bei uns besteht die folgende Situation
Es wurde eine Baufinanzierung in 2010 mit Wohnriester-Kombidarlehen (über SH Fuchs Wohnrente) und KFW Krediten abgeschlossen. Die KFW Darlehen sind getilgt
Wir haben ein Vorausdarlehen erhalten und sparen gleichzeitig einen Riester geförderten Bausparvertrag an, der dann das Vorausdarlehen nach Wahlzuteilung ablösen soll.
Dies ist für Mitte 2021 geplant/hochgerechnet.
Wir möchten unser Eigenheim irgendwie "entriestern" und möglichst gar kein Wohnförderkonto entstehen lassen.
Der Berater der BSPK sagte dies sei aber nicht möglich,
da der Bausparer zwingend das Vorausdarlehen ablösen müsste.
Wir haben ein Merkblatt mit vorvertraglichen Informationen zu Fuchs WohnbauRente erhalten.
Dort steht unter Punkt 10 Wie erfolgt die Versteuerung bei Verwendung der Riester Förderung für eine selbst genutzte Imobilie? Es wird unwiderruflich vereinbart, dass das TA-Darlehen durch die aus dem Bausparvertrag bereitgestellten Mittel (Bausparguthaben und Bauspardarlehen) getilgt wird. Bei Zuteilung des Bausparvertrages wird das Vorausdarlehen ohne besondere Erklärung mit den bereitgestellten Mitteln verrechnet.
In den allgemeinen Bausparbedingungen zur Fuchs Wohnrente steht unter § 4 Zuteilung des Bausparvertrags
(1) Die Zuteilung des Bausparvertrags ist eine Voraussetzung für die Auszahlung
der Bausparsumme. Der Bausparer wird rechtzeitig befragt, ob er die Zuteilung annimmt (Zuteilungsannahme). Die Erklärung der Zuteilungsannahme muss bis zum
Ende des der Zuteilung vorangehenden Monats vorliegen.
(2) Die Bausparkasse nimmt die Zuteilungen jeweils am letzten Tag eines jeden
Monats vor (Zuteilungstermin). Um die zuzuteilenden Bausparverträge zu ermitteln,
geht die Bausparkasse wie folgt vor:
§ 5 Nichtannahme der Zuteilung: Vertragsfortsetzung
(1) Der Bausparer kann die Annahme der Zuteilung widerrufen, solange die Auszahlung
der Bausparsumme noch nicht begonnen hat.
(2)Wird die Annahme der Zuteilung widerrufen, wird der Vertrag fortgesetzt.
(3) Soll ein solcher Bausparvertrag zugeteilt werden, so bedarf es einer neuerlichen
Erklärung (§ 4 Abs. 1).
§ 15 Kündigung des Bausparvertrages durch den Bausparer, Rückzahlung des Bausparguthabens
(1) Der Bausparer kann den Bausparvertrag bis zum Beginn der Auszahlungsphase
mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres kündigen.
Der Bausparer kann das gesamte Bausparguthaben (gebildetes Kapital gemäß § 1
Abs. 5 AltZertG) des gekündigten Vertrages förderunschädlich entweder auf einen
anderen auf seinen Namen lautenden Altersvorsorgevertrag der Bausparkasse oder
eines anderen Anbieters übertragen lassen oder die Auszahlung des gesamten Bausparguthabens
für eine Verwendung als Altersvorsorge-Eigenheimbetrag im Sinne
des § 92 a EStG gegen Nachweis verlangen.
(2) Solange die Rückzahlung des Bausparguthabens noch nicht begonnen hat, führt
die Bausparkasse auf Antrag des Bausparers den Bausparvertrag unverändert fort.
(3) Reichen 25 % der für die Zuteilung verfügbaren Mittel nicht für die Rückzahlung
der Bausparguthaben gekündigter Verträge aus, können Rückzahlungen auf
spätere Zuteilungstermine verschoben werden
Dies ist ja irgendwie konträr. Was greift letztendlich?
