KfW 124 Kredit - Auszug und Vermietung

+ Antworten
5Antworten
  1. Avatar von mawashi
    mawashi ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    15.10.2019
    Beiträge
    2
    Danke
    0

    Standard KfW 124 Kredit - Auszug und Vermietung

    Liebes Forum,

    wir haben eine Eigentumswohnung mittels KfW 124 in Kombination mit einem Darlehen einer "normalen" Bank erworben. Nun nach dem wir 1 Monat selbst in der ETW wohnten ziehen wir um und möchten die erworbene Wohnung vermieten.
    Kann das zu Problemen mit dem KfW 124 Kredit führen? Wir haben alle Nachweise erbracht und ja bei Auszahlung die ETW selbst genutzt. Im Internet habe ich gelesen, dass man mindestens 12 Monate in der ETW gewohnt haben muss. Allerdings konnte ich keine offiziellen Dokumente finden, die diesen Fakt bestätitgen.

    Vielen Dank für eure Kommentare

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.03.2010
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    13.303
    Danke
    1029

    Standard AW: KfW 124 Kredit - Auszug und Vermietung

    Die KfW darüber informieren, es wird eine Lösung geben!

  3. Avatar von mawashi
    mawashi ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    15.10.2019
    Beiträge
    2
    Danke
    0

    Standard AW: KfW 124 Kredit - Auszug und Vermietung

    Hallo ,

    vielen Dank für den schnellen Kommentar. Ist schon klar, dass wir die KfW informieren. Dazu sind wir ja verpflichtet. Aber was meinen Sie wie die Lösung aussehen wird? Muss man auch begründen warum man auszieht?
    Das es irgendeine Lösung geben wird ist klar. Die Frage ist wie diese Aussieht. Sie kann positive oder negativ für uns werden.

    Beste Grüße

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    07.03.2010
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    13.303
    Danke
    1029

    Standard AW: KfW 124 Kredit - Auszug und Vermietung

    Nein, die KfW wickelt nicht rück ab, das Darlehen wird so bestehen bleiben.
    Man muss es halt nur anmelden, bzw. denen das mitteilen.

  5. Avatar von j2da
    j2da ist offline

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    14.08.2020
    Beiträge
    1
    Danke
    0

    Standard AW: KfW 124 Kredit - Auszug und Vermietung

    @mawashi

    könntest du kurz berichten, wie es letztendlich abgelaufen ist?

  6. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    04.11.2015
    Beiträge
    1.696
    Danke
    115

    Standard AW: KfW 124 Kredit - Auszug und Vermietung

    Hallo,
    also ich habe meine Wohnung vor knapp 4 Jahren komplett über das KfW-124-Programm finanziert. Ich habe der BHW meinen Umzug gemeldet und nichts ist passiert. Alles so wie noelmaxim gesagt hat.
    Ob man wenn man nur einen Monat irgendwo gemeldet ist, einen Meldebetrug begeht, ist natürlich eine heikle Frage. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
    Viele Grüße
    BenniG

Ähnliche Themen

  1. Auszug Arbeitnehmersparzulage ?

    Von kai99 im Forum Sonstige Finanz-Themen
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 29.01.2020, 07:48
  2. Auszug aus der Mietwohnung

    Von Bitte im Forum Smalltalk
    Antworten: 17
    Letzter Beitrag: 24.11.2017, 20:53
  3. Kredit zum Kauf einer Terminwohnung zur Vermietung an Prostituierte

    Von kamamachn im Forum Immobiliengeschäfte
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 29.10.2016, 00:56
  4. So sieht es die CS vom 21.11.2005 (Auszug)

    Von tomas879 im Forum Börsen-Talk
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 02.04.2010, 08:47
  5. So sieht es die CS vom 21.11.2005 (Auszug)

    Von ManfredBali im Forum Börsen-Talk
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 25.11.2005, 07:16