Wohnriester Kombidarlehen - Ausstieg gesucht

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    Standard Wohnriester Kombidarlehen - Ausstieg gesucht

    Hallo zusammen,

    bei uns besteht die folgende Situation
    Es wurde eine Baufinanzierung in 2010 mit Wohnriester-Kombidarlehen (über SH Fuchs Wohnrente) und KFW Krediten abgeschlossen. Die KFW Darlehen sind getilgt
    Wir haben ein Vorausdarlehen erhalten und sparen gleichzeitig einen Riester geförderten Bausparvertrag an, der dann das Vorausdarlehen nach Wahlzuteilung ablösen soll.
    Dies ist für Mitte 2021 geplant/hochgerechnet.
    Wir möchten unser Eigenheim irgendwie "entriestern" und möglichst gar kein Wohnförderkonto entstehen lassen.
    Der Berater der BSPK sagte dies sei aber nicht möglich,
    da der Bausparer zwingend das Vorausdarlehen ablösen müsste.

    Wir haben ein Merkblatt mit vorvertraglichen Informationen zu Fuchs WohnbauRente erhalten.

    Dort steht unter Punkt 10

    Wie erfolgt die Versteuerung bei Verwendung der Riester Förderung für eine selbst genutzte Imobilie?
    Es wird unwiderruflich vereinbart, dass das TA-Darlehen durch die aus dem Bausparvertrag bereitgestellten Mittel (Bausparguthaben und Bauspardarlehen) getilgt wird. Bei Zuteilung des Bausparvertrages wird das Vorausdarlehen ohne besondere Erklärung mit den bereitgestellten Mitteln verrechnet.

    In den allgemeinen Bausparbedingungen zur Fuchs Wohnrente steht unter
    § 4 Zuteilung des Bausparvertrags
    (1) Die Zuteilung des Bausparvertrags ist eine Voraussetzung für die Auszahlung
    der Bausparsumme. Der Bausparer wird rechtzeitig befragt, ob er die Zuteilung annimmt
    (Zuteilungsannahme). Die Erklärung der Zuteilungsannahme muss bis zum
    Ende des der Zuteilung vorangehenden Monats vorliegen.
    (2) Die Bausparkasse nimmt die Zuteilungen jeweils am letzten Tag eines jeden
    Monats vor (Zuteilungstermin). Um die zuzuteilenden Bausparverträge zu ermitteln,
    geht die Bausparkasse wie folgt vor:

    § 5 Nichtannahme der Zuteilung: Vertragsfortsetzung
    (1) Der Bausparer kann die Annahme der Zuteilung widerrufen, solange die Auszahlung
    der Bausparsumme noch nicht begonnen hat.
    (2)Wird die Annahme der Zuteilung widerrufen, wird der Vertrag fortgesetzt.
    (3) Soll ein solcher Bausparvertrag zugeteilt werden, so bedarf es einer neuerlichen
    Erklärung (§ 4 Abs. 1).

    § 15 Kündigung des Bausparvertrages durch den Bausparer,
    Rückzahlung des Bausparguthabens
    (1) Der Bausparer kann den Bausparvertrag bis zum Beginn der Auszahlungsphase
    mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres kündigen.
    Der Bausparer kann das gesamte Bausparguthaben (gebildetes Kapital gemäß § 1
    Abs. 5 AltZertG) des gekündigten Vertrages förderunschädlich entweder auf einen
    anderen auf seinen Namen lautenden Altersvorsorgevertrag der Bausparkasse oder
    eines anderen Anbieters übertragen lassen oder die Auszahlung des gesamten Bausparguthabens
    für eine Verwendung als Altersvorsorge-Eigenheimbetrag im Sinne
    des § 92 a EStG gegen Nachweis verlangen.
    (2) Solange die Rückzahlung des Bausparguthabens noch nicht begonnen hat, führt
    die Bausparkasse auf Antrag des Bausparers den Bausparvertrag unverändert fort.
    (3) Reichen 25 % der für die Zuteilung verfügbaren Mittel nicht für die Rückzahlung
    der Bausparguthaben gekündigter Verträge aus, können Rückzahlungen auf
    spätere Zuteilungstermine verschoben werden