Welche Möglichkeiten haben wir um aus dem Wohnriester Schlamassel heraus zu kommen und die Entstehung eines Wohnförderkonto zu vermeiden?
1.)
Falls die Zuteilung von uns nicht angenommen wird, entsteht doch auch kein Wohnförderkonto und man könnte nach Kündigung 10 Jahre und 6 Monate das Vorausdarlehen zurückzahlen und lässt den Bausparer unangetastet stehen?
2.)
Ist eine Übertragung der Riester geförderten Beiträge auf einen anderen Vertrag/Anbieter jetzt/jederzeit möglich?
Unsere Einzahlungen auf den Bausparvertrag waren größer als 2100 EUR jährlich. Auf ein neues Riester Produkt müsste doch nur der geförderte Betrag übertragen werden oder ist die gesamte Bausparsumme zu übertragen (inkl. der nicht geförderten Beträge)
3.)
Förderschädlich kündigen und die Steuervorteile und Zulagen zurückzahlen. Hier kommt dann wahrscheinlich auch eine Vorfälligkeitsentschädigung hinzu.
Eine Berechnung über ein entstehendes Wohnförderkonto kann ich von der BSPK nicht bekommen, da wird an die Zentrale Zulagenstelle verwiesen.
Gleichzeitig erhalte ich aber von der BSPK Informationen, dass ich bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres das Darlehen vollständig getilgt haben muss,
weil sonst die Zertifizierung verloren geht mit der Berechnung einer erhöhten Schlussrate.
Irgendwie sehr seltsam das Ganze.
Wir wollen auf alle Fälle aus der Wohnförderproblematik mit Wohnförderkonto aussteigen und suchen nach der Lösung die uns zum Ziel führt.
Hat jemand passende Informationen, Ratschläge für uns? Vielen Dank vorab.
Das steht da nicht. Wenn ich das nicht überlesen habe steht da auch nicht „ fest bis Zuteilung“.
es ist ein Beispiel und vor rund zehn Jahren wohl Standard gewesen. 10 Jahre Vorfinanzierung als endfälliges Darlehen, fest vereinbarte Ablösung durch einen Riesterbausparer.
Das steht da nicht. Wenn ich das nicht überlesen habe steht da auch nicht „ fest bis Zuteilung“.
es ist ein Beispiel und vor rund zehn Jahren wohl Standard gewesen. 10 Jahre Vorfinanzierung als endfälliges Darlehen, fest vereinbarte Ablösung durch einen Riesterbausparer.
Nein, üblich ist bei nicht wenig Bausparkassen bei "Vorausdarlehen" das "fest bis Zuteilung". Es gibt aber auch "endfällig gestellte Bankdarlehen" der Banken gegen Bausparen. Da gibt es dann den festen Zinsfestschreibungszeitraum.
"Fest bis Zuteilung" hat der TE mir persönlich mitgeteilt.
Der Begriff:"...fest bis zur Zuteilung!"; hat eine ganz andere Bedeutung! So gibt es früher immer Stichtage, zuerst 1 Jährlich, dann 1/2 jährlich, in den 80 er Jahren 1/4 jährlich (01.01/ 01.04/01.07/01.10 eines Jahres), heute gibt es eigentlich keine richtige Stichtage, sondern zum jeden 01. eines Monats.
Denn das Bausparkassengesetz sieht keinen genauen Termin zur Zuteilung vor! Der Zuteilungstermin ist abhängig vom Zufluss der Sparbeiträgen aller Sparer der Bausparkasse! Daher kann es keine verbindliche Aussage zum Termin geben
Bei einer ungewisse Sparraten, können auch nur ungewisse Termine vorhanden sein!
