanlage wiederum zu einer Erbmasse gehört, obwohl andere Bezugsberechtigte drin stehen, auch ist zu beachten dass Schenkungen innerhalb von zehn Jahren an den Beschenkten zurückgezahlt werden müssen, wenn dieser zum Sozialfall wird.
Dies tritt meistens dann ein wenn der Schenker in die Vollpflege eines Pflegeheim kommen wird.
Frage 2: Diese Aussage ist zu pauschal nach der neuesten Bestimmung muss man in der Finanzanlagenbereich eine Anliegerklasse aufgrund der vorausgehenden Daten ermitteln, und daraus eine Risikoklasse einteilen. Dieser Wert kann dann direkt in eine Finanzanlage als Anlagegrund angenommen werden,
- analog gilt dies natürlich auch für fondsgebundene Finanzanlagen auf Basis von Versicherungen.
Wie sie unschwer erkennen können bedarf es einer erheblich mehr Beratung, als dies hier im Forum möglich ist. Der Hinweis gilt auch noch zur gesetzlichen Krankenkasse, da bei größeren Zinseinkünften für die Kinder jeweilig eine eigene Krankenversicherung abgeschlossen werden muss. Folgerichtig würden die Kosten einer gesetzlichen Krankenversicherung, die zulaufenden Zinserträge auf einer Finanzanlage komplett aufzehren.
Auch muss hier über eine mögliche Folgen der Eltern beredet werden wenn diese in die Grundsicherung auf Basis von Hartz IV annehmen müssen. Hierbei muss beachtet werden dass Hartz IV als solches, nur als eine sogenannte Nachrangleistung erbracht wird. Dies bedeutet, dass das Vermögen der Kinder auf einen möglichen Anspruch auf Hartz IV Leistung angerechnet werden muss. Auch dass mögliche wirtschaftliche Schieflagen in der Kinderfamilie, können ein Zugriff und Vernichtung des Kapitalstocks der Enkelkinder unvermeidlich machen.
Es ist unabdingbar wichtig zu verstehen, dass gerade bei diesen Summen und komplexen Fallkonstruktion eine Onlineberatung nicht ausreichend ist.
Ihr zu übertragendes Vermögen, hat mehr Beratung verdient als es in einschlägigen Foren möglich ist.
Der Hinweis gilt auch noch zur gesetzlichen Krankenkasse, da bei größeren Zinseinkünften für die Kinder jeweilig eine eigene Krankenversicherung abgeschlossen werden muss. Folgerichtig würden die Kosten einer gesetzlichen Krankenversicherung, die zulaufenden Zinserträge auf einer Finanzanlage komplett aufzehren.
Wer heutzutage aus 10.000€ Einmalanlage dauerhaft über 400€ pro Monat Kapitaleinkünfte generieren kann (48% pro Jahr), der braucht sich um die Krankenversicherung vermutlich keine Sorgen machen.
(Wenn die (Enkel-)Kinder dann überhaupt noch in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.)
4. "Ich möchte selbst mit dieser Anlage keine Arbeit haben, mich also nicht darum kümmern (müssen)." =>bezieht sich ausschließlich auf die Verwaltung der Anlage selbst.
Die steuerlichen und auch erbrechtlichen Punkte können unberücksichtigt bleiben.
Bisher habe ich, zugegeben in nur wenigen konkreten Fällen, mit den sogenannten unabhängigen, freien Vermittlern keine guten Erfahrungen gemacht.
Evtl. ebenfalls eine Alternative ("hohe Risiken sind nichts für mich"): Da ich noch kostenfreie Bausparverträge (ohne Abschluss-/Kontoführungsgebühren) mit 0,5% Verzinsung liegen habe, überlege ich sogar diese aufzusplitten und für die Enkel zu reservieren. Ändert sich die Zinslage, kann ich immer noch handeln.
Letztendlich kann meine Anfrage auf die Punkte 2, 4 und 6 reduziert werden.
@florienmeier; günstigen und guten Onlinebroker? Link?
Evtl. ebenfalls eine Alternative ("hohe Risiken sind nichts für mich"): Da ich noch kostenfreie Bausparverträge (ohne Abschluss-/Kontoführungsgebühren) mit 0,5% Verzinsung liegen habe, überlege ich sogar diese aufzusplitten und für die Enkel zu reservieren. Ändert sich die Zinslage, kann ich immer noch handeln.
Wenn du das Geld so anlegst, kannst du es genauso gut einfach jeweils 2000€ davon verbrennen und den Rest deinen Enkeln sofort geben.
Letztendlich kann meine Anfrage auf die Punkte 2, 4 und 6 reduziert werden.
So ganz richtig ist das nicht. Es kommt ja darauf an, ob du das Geld auf deinen Namen für die Enkel anlegst und später verschenkst, oder ob du das Geld jetzt auf den Namen der Enkel anlegst.
Je nachdem ergeben sich unterschiedliche Folgefragen.
Ich habe nach der Geburt eine ähnliche Entscheidung bezüglich regelmäßiger Ansparungen für mein eigenes Kind getroffen.
Vorteil Geldanlage aufs Kind:
- Ausnutzung der Steuer-Freibeträge beim Kind
- Bei Erbschaft oder anderer Unwidrigkeiten ist das Geld aussen vor.
Nachteil der Geldanlage aufs Kind
- man kann als Eltern nicht mehr steuern, was das Kind damit macht (z.B. Drogenkauf etc.)