    Dies ist ja irgendwie konträr. Was greift letztendlich?
    Welche Möglichkeiten haben wir um aus dem Wohnriester Schlamassel heraus zu kommen und die Entstehung eines Wohnförderkonto zu vermeiden?
    1.)
    Falls die Zuteilung von uns nicht angenommen wird, entsteht doch auch kein Wohnförderkonto und man könnte nach Kündigung 10 Jahre und 6 Monate das Vorausdarlehen zurückzahlen und lässt den Bausparer unangetastet stehen?
    2.)
    Ist eine Übertragung der Riester geförderten Beiträge auf einen anderen Vertrag/Anbieter jetzt/jederzeit möglich?
    Unsere Einzahlungen auf den Bausparvertrag waren größer als 2100 EUR jährlich. Auf ein neues Riester Produkt müsste doch nur der geförderte Betrag übertragen werden oder ist die gesamte Bausparsumme zu übertragen (inkl. der nicht geförderten Beträge)
    3.)
    Förderschädlich kündigen und die Steuervorteile und Zulagen zurückzahlen. Hier kommt dann wahrscheinlich auch eine Vorfälligkeitsentschädigung hinzu.


    Eine Berechnung über ein entstehendes Wohnförderkonto kann ich von der BSPK nicht bekommen, da wird an die Zentrale Zulagenstelle verwiesen.
    Gleichzeitig erhalte ich aber von der BSPK Informationen, dass ich bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres das Darlehen vollständig getilgt haben muss,
    weil sonst die Zertifizierung verloren geht mit der Berechnung einer erhöhten Schlussrate.
    Irgendwie sehr seltsam das Ganze.

    Wir wollen auf alle Fälle aus der Wohnförderproblematik mit Wohnförderkonto aussteigen und suchen nach der Lösung die uns zum Ziel führt.
    Hat jemand passende Informationen, Ratschläge für uns? Vielen Dank vorab.

  2. Avatar von Cori
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    Standard AW: Wohnriester Kombidarlehen - Ausstieg gesucht

    Hallo,

    habe exakt das selbe Problem wie ihr, allerdings bin ich der Meinung, dass durch eine vorzeitige Kündigung meines Vertrages ein Wohnföderkonto NICHT entstehen darf da ich förderschädlich Kündigen wollte und bis dato dieses Wohnförderkonto nicht besteht.

    werde mir nun Hilfe suchen, weil so einfach gebe ich mich nicht geschlagen.

    Falls hier im Forum jemand evtl auf bestehende Gerichtsurteile stösst die für uns hilfreich wären bitte hier einstellen.

  3. Avatar von kub0185
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    Standard AW: Wohnriester Kombidarlehen - Ausstieg gesucht

    Wohnförderkonto wird sich nicht vermeiden lassen wenn ihr zulagen und Steuervorteile bekommen habt. 10 Jahre nach vollauszahlung des Vorausdarlehen könnt ihr dieses mit 6 Monatiger Kündigungsfrist kündigen und durch ein anderes Dahrlehn ersetzen.

  4. Avatar von Nordskorpion
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    Standard AW: Wohnriester Kombidarlehen - Ausstieg gesucht

    @kub0185 - Wieso sollte sich das Wohnförderkonto nicht vermeiden lassen?

    Wenn ich die Zuteilungsannahme nach §4 nicht abgebe wird nach §5 der Vertrag fortgesetzt und dann nach §15 kündige (10 Jahre nach Zuteilung des TA-Darlehens mit 6 monatiger Frist),
    entweder förderschädlich oder übertrage auf einen anderen Riester ist ja keine Zuteilung erfolgt.
    Somit erfolgt keine Entnahme zur Darlehenstilgung und es dürfte auch kein Wohnförderkonto entstehen.
    Natürlich müssen wir halt das TA-Darlehen, dann von anderer Stelle neu finanzieren.

    Was ist an meinem Gedankengang falsch? Kann jemand die Rechtslage beurteilen?

  5. Avatar von kub0185
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    Standard AW: Wohnriester Kombidarlehen - Ausstieg gesucht

    Weil du schon jede Menge an Förderungen kassiert hast. Zulage plus Steuervergünstigungen.

  6. Avatar von utopus
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    Standard AW: Wohnriester Kombidarlehen - Ausstieg gesucht

    Das Wohnförderkonto läuft erst bei Tilgung mit dem angesparten Geld - nicht beim Bausparen.

