MLP als Versicherungsmakler

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  1. Avatar von Bitzi
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    Standard MLP als Versicherungsmakler

    Guten Tag,

    meine Freundin und ich, beide in den Anfang/Mitte 20er, wurden bei einem Lohnsteuerseminar auf den Dienstleister MLP aufmerksam. Wir haben uns schon mit einem Herrn des Dienstleisters zusammengesetzt und waren anfangs überrascht von dem, was er für uns tun kann und will. Es hat sich ZU gut angehört. Nach einigen Recherchen im Internet und dem konfrontieren mit den eher schlechten Reviews, hat der Berater uns erneut überzeugt und drängt zu einer Berufsunfallversicherung (bei mir mit Rentenbaustein).


    Kennt Ihr euch mit MLP aus? Gibt es jemanden, der mir seine Erfahrungen mitteilen kann?
    Ich hätte nichts dagegen, einen Menschen zu haben der meine Versicherungspolicen überwacht, aber ist das auch im Ernstfall (Bei Berufsunfähigkeit) sinnvoll?
    Macht es in euren Augen Sinn einen Rentenbaustein in die BU aufzunehmen (Berater hat schon konkrete ETFs gefunden, MSCI World, EM)?

    Zu meiner Person:
    Ich bin 25 und studiere Architektur
    In der Zukunft ist geplant, das Architekturbüro meiner Familie fortzuführen (eine GmbH)



    Ich freue mich über JEDE Antwort und hoffe, ich konnte meine Fragen deutlich machen

    MFG
    Johannes

  2. Avatar von Dante
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    Standard AW: MLP als Versicherungsmakler

    Also, eine BU ist richtig und wichtig. Diese sollte jedoch eine reine BU sein und kein Kombiprodukt. Diese taugen einfach nichts, außer dass sie dem Verkäufer gute Provision einbringen.

    Ich kann zwar den Wunsch verstehen einen Berater zu haben der für einen alles regelt, aber irgendwie muss der bezahlt werden. Und genau dass machst du. Und zwar nicht zu knapp.

    Mein Rat wäre, dass ihr euch zu dem Thema selbst weiter bildet und selbst eine Versicherung abschließt welche ihr auch selbst verwaltet.

    MLP kennt ich jetzt zwar nicht, aber wenn das auch nur ein Strukturvertrieb ist, dann lieber Finger weg.

  3. Avatar von Dante
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    Standard AW: MLP als Versicherungsmakler

    Hab gerade mal nachgeschaut. MLP scheint kein Strukturvertrieb zu sein, daher kann ich weder dafür noch dagegen raten. Allerdings wäre es mein Anspruch alles selbst in der Hand zu haben.

  4. Avatar von EasyD
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    Standard AW: MLP als Versicherungsmakler

    Meine Meinung ist, dass es immer auf den Berater / Vermittler selbst ankommt. Pauschal gegen MLP oder irgendeinen anderen Finanzdienstleister, Bank etc. zu sprechen ist aus meiner Sicht Quatsch, da es überall sehr ordentliche und gute Berater gibt, aber halt auch weniger gute.

    Was aber speziell für sie entscheidend ist, Bitzi: Wenn sie zukünftig eine Selbstständigkeit planen, dann gilt für sie ein besonderes Augenmerk auf die Klauseln zur Umorganisationsmöglichkeit der Berufsunfähigkeitsversicherer. Ist hier tatsächlich der für sie beste BU-Versicherer auch der, der ihrem Risikoprofil nach am besten dafür geeignet ist Kapital aufzubauen?

  5. Avatar von bruno68
    bruno68 ist gerade online

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    Standard AW: MLP als Versicherungsmakler

    An Bitzi,

    Sehr erstaunlich was Sie da mitteilen, so sollen Sie über ein Verkaufsvertrieb Sie über Lohnsteuerseminar wirklich glauben, ja dann sind sie schon verloren!