In den ersten Modell in den 1920 er Jahren wurde mit den Hebel 1 zu 6 gerechnet! Wenn 600 Sparer volleingezahlt haben, konnten 100 Sparer bauen, diese wurden per Losziehung gezogen! Die Hausbauer zahlten dann 1/4 jährlich die Zins und Tilgung zurück, was wiederum weitere 20 zum bauen erlaubte! Bei einer Finanzierung von 15.000 Goldmark /212.300 € 2019
Der Staat hielt das Losverfahren als zu willkürlich! Daher das heutige Punkteverfahren, trotzdem blieb die Ungewissheit der Zuteilung, da Punkteverfahren die Reihenfolge bestimmte, jedoch nicht die Zahlungsmoral der Sparer!
Zahlen alle wenig ein, konnten nur wenige Bausparverträge zum bauen zugeteilt werden!
Heute besteht das Vorrausdarlehn der Bausparkasse oder das Hausdarlehn der Banken aus einen anderen Geldkreislauf! Heute können sich die Banken und Bausparkassen über die Bundesbank bei der EZB Bank billigst refinanzieren! Was ja reichlich gemacht wird!
Was das gefährliche an den Vorrausdarlehn ist ist der fixe Termin, des refinanzierten Grundbuch besicherten Pfandbriefes, mit 10 Jahren! Daher auch der 10 Jahrestermin zur Kündigung! Und da dies im BGB steht, gilt dies für beiderseitig als ein möglichen Kündigungstermin!
Bei einen Rückdeckungsgeschäft im gleichen Hause, verzichtet der Gläubiger zumeist auf eine teuren Zwischenfinanzierung, von bis zu 2 Jahren (War früher nicht unüblich), durch den heutigen Passus:"Fest bis zu Zuteilung!"; dadurch umgeht der Kunde a) etliche unangenehme Situationen.
Bei allen anderen Finanzierungsarten, kommt in übrigen eine Zusage:"Fest bis zu Zuteilung!"; garnicht in Frage!
Bei einen reinen Hauskredit mit Laufzeit mit 10 Jahren gibt daher mehrere Alternativen
a) volle Ablösung, - durch einmalige Tilgung zum Termin per Versicherungsguthaben, Finanzguthaben oder Neudarlehn von einer anderen Bank, Bausparkasse
b) verringerte Ablösung, - durch anteilige monatliche Tilgung der Zinsen und Schuldsumme und zum Termin die Restschuld per Versicherungsguthaben, Finanzguthaben oder Neudarlehn von einer anderen Bank, Bausparkasse
c) Volltilger, - durch anteilige monatliche Tilgung der Zinsen und der Schuldsumme bis zum Termin
Nun stellt sich die Fragen? Wie ist sicher? Oder wie billig muss das Haus sein?
Ein festes billiges Darlehn mit offenen Ausgang am Ende der Zinsbindung?
Oder ein etwas über dem "billigen Darlehn" teures Rückdeckungsgeschäft? Bei denen die Zinsen von Morgen, schon heute, laut Bausparvertragsabschluss feststehen?
"Fest bis Zuteilung" ist eine Zinsfestschreibung für ein Vorausdarlehen einer Bausparkasse. Auch eine Bausparkasse kann ein Festdarlehen/endfälliges Darlehen mit festgeschriebener Zinsfestschreibungszeit ausgeben, in der Regel eben aber als Vorausdarlehen.
Diese Festlegung der Zinsfestschreibungszeit "fest bis Zuteilung" ist umstritten und wird derzeit als Formfehler aufgezeigt, bzw. infrage gestellt, der dazu berechtigen könnte, das Darlehen jederzeit noch zu widerrufen, da die 14-tägige Widerrufsfrist unter Umständen aufgrund des Formfehlers nicht in Gang gesetzt wurde. Hier muss man richterliche Urteile abwarten.
Man sollte sich, um BGB §489 anwenden zu können, die Zuteilung des Bausparvertrages seitens der Bausparkasse berechnen lassen. Liegt diese nicht innerhalb der 10 1/2 Jahre nach Vollauszahlung des Vorausdarlehen, was nicht selten ist, kündigt man eben nach BGB, ganz gleich was in den Bedingungen steht.