  7. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Wohnriester Kombidarlehen - Ausstieg gesucht

    Hallo zusammen,

    bei uns besteht die folgende Situation
    Es wurde eine Baufinanzierung in 2010 mit Wohnriester-Kombidarlehen (über SH Fuchs Wohnrente) und KFW Krediten abgeschlossen. Die KFW Darlehen sind getilgt
    Wir haben ein Vorausdarlehen erhalten und sparen gleichzeitig einen Riester geförderten Bausparvertrag an, der dann das Vorausdarlehen nach Wahlzuteilung ablösen soll.
    Dies ist für Mitte 2021 geplant/hochgerechnet.
    Wir möchten unser Eigenheim irgendwie "entriestern" und möglichst gar kein Wohnförderkonto entstehen lassen.
    Der Berater der BSPK sagte dies sei aber nicht möglich, da der Bausparer zwingend das Vorausdarlehen ablösen müsste.
    Dort steht unter Punkt 10
    Wie erfolgt die Versteuerung bei Verwendung der Riester Förderung für eine selbst genutzte Immobilie?
    Es wird unwiderruflich vereinbart, dass das TA-Darlehen durch die aus dem Bausparvertrag bereitgestellten Mittel (Bausparguthaben und Bauspardarlehen) getilgt wird. Bei Zuteilung des Bausparvertrages wird das Vorausdarlehen ohne besondere Erklärung mit den bereitgestellten Mitteln verrechnet.

    Dies ist ja irgendwie konträr. Was greift letztendlich?
    Welche Möglichkeiten haben wir um aus dem Wohnriester Schlamassel heraus zu kommen und die Entstehung eines Wohnförderkonto zu vermeiden?
    1.)
    Falls die Zuteilung von uns nicht angenommen wird, entsteht doch auch kein Wohnförderkonto und man könnte nach Kündigung 10 Jahre und 6 Monate das Vorausdarlehen zurückzahlen und lässt den Bausparer unangetastet stehen?
    2.)
    Ist eine Übertragung der Riester geförderten Beiträge auf einen anderen Vertrag/Anbieter jetzt/jederzeit möglich?
    Unsere Einzahlungen auf den Bausparvertrag waren größer als 2100 EUR jährlich. Auf ein neues Riester Produkt müsste doch nur der geförderte Betrag übertragen werden oder ist die gesamte Bausparsumme zu übertragen (inkl. der nicht geförderten Beträge)
    3.)
    A) Förderschädlich kündigen und die Steuervorteile und Zulagen zurückzahlen.
    B) Hier kommt dann wahrscheinlich auch eine Vorfälligkeitsentschädigung hinzu.
    C) Eine Berechnung über ein entstehendes Wohnförderkonto kann ich von der BSPK nicht bekommen, da wird an die Zentrale Zulagenstelle verwiesen.
    D) Gleichzeitig erhalte ich aber von der BSPK Informationen, dass ich bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres das Darlehen vollständig getilgt haben muss, weil sonst die Zertifizierung verloren geht mit der Berechnung einer erhöhten Schlussrate.
    Irgendwie sehr seltsam das Ganze
    .
    Wir wollen auf alle Fälle aus der Wohnförderproblematik mit Wohnförderkonto aussteigen und suchen nach der Lösung die uns zum Ziel führt.
    Hat jemand passende Informationen, Ratschläge für uns? Vielen Dank vorab.


    An Nordskorpion,

    Wie ich ersehe haben sie immer noch nichts dazu gelernt! Sie verstehen nicht mal, was Sie selbst hier geschrieben haben!

    Zu 1) Schwerere Ausnahmefehler!
    Was haben Zuteilung und Wohnförderkonto gemeinsam? Nichts, jeder Riestervertrag hat ein Förderkonto, seit Eröffnung des Vertrages!

    Zu 2) Schwerere Ausnahmefehler
    Frage 1 ) Ja!
    Frage 2 ) Wenden sie diese Möglichkeit an, kündigt die Bank ihre Darlehnsschulden! Wegen vertragswidriges Verhalten und wird die abgetretene Grundschulden Zwangsverwertet! Im schlimmsten Fall verlieren Sie, ihr Eigenheim!

    Zu 3)
    Satz A ) Richtig!
    Satz B ) Falsch, sie bekommen für die Rückzahlung zwei Wege ermöglicht
    - einmal 20 Jahre lang einen monatlichen Betrag!
    - oder 120 monatliche Beiträge einmalig mal 70 % = in eine Summe
    Satz C ) Richtig, nur diese Stelle kann und darf ihnen die genaue Summe nennen und den Rückzahlungsvorschlag unterbreiten!
    Satz D) Richtig!

    Welche Möglichkeiten haben wir um aus dem Wohnriester Schlamassel heraus zu kommen und die Entstehung eines Wohnförderkonto zu vermeiden? Gar nicht, Grund siehe oben!


    I) Alternativ wäre bis zur Zuteilung des Riestervertrages, eine neue Finanzierung aufzustellen!

    II) Damit erfüllen sie die vertraglichen Bedingungen, die Sie für die Darlehnsgewährung erhalten haben! Der Querverweis auf die Tilgung durch den Riester steht im Darlehnsvertrag!
    III) Der Schlusstermin und der Restsumme auch!

