Es soll steuer anfallen wenn goldmünzen innerhalb 1 Jahr wieder verkauft werden.
Anhand kaufbelege kann man das kaufdatum beweisen.
aber die kaufbelege können ja von einem zu anderen überreicht werden.
wird bei verkauft ungültig gemacht ?
und wer kontrolliert diese 1 jahr steuerfrist ?
und was ist wenn kaufbelege nicht mehr vorhanden sind ? z.B. das goldstück war ein Geschenk gewesen.