Im Übrigen wäre zu prüfen, inwieweit die Pflicht der Annahme der Zuteilung und der Auszahlung der Bausparsumme (Bausparguthaben und Bauspardarlehen) entgegen den vertraglich festgelegten Bedingungen tatsächlich besteht. Sollte dem so sein, bleibt die Frage, inwieweit das Guthaben - was ja eben das fiktive Förderkonto anstoßen lässt - mitverwendet werden muss. Könnte man das umgehen und lediglich das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen, während man das Guthaben anderweitig parat hält und einsetzt, könnte man bei einer Bank ein Darlehen in Höhe des Vorausdarlehen aufnehmen, wovon zuerst die Summe des Guthabens entnommen und an die Bausparkasse überwiesen wird, um dann parallel das Guthaben aus dem Wohnriester in ein anderes Riesterprodukt zu switchen, während einen Monat nach Zuteilung die andere Summe des neuen Darlehens das Bauspardarlehen (was immer in voller Höhe möglich ist) ablöst.
ich denke, für einige ist der Hinweis auf die konkrete Verwendung des Guthabens hilfreich. Wenn man dieses, wie du schreibst, nicht zur Tilgung verwenden muss und stattdessen in einen anderen Vertrag einzahlt, könnte das die Eröffnung des WFK verhindern. In dem Fall würde ich persönlich aber über die Hauptfinanzierende Bank eine Prolongation anstoßen, um dort vielleicht noch den Abschlusshebel ggü. der Bausparkasse nutzen zu können.
Ich hab gerade mal in meine alten Verträge geschaut, bei mir steht zum Vorausdarlehen „Ende der Zinsfestschreibung zum 31.03.“ und in den Erklärungen dazu, dass der Bausparer auf einen Zeitpunkt ca. 2 Monate vor Ablauf dieser Zinsfestschreibung optimiert ist.
an Bruno: ich les deine Texttapeten nicht wirklich. Das ist mir viel zu durcheinander, du springst in Themen und dadurch ist es schlicht sauschwer den Inhalt sinnentnehmend zu lesen. Bitte gib dir also nicht weiter die Mühe an mich zu schreiben, das ist für mich nicht interessant.
Hallo Nordskorpion,
auch ich habe das Problem, dass ich unsere Eigenheim Entriestern möchte. Die Bausparkasse stellt sich hier aber ebenfalls quer, ich habe denen mitgeteilt, dass wir nie über ein Wohnförderkonto informiert worden sind. Daraufhin haben Sie mir unsere Unterschriebenen Unterlagen zugesendet, in denen steht aber nirgends das die Gelder nach Kündigung bzw. Auflösung des Bauspardarlehns in ein Wohnförderkonto überstellt werden. Sie haben sogar versucht uns Unterlagen unterzujubeln ("Vorvertragliche Informationen Altersvorsorge-Bauspar-Vorfinanzierung (Tilgungsaussetzungsdarlehn)") , die von 2014 sind, obwohl wir in die Verträge in 2011 unterschreiben haben.
Ich habe die Vermutung, dass die Bausparkasse Ihrer Sorgfaltspflicht über die Ordnungsgemäße Belehrung nicht nachgekommen ist. Bei denen ist einiges in den letzten Jahren schief gelaufen. Ich versuche gerade hieraus aus dem Vertrag aus zusteigen. Mir fehlt in meinen Unterlagen aber die "Vorvertraglichen Informationen zu Fuchs WohnbauRente", die du oben beschreibst.
Ich hätte daher eine bitte, könntest du mir dieses zusenden?
Vielleicht schaffen wir es gemeinsam aus der Sache heraus.
Bisher gibt es noch keine Lösung, welche funktioniert hat. Evtl bringt das kurzzeitige Ummelden des Wohnsitzes etwas. Das wäre Förderschädlich um was man so im Internet so lesen kann, muss man dann die Förderungen zurückzahlen, was man am Ende ja möchte....