    Lassen sie sich vom Gläubiger bestätigen,

    - das der Termin zur Umschuldung, gleich dem Termin der Zuteilung ist!
    Meiden Sie damit eine teuere Zwischenfinanzierung, von bis zu 6 Monaten!

    - dass die Summe aus den Riestervertrag, gleich die der Restschuld entspricht!
    Meiden sie überraschende Kontokorentüberziehungen, von mehreren tausende €, zu Kontokorentzinsen von bis 14 % p.a.

    Unter den gegeben Umständen, würde ich vorläufig den Riestervertrag annehmen! Und das laufende Darlehn ablösen lassen!

    Sobald die erste Rate zur Zins und Tilgung auf Riester eingegangen ist, können sie den Restbetrag ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung, einmalig begleichen! Die fehlenden 70 bis 75.000 €.
    Da aber die wenigsten Bargeld in Höhe von 70.000 € haben, benötigen sie ein neues Darlehn!

    Merken sie Was? Das kostet wieder Geld und Zeit!

    Weitere Fragen ihrerseits sollten Sie von ihren „neuen“ Darlehnsvermittler umfangreich rechtskonform erklären lassen!

    bruno68

  8. Avatar von Nordskorpion
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    Standard AW: Wohnriester Kombidarlehen - Ausstieg gesucht

    @bruno68

    Vielen Dank für die Erläuterungen

    Zu 1
    Das Wohnförderkonto entsteht erst wenn Geld aus einem geförderten Riestervertrag entnommen wird und damit das TA-Darlehen getilgt würde.
    Deswegen die Frage zur Zuteilungsannahme.

    Anbei eine Passage aus dem Eigenheimrentengesetz.
    Bei einem normalen Riestervertrag erhalte ich eine Rente, die ich dann versteuern muß.
    Bei der nachgelagerten Versteuerung des Wohnriesters wird mir eine fiktive Summe monatlich zugerechnet auf die dann Steuern zu zahlen sind, d.h. ich habe einen zusätzlichen Liquiditätsabfluss.
    Im schlimmsten Fall würden auch noch Steuerschulden vererbt, darauf hat leider vorher kein Berater hingewiesen.


    https://www.bundesfinanzministerium....tengesetz.html9 Nachgelagerte Besteuerung

    In der Ansparphase werden die Beiträge zu Riester-Produkten steuerfrei gestellt. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass die Alterseinkünfte erst dann versteuert werden, wenn sie an den Steuerpflichtigen ausgezahlt werden. Das in der Immobilie gebundene steuerlich geförderte Kapital wird dafür in einem sogenannten Wohnförderkonto erfasst. Es erfolgt somit keine Besteuerung eines fiktiven Mietvorteils, sondern nur der tatsächlich geförderte Betrag ist Grundlage für die Besteuerung. In dem Wohnförderkonto werden der Entnahmebetrag, die geförderten Tilgungsleistungen und die hierfür gewährten Zulagen eingestellt und addiert. Als Ausgleich für die vorzeitige Nutzung des Altersvorsorgekapitals und zur Gleichstellung mit anderen Riester-Produkten wird der in das Wohnförderkonto eingestellte Betrag in der Ansparphase am Ende eines jeden Jahres um 2 % erhöht. In der Auszahlungsphase erfolgt keine zweiprozentige Erhöhung mehr. Dadurch weiß der Förderberechtigte bereits zu Beginn der Auszahlungsphase genau, welcher Betrag jährlich besteuert wird. Ob der Einzelne dann tatsächlich Steuern zahlen muss, hängt von vielen Faktoren ab. Zudem ist meistens der individuelle Steuersatz im Alter erheblich geringer als in der Erwerbsphase.



    Zu 2 und 3
    wir möchten uns natürlich nicht vertragswidrig verhalten, deswegen suchen wir ja auch nach einer Lösung das Riestervermögen in einen anderen Vertrag zu überführen und gleichzeitig eine neue Finanzierung aufzubauen
    ohne ein Wohnförderkonto entstehen zu lassen.
    Die Angaben im Bausparvertrag sind jedoch konträr, wie von mir beschrieben.

  9. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Wohnriester Kombidarlehen - Ausstieg gesucht

    Nordskorpion,

    hier leider irren sie sich, das Förderkonto wird mit Einrichtung des Vertrages eröffnet! Wo sollten sonst die Daten für die nächsten 60 Jahren aufgehoben werden! Und es ist egal ob Versicherung oder Bausparen!

    Richtig ist, dass alle Zulagen und steuerliche zusätzliche Entlastungen jährlich addiert werden, die dann bis zur persönliche Rente mit 2 % p.a. verzinst wird!