    1) Die MxP ist eine Vertriebstruktur, wie die DxAG! Allein aus den Auftreten in der Öffentlichkeit! Wie Werbung, Logo,.....! Auch kommen namentliche Eigenprodukte zum Vermitteln! Aber passt dies zum Bild eines Maklers? Er soll ja den Überblick über den Versicherungsmarkt haben! Demnach Widersprechen sich Eigenmarken und den auftretenden Vermittlertyp's eines angeblichen MxP Maklers!

    Ihre Aussage
    Berufsunfallversicherung (bei mir mit Rentenbaustein).
    Wissen Sie was dies ist? Eine Rürup(R)ente! Noch Fragen! Warum sollte man über Steuersparen sonst reden!

    Und das mit den Bausteinen würde ich mir wirklich überlegen, denn je mehr Bausteine des zu intransparenter das Gesamtsystem, bis hinzu völligen Nichtigkeiten von Bausteinen, die den gesamt Vertrag nichtig machen!
    Ich hätte nichts dagegen, einen Menschen zu haben der meine Versicherungspolicen überwacht, aber ist das auch im Ernstfall (Bei Berufsunfähigkeit) sinnvoll?
    ??? was für eine Aussage ist dies? Glauben Sie ersthaft, das bewirkt etwas? Werden Sie zukünftig BU, stehen sie grundsätzlich alleine dar! Werder ein Berater, Makler noch Vermittler dürfen Zusagen jeweder Art machen!
    Außer ein Antrag auf BU herausgeben! Der jederzeit im Internet vorhanden ist! Einzig eine Mitteilung in Form eines Briefes über ihren BU Fall kann dieser der Versicherung mit teilen und dafür wollen Sie jährlich mehrere 100 € zahlen?

    Zum Thema Bausteine

    Kennt Ihr euch mit MLP aus? Gibt es jemanden, der mir seine Erfahrungen mitteilen kann? Ja warum laufen diese ausgerechnet auf der Uni rum? Weil Sie bei den älteren Kunden verbrannt sind! Siehe auch AYA 360 Grad,
    Ich hätte nichts dagegen, einen Menschen zu haben der meine Versicherungspolicen überwacht, aber ist das auch im Ernstfall (Bei Berufsunfähigkeit) sinnvoll?
    Macht es in euren Augen Sinn einen Rentenbaustein in die BU aufzunehmen (Berater hat schon konkrete ETFs gefunden, MSCI World, EM)?

    Zu meiner Person:
    Ich bin 25 und studiere Architektur. In der Zukunft ist geplant, das Architekturbüro meiner Familie fortzuführen (eine GmbH)

    Wenn Sie was wissen wollen Sollten sie sich auf die Seite vom Handelsvertreterblog mal ansehen! Im Suchfeld nur mal "MLP" eingeben! Da werden ihnen das lachen vergehen!
    Folge 3: MLP und Staranwalt S. von der Kanzlei T. in H. rüsten auf! Allgemein Posted by RAin Heidrun Jakobs / 0 comments
    ....
    So, jetzt hatte ich also eine Strafanzeige auf dem Tisch oder vielmehr die Staatsanwaltschaft Wiesbaden wegen eines versuchten Prozessbetrugs zugunsten meiner Mandanten. Der Stein des Anstoßes war für Rechtsanwalt S. von der Kanzlei T. aus H. und für MLP offensichtlich, dass ich in meinen Schriftsätzen diejenigen Tatsachen, die dafür sprechen, dass die MLP-Consultants in tatsächlicher Hinsicht Arbeitnehmer sind, zusammengefasst habe. Weil diese Tatsachen in allen MLP-Geschäftsstellen bundesweit nahezu identisch sind, schloss Herr RA S. von der Kanzlei T. aus. H. hieraus, dass der entsprechende Vortrag meiner Fantasie entstammte, also nicht von den jeweiligen Mandanten. So jedenfalls der Vortrag in der Strafanzeige. Dies obwohl Rechtsanwalt S. von der Kanzlei T. aus H. nur allzu gut wusste, dass die verpflichtenden Montagsrunden in allen MLP-Geschäftsstellen, ich nenne diese montäglichen Gesprächsrunden „Montags-Auditing“, bundesweit verpflichtend sind. Genauso werden ebenfalls in den meisten Geschäftsstellen die Anwesenheitspflichten der Consultants, die durch die jeweiligen Geschäftsstellenleiter kontrolliert werden, gleich gehandhabt. Dass die Verkaufsgespräche mit Kunden, von MLP so nett „Beratung“ genannt, auswendig gelernt werden müssen nach einen vorgegebenen „Grundberatungsmuster“ ist ebenfalls in den meisten MLP-Geschäftsstellen gleich. Ebenso, dass die Zielvorgaben (in der MLP-Sprache „Budget“ genannt) eingehalten werden, und so weiter und so weiter.

