wir haben eine Eigentumswohnung mittels KfW 124 in Kombination mit einem Darlehen einer "normalen" Bank erworben. Nun nach dem wir 1 Monat selbst in der ETW wohnten ziehen wir um und möchten die erworbene Wohnung vermieten.
Kann das zu Problemen mit dem KfW 124 Kredit führen? Wir haben alle Nachweise erbracht und ja bei Auszahlung die ETW selbst genutzt. Im Internet habe ich gelesen, dass man mindestens 12 Monate in der ETW gewohnt haben muss. Allerdings konnte ich keine offiziellen Dokumente finden, die diesen Fakt bestätitgen.
vielen Dank für den schnellen Kommentar. Ist schon klar, dass wir die KfW informieren. Dazu sind wir ja verpflichtet. Aber was meinen Sie wie die Lösung aussehen wird? Muss man auch begründen warum man auszieht?
Das es irgendeine Lösung geben wird ist klar. Die Frage ist wie diese Aussieht. Sie kann positive oder negativ für uns werden.
Hallo,
also ich habe meine Wohnung vor knapp 4 Jahren komplett über das KfW-124-Programm finanziert. Ich habe der BHW meinen Umzug gemeldet und nichts ist passiert. Alles so wie noelmaxim gesagt hat.
Ob man wenn man nur einen Monat irgendwo gemeldet ist, einen Meldebetrug begeht, ist natürlich eine heikle Frage. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Viele Grüße
BenniG