Ich habe eine Frage zum Thema Steuern bei Kapitalerträgen.
Ich schreibe hier mal meinen Wissensstand auf und wäre sehr erfreut, wenn mich jemand bei Fehlern berichtigt und die Aussagen sinnvoll ergänzt.
Im Kalenderjahr habe ich als Single einen Freibetrag von 801€, welchen ich per Freistellungsauftrag bei der jeweiligen Bank stelle.
Wenn ich z.B. mit meinem Kapital X einen voraussichtlichen Zinsertrag von 200€ im Jahr 2019 erhalte, dann würde es reichen, dass ich z.B. bei der RaboBank (dort ist es online möglich) diese Summe eintrage.
Nun muss ich nichts weiter machen!
Nun habe ich z.B. noch ein Tagesgeldkonto bei der Advanzia Bank in Luxemburg, welche die Zinserträge in Höhe von weiteren 200€ an meine zuständige Finanzbehörde übersendet.
Bei der Advanzia kann ich jedoch keinen Freistellungsauftrag beantragen.
Ich muss also für meine Lohnsteuererklärung in der Anlage KAP die Advanzia Bank mitsamt der Zinserträge für das 2019 angeben.
Da ich mich im Bereich der 801€ befinde, muss ich bis jetzt keine Steuern zahlen.
Fall 1:
Dies könnte ich mit weiteren Sparkonten so lange fortführen, bis ich im Jahr 2019 die Grenze von 801€ an Zinserträgen überschreite.
Nun fordert das Finanzamt von mir eine Nachzahlung an Steuern an.
Ich habe in der Anlage KAP nur die Banken eingetragen, bei denen ich keinen Freistellungsauftrag stellen konnte.
Fall 2: Ich bin mit den Zinserträgen der Sparkonten bei 400€ im Jahr 2019.
Nun bespare ich auch noch einige ETF.
Hier gibt es meines Wissens nach keinen Freistellungsauftrag.
Hier gebe ich auch, wie bei den "normalen" Sparkonten, die Zinsen an? Öhm, neee. Hier wird ja, je nach ETF teilweise ausgeschüttet und teilweise wieder angelegt.
Was gebe ich hier an? Muss ich hier was angeben? Muss ich hier vielleicht nur etwas angeben, wenn ich ausschütte und/oder wenn ich mit Gewinn verkaufe?
Fall 3: Was ist, wenn ich mich verkalkuliere und Freistellungsaufträge zu niedrig ansetze?
Zahle ich dann unnötigerweise Steuern? Mache ich mich eventuell strafbar?
Ihr seht, dass ich hinsichtlich Steuern leider noch nicht so viel Ahnung habe, weshalb ich mich über nette und ausführliche Antworten sehr freuen würde.
Der Freibetrag betrifft nicht nur Zinsen sondern auch andere Kapitalerträge (Dividenden/Veräußerungsgewinne etc.) - bei einer Steuererklärung sollte man sowas immer angeben um eine Günstigerprüfung manchen zu können - evtl. muss man ja sogar wengier zahlen? Bei 801€ Freibetrag und Zinssätzen von 0,1% Zinsen muss man ja entsprechend viel anlegen um das zu erreichen ...
Moin!
Ja, man muss viel anlegen. Aber 0,1% sind es ja nicht. Rabo gibt bis zu 0,5%, Advanzia die ersten 6 Monate 1% usw. Es gibt diverse ausländische Tagesgeldkonten, die nette (im Vergleich zu DE) Zinsen anbieten. Und dass alle Einkünfte den Freibetrag betreffen, war mir bewusst.
Wäre ganz nett, wenn du meine Aussagen vielleicht bestätigen, verbessern und/oder erweitern würdest.
Fall 3: Was ist, wenn ich mich verkalkuliere und Freistellungsaufträge zu niedrig ansetze?
Zahle ich dann unnötigerweise Steuern? Mache ich mich eventuell strafbar?
Sind deine Freistellungsaufträge zu niedrig angesetzt, muss Du Steuern zahlen, die Du dir aber mit der Steuererklärung wieder zurück holen kannst.
Strafbar machst Du dich nicht. Du musst nur immer unterhalb deines Freibetrages bleiben.
Für dein Depot solltest du auch einen Freistellungsauftrag erteilen. Für Thesaurierende ETFs zahlst du Vorabpauschale, für Ausschütter Steuern auf die Dividende. Und beim Verkauf Steuern auf den Gewinn.
Außerdem gebe ich Dir den Rat, notiere Dir, welchen Betrag Du jeweils, bei welcher Bank, für die einzelnen Freistellungsaufträge angegeben hast.
Damit Du den Überblick behältst, welchen Betrag du freigestellt hast, bei welcher Bank.
Gibt Leute, die haben den Überblick verloren, und haben dann einen zu hohen Betrag angegeben.