    Gruselich wird es, wenn die Förderung größer ist als als die Eigenleistungen, bei denen könnte sich in Rentenphase ein negatives Riestereinkommen ergeben! Geschieden, drei Kinder, Einkommen bis 25.000 € mit jährlicher Günstigerprüfung!
    Daraus ergebe sich eine Zahlungspflicht von 1.000 €, abzüglich 175 € plus 900 € Zulage! Bei Laufzeit 24 Jahre bis zu Rente!

    Nun zurück in ihre Antwort schreiben sie genau, wie sie "raus wollen".

    Fakt ist Sie eine Refinanzierung und nicht beim jetzigen Gläubiger! Auch müssen Sie eine Rückabwicklung vornehmen, was Sie in der Totalberechnung eine wirtschaftliche Schlechterstellung erwarten lässt! Und ob überhaupt ein Guthaben dann noch ausgezahlt wird steht eher zwischen den Sternen als ein Guthaben auf den Privatkonto landet.

    Dass Sie zum Ziel kommen wollen, steht außer Frage! Nur das:"Wie, ist entscheiden!"; nur hier hilft eine "richtige Beratung", ohne Vorgaben!

    Und merken Sie sich eins:" Ein besseres Gefühl, ist kein Ersatz für höhere Schulden, die ihren Lebensabend versaut!"

    Bruno68

  10. Avatar von utopus
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    Standard AW: Wohnriester Kombidarlehen - Ausstieg gesucht

    Zitat Zitat von bruno68
    hier leider irren sie sich, das Förderkonto wird mit Einrichtung des Vertrages eröffnet! Wo sollten sonst die Daten für die nächsten 60 Jahren aufgehoben werden! Und es ist egal ob Versicherung oder Bausparen!

    Richtig ist, dass alle Zulagen und steuerliche zusätzliche Entlastungen jährlich addiert werden, die dann bis zur persönliche Rente mit 2 % p.a. verzinst wird!

    Gruselich wird es, wenn die Förderung größer ist als als die Eigenleistungen, bei denen könnte sich in Rentenphase ein negatives Riestereinkommen ergeben!
    Selten so einen Quatsch gelesen ... die 2% fiktiver Zins gelten nur für Wohnriester/Tilgung mit Riester für die eigene Wohnimmobilie erst ab Tilgung - und bei der Rente ist es nur zusätzliches zu versteuerndes Einkommen - wenn das Einkommen zu niedrig ist wird trotzdem nichts versteuert.
    Das fiktive Kapital des Wohnfürderkontos wird ja auf 20 Jahre (240 Monate) aufgeteilt - selbst bei 120k€ wären das pro Monat max. 500€ mehr zu versteuerndes Einkommen - wer also 500€ normale Rente bekommt muss 1000€ Rente versteuern oder wer 2000€ Rente hat muss 2500€ Rente versteuern - wie soll das Einkommen da negativ werden?

    Hier noch zum Nachlesen:
    https://www.finanztip.de/riester/woh...nfoerderkonto/

  11. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Wohnriester Kombidarlehen - Ausstieg gesucht

    An utopus,

    warum sollte ich Quatsch schreiben?

    Erstmal kein Beamter oder Mitarbeiter bei der Versicherung arbeitet für lau!

    Zweitens Jedes Jahr werden die Zulagen an den Kunden ausgezahlt! Zuzüglich einer Günstigkeitsprüfung, die zu einer weiteren Steuerrückerstattung führen könnte!
    Drittens gehen wir von 43 Lebensarbeitsjahren aus und eine Rückführungszeitraum von 20 Jahren müssen die jährlichen auflaufenden Daten, mindestens 63 Jahre vorhanden sein. Und da sind nicht mal die Aufbewahrungpflicht nach den Tod eingerechnet! Hier könnten sich weitere 30 Jahre handeln, da es sich möglicherweise um Grundstückgleiche-, Erbrechte handeln kann! Siehe auch Verjährungsrechte §§ 196,197 Abs. 3 bis 6, 201 BGB.

    Zum Thema Riester!
    Natürlich ist es unglaublich das Riester auch mal negativ werden kann! Denn wenn man nur den Standardmodelle kennt, erscheint es unglaublich.

    Wer nicht den inneren Vorgang zum Riester kennt, versteht nicht wie Riester gehandhabt wird! So unterschreibt man zwar nur ein Riestervertrag, der innerlich aber aus 4 Verträgen besteht (Siehe auch Doppelcourtagen, D- Provisionen).
    Einmal wird die AG für die Sparphase und dann für die Rentenphase bezahlt. (Jetzt durch die Bafin verboten!)