- Eine Optimierung im Sinne des Familienvermögens ist nur noch begrenzt möglich. Bei mir wäre ggf. eine vorrangige Darlehenstilgung für die Immobilie sinnvoller, als die Geldanlage aufs Kind.
- ggf. Anrechnung bei Bafög, Hartz4
Wir haben uns entschieden, einen kleinen Betrag pro Monat ans Kind zu überweisen und den dann als ETF anzulegen. Mit über 10 Restjahren ist das Risiko bei ETF überschaubar und er hat mit 18 einen kleinen Grundstock für den Start ins Leben.
Daneben wird der Immobilienkredit so schnell wie möglich getilgt. Wenns gut kommt, sind wir fertig, wenn unser Kind 15 ist und wir können ihm dann das Geld zur Verfügung stellen, wenn er das braucht (Ausbildung/Studium/Auto).
Damit haben wir zumindest etwas in der Hand, wofür das Geld ausgegeben wird.
Man hofft zwar nicht, dass das eigene Kind auf die schiefe Bahn gerät, aber wissen kann mans nicht.
Für den Fall, dass er studiert und bafög oder ähnliches bekommt, hat er kein großes Vermögen.
Meine persönliche Meinung:
Ich perönlich würde vermutlich auf den Namen der Enkel ein Depot eröffnen, würde einen World ETF über die 10T€ kaufen und den Eltern mitteilen, dass du für die Kinder was angelegt hast. Damit sollte zumindest sichergestellt sein, dass im Falle deines Todes/Alzheimer das ganze nicht untergeht. Ich würde vermutlich für jeden Enkel einen eigenen Ordner mit den Unterlagen erstellen, aber bei mir aufbewahren. Mit 18 oder wenn du es für richtig erachtest kann dann die Übergabe der Unterlagen und Zugangsdaten erfolgen.
Bausparer, Tagesgeld, Festgeld etc. ist bei der Restlaufzeit eine sichere Geldverbrennungsmaschine. Da du kein Risikotyp bist, solltest du dieses Risiko meiden
Wenn du dir hinsichtlich ETFs auf Aktienbasis unsicher bist, dann schau dir mal das Renditedreieck vom DAX an. In der Historie war nach 15 Jahren der Dax fast immer im Plus. Mit großer Wahrscheinlichkeit wurde auch die Inflationsrate überboten. Klar ist da noch ein kleines Restrisiko dabei, da man von der Vergangenheit nicht auf die Zukunft schließen kann.
@florienmeier; günstigen und guten Onlinebroker? Link?
Für Buyandhold sollten keine jährlichen Depotgebühren anfallen.
Kaufkosten sind bei einer Einmalanlage egal.
Der Broker sollte mehrere Depots auf deinen Namen beherrschen, denn "mit der Option dieses notfalls zu kippen." erreichst Du nur so.
Vielleicht kann die Hausbank das sogar ohne Depotgebühren? Sonst die üblichen verdächtigen: Onvista, Comdirekt, Flatex, S-broker, Consors, DKB ... Eben prüfen, ob mehrere Depots auf eine Person möglich ist, damit das Vermächtnis eindeutig ist und du ggf. das Erbe noch anders verschieben kannst.
Geldnahe Anlageformen würde ich nicht empfehlen. Vielleicht kaufst Du jedem Enkel für je 2.000 EUR fünf sportliche Aktien aus fünf verschiedenen Ländern? Mit ein hoher Wahrscheinlichkeit dürfte das mehr bringen als eine ETF MSCI World wo man die Penner auch immer dabei hat ...
Geldnahe Anlageformen würde ich nicht empfehlen. Vielleicht kaufst Du jedem Enkel für je 2.000 EUR fünf sportliche Aktien aus fünf verschiedenen Ländern? Mit ein hoher Wahrscheinlichkeit dürfte das mehr bringen als eine ETF MSCI World wo man die Penner auch immer dabei hat ...
Das ist sicherlich auch eine Möglichkeit, aber jemanden 5 verschiedene Aktien zu empfehlen, der eigentlich das Risiko scheut, finde ich dann doch etwas gewagt.
Außerdem, wie soll der TE vorher feststellen, dass es sich bei den 5 Aktien um Renner und nicht um Penner handelt.
Das ist sicherlich auch eine Möglichkeit, aber jemanden 5 verschiedene Aktien zu empfehlen, der eigentlich das Risiko scheut, finde ich dann doch etwas gewagt.
Außerdem, wie soll der TE vorher feststellen, dass es sich bei den 5 Aktien um Renner und nicht um Penner handelt.
Ich wollte anregend wirken, was mir offensichtlich geglückt ist.
Mal im Ernst, wenn allewelt diesen MSCI World kauft, ist das sicherlich nicht gut, denn Monostrukturen sind nie gut.
Im Übrigen steckt da etwa 65% USA drin und damit ist man von der Party dort abhängig.
Aber gut, daß wir nochmal drüber gesprochen haben.
nicht nur Zinsen gelten als Anrechnbar, sondern sämtliche Einnahmen! So unter anderen auch Unfall-, Halb oder Voll Waisenrenten aus der gesetzlichen oder privaten Versicherungsbereich, sehr schnell kann diese Grenze überschritten werden!
Und dann muss ein jeder der seine eigenen Beitrag zur Krankenkasse beitragen!
Dass die Möglichkeit das Zinsen, das Kindergeld bei einen Halbwaisen mit Waisenrente und einen Schülerjob, zusammen eine eigene Mitgliedschaft in GKV begründet, lässt sich nicht ausschließen!