    Zum Teil sind diese Tatsachen auch im „ MLP-Leitfaden für Geschäftsstellenleiter“ zusammengefasst, aber Rechtsanwalt S. von der Kanzlei T. aus H. streitet dies in seinen Schriftsätzen trotzdem alles ab. Mit der gleichen Vehemenz würde er wahrscheinlich auch abstreiten, dass die Erde eine Kugel ist.
    Kurz und gut, dies sollte ich mir alles erfunden haben um meinen Mandanten zu einem positiven Prozessausgang zu verhelfen. Ich war ja schon einiges an Nonsens von der Kanzlei T. aus H. gewohnt und musste mich im Rahmen der Mandatsbearbeitung damit beschäftigen. In eigener Sache wollte ich das dann doch nicht. Also beauftragte ich einen der besten Strafverteidiger Deutschlands, den geschätzten Kollegen RA Benedikt Pauka, Köln mit meiner Verteidigung. Ein Strafverteidiger, der so gut ist wie er attraktiv ist und den ich allemal auch Herrn Kachelmann empfohlen hätte, denn der Kollege Pauka weiß, wie man mit Staatsanwältinnen und Staatsanwälten umgeht, die alle Verbrecher schon hinter Schloss und Riegel haben und unbedingt im Flow des Thrills bleiben müssen, um sich wohl zu fühlen.

    Während dessen wurde ich weiter mit Abmahnungen regelrecht bombardiert. Ich sollte es jetzt bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes in Höhe von € 70.000,– unterlassen, zu behaupten, die MLP Finanzdienstleistungen AG sei ein Strukturvertrieb. Ich sollte es weiter bei Vermeidung eines Ordnungsgelds von € 100.000,– unterlassen zu behaupten, dass MLP verschweige, dass die angeblich selbstständigen Handelsvertreter tatsächlich gar nicht selbstständig sind und so weiter. Es wurde auf jeden Fall ziemlich langweilig.
    Attacke und En Garde
    Das Verfahren wurde derart abstrus und der Kollege Moser und ich kamen immer mehr in Sorge um den Geisteszustand des MLP-Vorstands, der diesen Nonsens schließlich autorisierte. Hinsichtlich des Geisteszustands von Rechtsanwalt S. von der Kanzlei T. aus H. hatten wir den Plan jedenfalls bereits in der Tasche. Da mussten wir uns nicht weiter wundern.
    Wir beschlossen, jetzt gehört MLP und deren Staranwalt S von der Kanzlei T. aus H. einmal ordentlich auf die Mütze und setzten zum Gegenschlag an. Der Kollege Moser reichte beim Landgericht Wiesbaden eine negative Feststellungsklage gegen die MLP Finanzdienstleistungen AG ein mit dem Antrag, dass ich eben nicht verpflichtet bin, die mit den Abmahnungen verlangten Unterlassungsverpflichtungserklärungen abzugeben. Jetzt können Sie sich sicher vorstellen, wie die Unterlippe des Rechtsanwalts S. von der Kanzlei T. aus H. zu beben begann und er angestrengt überlegte, wie er dem denn jetzt begegnen soll. Zunächst stellte er ein Fristverlängerungsgesuch nach dem anderen. Eben genau das, was er auch sonst so macht in seinen MLP-Prozessen. Dann kam der „hochintelligente Super-Clou“ des Rechtsanwalts S. von der Kanzlei T. aus H.: Er reichte für die MLP Finanzdienstleistungen AG eine Unterlassungsklage gegen mich ein und zwar wegen der Behauptung, die MLP Finanzdienstleistungen AG versuche zu suggerieren, dass es sich bei ihr um ein seriöses Unternehmen handle.