    Der innere Werdegang ist aber anders! Bei Abweichung vom Standard, da werden sich aber viele freuen! Wer alleinstehend ist so ist das einzahlte Guthaben verloren (Sterblichkeitsgewinn für die Versicherung, die Zulage wird zurücküberweisen und die steuerlichen Gutschriften sind für das Finanzamt verloren).
    Anders sieht es aus, wenn der Kunde(in) wie in den von mir oben genannten Fall beschrieben ist! Zwar hat sie in den 24 Jahren über 24.000 € angespart! Denn Sie als Sparerin muss den Mindestbetrag von jährlich 120 € einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten von 1.075 €, demnach legt sie statt der geforderten 1.000 €, 1.195 € jährlich an!
    Allerdings kommt nur die Zulage und steuerliche Gutschrift nebst Zinsen, auf das Förderkonto! Demnach müssen zwei Konten geführt werden! Einen wo das Spargeld verbucht wird und auf den anderen Konto die Zulage!

    Demnach führt die Versicherung/Bausparkasse zwei Konten! Was wiederum nichts mit der Kontoführung der Zulagenstelle zu tun hat!

    Wenn man jetzt auf das Vertriebsorga geschwätz reinfällt, dürfte man sich selbst als Vermittler in die Alterspleite fallen! Denn der Standard Riester sieht vor das die Zulage nie mehr als 40 % des Beitrages ausmachen kann! Weil hier sehr gerne etwas unterschlagen wird!
    So stehen die Zulagen aus den Riestervertrag nur den Langlebigkeitsrisiko zur Verfügung! Daher stehen die Zulagen erst ab den 85. Lebensjahr zu Verfügung!
    In unseren Fall stehen die 1.075 mal 24 Jahre = 25.800 € an Zulagen zur Verfügung und 120 mal 24 Jahr 2.880 € Sparbeitrag!
    Was aber wird mit Renteneintritt aus bezahlt? richtig nur die 2.880 €, bei einen Renteneintritt von 67 bis zum 85. Lebensjahr muss dieser Betrag verteilt werden, macht 13,34 € monatliche Riesterente, denen stehen 25.800 € durch 216 Monate macht 119,45 € fiktives mehr Einkommen und wenn der persönliche Steuersatz von 12 % in der Rentenphase beträgt, übersteigt die Riestersteuer von 14,34 € die Riesterrente von 13,34 € um monatlich 1 €! Folgerichtig eine negative Rente!

    Solche fiktive Fälle sollte man als Versicherungsmakler kennen und nicht wie erzählt wird das man den Kunden drei Angebote zu unterbreiten hat! Der Gesetzgeber verlangt die Marktübersicht und auf den Kunden zugeschnittene Produkte!
    Nach den Prinzip "best advice"!

    Bruno68

  12. Avatar von utopus
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    Standard AW: Wohnriester Kombidarlehen - Ausstieg gesucht

    Anscheinend vermischt du hier irgendwie Riesterrentenversicherung und Wohnriester miteinander.

    Mit genügend Kindern und geringem Einkommen kann man durchaus fast 100% Zulagen bekommen mit einem Mindestbeitrag von 5€ monatlich.

    Eine Riesterrente wird aus gezahlten Beiträgen+Zulagen gezahlt und dies nicht erst ab 85 Jahren.
    Das fiktive Mehreinkommen zur Steuerberechnung gibt es nur bei Wohnriester - bei einer Riesterrente zählt die tatsächliche Riesterrentenzahlung.

  13. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

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    Standard AW: Wohnriester Kombidarlehen - Ausstieg gesucht

    Die eigentlich wichtige Frage ist bisher ja noch nicht beantwortet.

    kommt man aus einem Wohnriesterkombidarlehen (ohne „Scharfschaltung“ des Wohnförderkontos) heraus, bei dem

    a) ein Bausparer mittels Riesterförderung angespart wird
    b) ein endfälliges Darlehen nach x Jahren durch den BSV abgelöst werden soll
    c) in den Vertragsbedingung die Ablösung vom Darlehen durch den BSV bereits fest vereinbart und auch beantragt wurde.

    Irgendjemand Erfahrungen damit?

    Annehmen und sofort tilgen führt zu Eröffnung des WFKs mit der bekannten fiktiven Verzinsung. Tilgungen des WFKs sind zwar theoretisch möglich, in der Praxis scheint dies aber nicht zu funktionieren, da es keine Anbieter gibt, die solche Tilgungsleistungen akzeptieren.

  14. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Wohnriester Kombidarlehen - Ausstieg gesucht

    An Batmann BU

    Ihre Frage zu "kommt man aus einem Wohnriesterkombidarlehen (ohne „Scharfschaltung“ des Wohnförderkontos) heraus,..."

