Wer berät bei betrieblicher Altersvorsorge?

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  1. Avatar von Aeil1967
    Aeil1967 ist offline
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    Standard Wer berät bei betrieblicher Altersvorsorge?

    Wertes Forum,

    ich arbeite bei einer großen deutschen Firma. Bislang hatten wir unsere betriebliche Altersvorsorge bei einer Versicherungsgesellschaft. Nun gibt es von unserer Firma eine eigene bAv, die auch deutschlandweit bereits viele Preise bekommen hat.

    Ich stehe nun vor der Entscheidung, welche bAv ich nehmen soll. Diie bisherige habe ich schon etliche Jahre, somit habe ich bspw. einen guten Garantiezins, die andere ist aktienbasiert und mir eher sympathisch. Ich habe nun versucht die Versicherungsbedingungen zu vergleichen und bin am Verzweifeln.

    Nun bin ich am Überlegen wer mir hier eine ehrliche Meinung geben kann. Ein Finanzberater will mir vielleicht was eigenen aufschwatzen? Was haltet ihr von der Verbraucherzentrale? Vielleicht ein Steuerberater? Oder wollt ihr euch das mal anschauen?

    Vielen Dank vorab für Eure Unterstützung!

  2. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Wer berät bei betrieblicher Altersvorsorge?

    Voraussagen sind immer nur für die Zukunft schwierig - geht in Zukunft der Aktienmarkt den Bach runter? Überlebt der Euro die nächsten 10 Jahre? Erlebt man überhaupt die Rente?
    Man kann sich z.B. bei der gesetzlichen Rentenversicherung oder bei der Verbraucherzentrale oder bei Honorarberatern beraten lassen - nur die Entscheidung muss man selber treffen.
    Was aus meiner Sicht wichtig ist: Nicht alles auf eine Karte setzen - lieber auf verschiedene Märkte/Produkte/Strategien verteilen.

  3. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Wer berät bei betrieblicher Altersvorsorge?

    Aeil1967
    Satz 1) Lassen sie das lieber es kann nur weniger werden!

    Satz 2 und 3) Dafür benötigen sie eine echte Beratung, nur bei 330 Beratern in ganz Deutschland völlig unmöglich!

    Satz 4) Richtig wer die AGB's nicht versteht sollte es lieber dies lassen!

    Satz 5) Ein Finanzberater will mir vielleicht was eigenen aufschwatzen? Was für kreativer Berufsname, den Namen gibt es nicht! Folgerichtig, prüfen Sie seinen Namen im Vermittlerregister bei der DIHK, steht dieser nicht drinnen dürfte ihnen ganz klar werden, dass dies eher der Fraktion illegale Vermittlung angehört, was dann null und nichtig ist! null und nichtig bedeutet, null Rente!

    Satz 6) Was haltet ihr von der Verbraucherzentrale? Folgerichtig, prüfen Sie seinen Namen im Vermittlerregister bei der DIHK, steht dieser nicht drinnen dürfte ihnen ganz klar werden, dass dies eher der Fraktion illegale Vermittlung angehört, was dann null und nichtig ist! null und nichtig bedeutet, null Rente!

    Satz 7) Vielleicht ein Steuerberater? Der darf dies nicht, allein wegen der Zunftzulassung, dies steht schon seit 10 Jahren in der RVG! Und wer dagegen verstößt fliegt aus den Steuerberaterverein europaweit raus! Arbeitslos und Spaß dabei!

    Satz 8) Oder wollt ihr euch das mal anschauen? Und hier kommen wir in einen Bereich, sagen wir mal erwischt wird, wird Arbeitslos und in die Pleite getrieben!

    A) Ihr damaliger Vermittler darf nicht darüber beraten (er darf nicht zwei Produkte die in Konkurrenz stehen vergleichend verkaufend! Die sogenannte Ausschließlichkeit, für ihnen als Vermittler gibt es nur "sein Produkt" auf der Welt!

    B) Ein Makler darf nur Courtage, Provision beziehen wenn dieser erfolgreich vermittelt! Dies wurde in Okt 2019 letztmalig durch den BGH per Urteil veröffentlicht! Da gibt es nichts mehr zu rütteln!

    Seit Einführung 2007, den Versicherungsbereich gibt es auch eine steuerliche Abgrenzung, da alle Geschäfts in den Versicherungsbereich nur noch erfolgreich bezahlt werden, sind dies auch Umsatzsteuerfrei! Für die reine Beratung, ohne erfolgreiche Vermittlung, ist eine Vergütung nur mit Ausweis der Ust. möglich!
    Nur dafür bedarf es eine sogenannte Vorsteuereabzugsberechtigung für die Erstellung einer Rechnung! Damit wäre zwar die Rechnung formal richtig, würde aber gegen das RDG und RVG gleichzeitig verstoßen!
    Weil diese Tätigkeit, der Beratung, eben keine Nebenleistung wegen einer Vermittlung von Versicherung gleicher Art entspricht!

    Nur Versicherungsberater nach §34 d Abs. 2 neuer Fassung (§ 34 e alter Fassung), dürfen jeder Zeit vergleichend beraten und vorschlagen, jedoch nicht Versicherungen vermitteln, allerdings unabhängig vom Erfolg müssen sie Rechnungen nach RVG schreiben!

    Allgemeine Anwälte haben es hier schon schwerer. Nur wenn man sich an Fachanwälte für Versicherungsrecht wendet mit klargestellter Fragekatalog! Dann kann eine erfolgreiche bAV erzielt werden! Nur billig sind diese Anwälte nicht!

    bruno68

  4. Avatar von EasyD
    EasyD ist offline

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    Standard AW: Wer berät bei betrieblicher Altersvorsorge?

    Können sie einmal in anonymisierter Form die Police der aktuellen bAV sowie den Vorschlag zur neuen hier ins Forum hochladen, Aeil?

    Sicherlich können wir ihnen hier den ein oder anderen Ansatzpunkt mit auf den Weg geben.

  5. Avatar von Aeil1967
    Aeil1967 ist offline
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    Standard AW: Wer berät bei betrieblicher Altersvorsorge?

    Zitat Zitat von EasyD
    Können sie einmal in anonymisierter Form die Police der aktuellen bAV sowie den Vorschlag zur neuen hier ins Forum hochladen, Aeil?

    Sicherlich können wir ihnen hier den ein oder anderen Ansatzpunkt mit auf den Weg geben.

    Super, danke! Das ist eine gute Idee, die ich gleich nächste Woche angreifen werde!

    Vielen Dank auch an die anderen Antworter

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