bei uns besteht die folgende Situation
Es wurde eine Baufinanzierung in 2010 mit Wohnriester-Kombidarlehen (über SH Fuchs Wohnrente) und KFW Krediten abgeschlossen. Die KFW Darlehen sind getilgt
Wir haben ein Vorausdarlehen erhalten und sparen gleichzeitig einen Riester geförderten Bausparvertrag an, der dann das Vorausdarlehen nach Wahlzuteilung ablösen soll.
Dies ist für Mitte 2021 geplant/hochgerechnet.
Wir möchten unser Eigenheim irgendwie "entriestern" und möglichst gar kein Wohnförderkonto entstehen lassen.
Der Berater der BSPK sagte dies sei aber nicht möglich, da der Bausparer zwingend das Vorausdarlehen ablösen müsste.
Dort steht unter Punkt 10
Wie erfolgt die Versteuerung bei Verwendung der Riester Förderung für eine selbst genutzte Immobilie?
Es wird unwiderruflich vereinbart, dass das TA-Darlehen durch die aus dem Bausparvertrag bereitgestellten Mittel (Bausparguthaben und Bauspardarlehen) getilgt wird. Bei Zuteilung des Bausparvertrages wird das Vorausdarlehen ohne besondere Erklärung mit den bereitgestellten Mitteln verrechnet.
Dies ist ja irgendwie konträr. Was greift letztendlich?
Welche Möglichkeiten haben wir um aus dem Wohnriester Schlamassel heraus zu kommen und die Entstehung eines Wohnförderkonto zu vermeiden?
1.)
Falls die Zuteilung von uns nicht angenommen wird, entsteht doch auch kein Wohnförderkonto und man könnte nach Kündigung 10 Jahre und 6 Monate das Vorausdarlehen zurückzahlen und lässt den Bausparer unangetastet stehen?
2.)
Ist eine Übertragung der Riester geförderten Beiträge auf einen anderen Vertrag/Anbieter jetzt/jederzeit möglich?
Unsere Einzahlungen auf den Bausparvertrag waren größer als 2100 EUR jährlich. Auf ein neues Riester Produkt müsste doch nur der geförderte Betrag übertragen werden oder ist die gesamte Bausparsumme zu übertragen (inkl. der nicht geförderten Beträge)
3.)
A) Förderschädlich kündigen und die Steuervorteile und Zulagen zurückzahlen.
B) Hier kommt dann wahrscheinlich auch eine Vorfälligkeitsentschädigung hinzu.
C) Eine Berechnung über ein entstehendes Wohnförderkonto kann ich von der BSPK nicht bekommen, da wird an die Zentrale Zulagenstelle verwiesen.
D) Gleichzeitig erhalte ich aber von der BSPK Informationen, dass ich bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres das Darlehen vollständig getilgt haben muss, weil sonst die Zertifizierung verloren geht mit der Berechnung einer erhöhten Schlussrate.
Irgendwie sehr seltsam das Ganze