    Ganz einfach!

    Den Darlehnsgeber wechseln, ein Neudarlehn in Höhe der Restschuld plus Zinsen des Riestervertrages aufnehmen.

    Da die Gebühren für den Riester bezahlt sind, spielt die Zeit kaum eine Rolle mehr!

    Hier trennt sich der Weg

    A) Entweder lösen Sie die Restschuld durch ein Neudarlehn in voller Höhe ab! Und hier sollte man vor der Zuteilung, die verbindliche Zusage des Neudarlehn haben!

    B) Oder Sie lösen nach der Zuteilung des Riestervertrages, die Restschuld ohne Angaben von Gründen unter Wegfall von Vorfälligkeiten auf einmal durch das Neudarlehn ab!

    zu A) auch hier gibt es wieder zwei Wege!
    Aa) Rückabwicklung des Riesterbausparvertrages, mit Rückzahlung des Solls bei der Zulagenstelle
    oder
    Ab) Wandlung des Riesterbausparvertrages in ein Riestersparplan etl. Riesterpolice! Erhalt der Zulagen und Verringerung der Neuverschuldung!

    Es gibt leider nicht den Weg! Es gibt immer mehrere Lösungen, die aber sich wirtschaftlich unterschiedlich auswirken! So könnte sich die Frage nach der Umschuldung, Kosten von vielleicht 10 bis 20.000 € nach sich ziehen!

    - 10 Jahre Riester Zulagen, plus steuerliche Entlastung, plus Sollzins.
    - Neukosten Darlehn
    - Verluste wegen Verzicht Wandlung in ein Riestersparplan etl. Riesterpolice!

    In den nur genannten Fällen, dürfte so manchen vor Augen führen, das dieser Weg eigentlich nicht einfach sein kann!

    So benötigt man für die Wandlung des Riesterbausparvertrag, den § 34 i GewO, etl. in einen Bankensparplan, den § 34 f GewO oder in eine Versicherungs-Police, den § 34 d GewO gleichzeitig! Um Illegalitäten auszuschließen!

    Und diese Kombination gibt es im Höchstfall nur 36.500 fach (Anzahl der Zulassungen §34 f) in Gesamtdeutschland!

    Rechnet man aber, dass für diese Beratung als Ersatz für den Ausfall von Provisionen, Courtagen, eine Servicegebühr berechnen, so benötigt man zusätzlich, um nicht gegen § 42 AO (Steuermissgestaltung) und Umsatzsteuerverkürzung zu verstoßen, eine Umsatzvorsteuerabzugsberechtigung!
    Ferner eine Gewerberlaubnis, die nicht im Zusammenhang zur GewO steht! U. a. Beratung, Schulung Weiterbildung... die wiederum eine Mindestqualifizierung auf Höhe eines Meisterbrief, Masterstudiumgang benötigt!

    Was die Anzahl der möglichen Berater in den Bereich unter 1.000 Deutschandweit drückt!

    bruno68

  15. Avatar von Nordskorpion
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    Standard AW: Wohnriester Kombidarlehen - Ausstieg gesucht

    Danke an @Batmann_BU

    das wieder auf die eigentliche Frage zurückgegangen wird.

    Hier auch noch eine Info bezüglich Wohnförderkonto.

    https://www.sulzinger.info/wp/wp-con...er-03.2016.pdf

    5.1 Das WohnförderkontoWie jede andere Riester-Rente wird auch die Eigenheimrente nachgelagert besteuert. Allerdings funktioniert die nachgelagerte Besteuerung dabei ein weniganders als bei den klassischen Riester-Produkten. Sowerden die geförderten Beiträge auf einem sogenannten Wohnförderkonto dokumentiert. Die Führung desWohnförderkontos erfolgt bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der DeutschenRentenversicherung Bund.Dieses Wohnförderkonto wird bis zum Beginn der Auszahlungsphase jedes Jahr mit 2 % verzinst (was in denderzeit herrschenden Zeiten des Niedrigzinses relativhoch ist). Das fiktive, zu versteuernde Vertragsguthaben bei Rentenbeginn ergibt sich aus der Summe dergeförderten Beiträge und der Verzinsung. Der Start desWohnförderkontos beginnt, wenn das Vertragsguthabentatsächlich entnommen oder mit einer geförderten Tilgung begonnen wird.