    Dann kam der zweite Gegenschlag von uns. Wir riefen zum „en garde“ aus und ließen MLP durch das Landgericht Wiesbaden im einstweiligen Verfügungsverfahren eine Frist setzen, Hauptsacheklage zu erheben.

    MLP als attraktiver Arbeitgeber und die Zeitschrift „DM“
    Es folgte eine weitere Unterlassungsklage von MLP bezüglich der Behauptung, die MLP Finanzdienstleistungen habe die Zeitschrift „DM Jobkarriere“ in ihrem Sinne verfälscht. Hierzu muss man sagen, dass MLP tatsächlich den jungen Consultant-Bewerbern einen Artikel der Zeitschrift „DM“ vorlegte, in dem viele Unternehmen im Punktesystem bewertet wurden in einer Rangliste zum attraktivsten Arbeitgeber für junge Akademiker. In diesem Artikel schnitt MLP mit einer hohen Punktzahl ab. Nach einiger Zeit fiel meinem Mandaten der Original-Artikel in die Hände und siehe da, MLP hatte im Original-Artikel auf einmal viel weniger Punkte als attraktiver Arbeitgeber. Ich hatte die Gerichte in den Prozessen auf Rückforderung von Provisionsvorschüssen darauf hingewiesen, mit welchen Mitteln MLP junge, ahnungslose Bewerber täuscht.
    Wegen der übrigen Behauptungen war MLP dann wohl nicht mehr flüssig genug um den Gerichtskostenvorschuss einzuzahlen. Jedenfalls haben wir bis heute keine Klage mehr erhalten, obwohl Rechtsanwalt S. von der Kanzlei T. in H. schriftsätzlich vortrug, er habe wegen aller Behauptungen, die Gegenstand der negativen Feststellungsklage waren, Unterlassungsklagen eingereicht. Es kann jedenfalls nur so gewesen sein, dass der Gerichtskostenvorschuss von MLP nicht eingezahlt wurde, sodass diese Klagen nie zugestellt wurden.
    Und weil die Kanzlei T. in H. offensichtlich nicht ausgelastet ist, gingen derweil beim Kollegen Benedikt Pauka in Köln weitere Strafanzeigen gegen mich wegen des angeblichen Prozessbetrugs zugunsten meiner Mandanten ein. Und das waschkörbeweise. Ich glaube, eine Mitarbeiterin der Kanzlei Pauka war mehrere Tage damit beschäftigt, die Akten zu kopieren. Inhaltlich ergab sich nichts Neues. Rechtsanwalt S. von der Kanzlei T. in H. hat auch bei den Strafanzeigen das gemacht, was er auch sonst Dass die Verkaufsgespräche mit Kunden, von MLP so nett „Beratung“ genannt, auswendig gelernt werden müssen nach einen vorgegebenen „Grundberatungsmuster“ ist ebenfalls in den meisten MLP-Geschäftsstellen gleich. Ebenso, dass die Zielvorgaben (in der MLP-Sprache „Budget“ genannt) eingehalten werden, und so weiter und so weiter.
    ...
    macht, nämlich standardisiert vorzutragen. Was den Umfang der jeweiligen Strafanzeigen ausmachte, hatte dies seinen Grund darin, dass Rechtsanwalt S. von der Kanzlei T. aus H. zusammenhanglos Unmengen von Schriftsätzen kopierte und als angebliche Beweismittel beifügte. So macht er das auch in seinem Zivilprozessen. Die Akten in einer Instanz haben einen durchschnittlichen Umfang von vier Leitz-Ordnern.

    MLP und RA S. von der Kanzlei T. in H. hatten indes trotz der empfindlichen Niederlage gegen mich die Nase noch nicht voll. Jetzt erst recht, wird sich Rechtsanwalt S. von der Kanzlei T. in H. mit bebender Unterlippe gesagt haben, denn jedenfalls legte er namens und im Auftrag der MLP Finanzdienstleistungen AG gegen das Urteil des Landgerichts Wiesbaden, Az.: 7 O 5/08, Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein.

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