  16. Avatar von Nordskorpion
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    Standard AW: Wohnriester Kombidarlehen - Ausstieg gesucht

    @bruno68

    Danke für die weiteren Infos

    Der genannte Vorschlag

    B) Oder Sie lösen nach der Zuteilung des Riestervertrages, die Restschuld ohne Angaben von Gründen unter Wegfall von Vorfälligkeiten auf einmal durch das Neudarlehn ab!

    löst aber die Entstehung des Wohnförderkontos aus
    Der Start desWohnförderkontos beginnt, wenn das Vertragsguthaben tatsächlich entnommen oder mit einer geförderten Tilgung begonnen wird.

    Das soll ja vermieden werden.
    Wo findet man entsprechende Berater für Varianten Aa bzw Ab?


  17. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohnriester Kombidarlehen - Ausstieg gesucht

    Hallo Nordskorpion, was ist denn jetzt noch die nicht geklärte Frage, wo es eines Experten bedarf?

    Batman_bu hat doch den entscheidenden Satz geschrieben...

    Der Start desWohnförderkontos beginnt, wenn das Vertragsguthaben tatsächlich entnommen oder mit einer geförderten Tilgung begonnen wird.
    Das können sie doch vermeiden, eben in dem sie das Guthaben nicht zur Tilgung verwenden und das müssen sie nicht, wenn sie das nicht wollen!

    Ihre Zinsfestschreibung lautet "fest bis Zuteilung" (im Übrigen streiten sich da gerade die Geister/Gerichte, ob das nicht ein Formfehler ist, der den Beginn der Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt hat). Diese wird nach 10 Jahren sein, entsprechend kündigen sie nach BGB §489 (10 Jahre nach Vollauszahlung mit einer halbjährlichen Kündigungsfrist) und lösen die Restschuld aus einem neuen Darlehen (ggf. Forwarddarlehen, um rechtzeitig Planungssicherheit zu gewinnen) ab, während sie parallel das Riesterguthaben in ein anderes riesterzertifiziertes Produkt umswitchen.

  18. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

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    Standard AW: Wohnriester Kombidarlehen - Ausstieg gesucht

    Ich hab das nicht geschrieben und bin mir da allerdings nicht so sicher. Es gibt ja in diesen Darlehen (teilweise?) die Klausel, nach der bereits bei Abschluss die Zuteilung beantragt wurde. Damit würde ja in jedem Fall eine Ablösung erfolgen mit dem bereits erwähnten Start des WFK.

    .Dort steht unter Punkt 10
    Wie erfolgt die Versteuerung bei Verwendung der Riester Förderung für eine selbst genutzte Imobilie?
    Es wird unwiderruflich vereinbart, dass das TA-Darlehen durch die aus dem Bausparvertrag bereitgestellten Mittel (Bausparguthaben und Bauspardarlehen) getilgt wird. Bei Zuteilung des Bausparvertrages wird das Vorausdarlehen ohne besondere Erklärung mit den bereitgestellten Mitteln verrechnet.

  19. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohnriester Kombidarlehen - Ausstieg gesucht

    Zitat Zitat von Batman_BU
    Ich hab das nicht geschrieben und bin mir da allerdings nicht so sicher. Es gibt ja in diesen Darlehen (teilweise?) die Klausel, nach der bereits bei Abschluss die Zuteilung beantragt wurde. Damit würde ja in jedem Fall eine Ablösung erfolgen mit dem bereits erwähnten Start des WFK.
    Mag sein, entscheidend aber ist, dass die Zuteilung später erfolgt, als das Kündigungsrecht nach BGB §489 erfolgt, bzw. greift (10 Jahre nach Vollauszahlung mit einer halbjährlichen Kündigungsfrist) denn dann kann ich gesetzlich kündigen, ganz gleich was in dem Vertrag steht.

    Zinsfestschreibung lautet bei dem TE "fest bis Zuteilung".

  20. Avatar von Batman_BU
    Batman_BU ist offline

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    Standard AW: Wohnriester Kombidarlehen - Ausstieg gesucht

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Mag sein, entscheiden aber ist, dass die Zuteilung später erfolgt, als das Kündigungsrecht nach BGB §489 erfolgt, bzw. greift (10 Jahre nach Vollauszahlung mit einer halbjährlichen Kündigungsfrist) denn dann kann ich gesetzlich kündigen, ganz gleich was in dem Vertrag steht.

    Zinsfestschreibung lautet bei dem TE "fest bis Zuteilung".
    verstehe ich ehrlich gesagt nicht.

    Abschluss und Vollauszahlung 01.05.2011
    Laufzeit Vorfinanzierung bis 30.04.2021

    nun ist der BSV so gerechnet, dass er genau zu diesem Zeitpunkt oder etwas früher.Zuteilungsreif ist und laut Vertrag wurde ja schon die Zuteilung beantragt. Wie kommt man da dennoch raus, ohne das WFK zu aktivieren?

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