Inkorrekte Zinsberechnung bei meinem Ballonkredit?
Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe mein Auto via Ballonkredit über die damalige Commerz Finanz (Heute Consors Finanz) finanziert. Die erste Rate wurde am 01.01.2016 eingezogen, Kreditbetrag waren 18.990 €, Zinssatz 3,99 %, mntl. Rate 251 €, Schlussrate 8.479 €. Ich habe zum 30.07.2018 eine Sondertilgung i.H.v. 5.990 € geleistet, eine zweite am 01.01.2019 i.H.v. 2.000 € um den Ballon zu reduzieren bzw. abzuzahlen. Jetzt kommt raus, dass die Consors Finanz meine Zinslast mit den beiden Sondertilgungen nicht reduziert hat und meine Schlussrate zum 01.12.2019 angeblich 907€ beträgt. Ich zahle also trotz Sondertilgungen Zinsen auf den Gesamtbetrag der Finanzierung und nicht auf die reduzierte Finanzierungssumme. Ich komme mir hintergangen vor, finde es schon fast kriminell was sich die Bank da leistet. Sollte ich die Angelegenheit in die Hände eines Anwalts legen?
AW: Inkorrekte Zinsberechnung bei meinem Ballonkredit?
Was steht denn zum Thema Sondertilgung im Darlehensvertrag?
Sind diese jederzeit in beliebiger Höhe zulässig - und werden sie mit dem Darlehensbetrag verrechnet oder erst zum Ende des Vertrages?
Was sagt denn der Kreditgeber zu dem Thema? Vielleicht ist es vertraglich so geregelt oder ein Versehen?
AW: Inkorrekte Zinsberechnung bei meinem Ballonkredit?
Hallo Utopus,
ich habe mich in den letzten Tagen mit meinem Vertrag beschäftigt, dort gibt es 2 Passagen zum Thema Sonderzahlung:
1. Vorzeitige Rückzahlung:
Der Kunde kann den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. In diesem Fall werden anteilige Zinsen in entsprechender Anwendung von §501 BGB vergütet. Im Falle einer vollständigen oder teilweise vorzeitigen Rückzahlung kann die Bank gem. §502 BGB eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schäden verlangen. [...] Die Vorfälligkeitsentschädigung wird nur berechnet, wenn der Rückzahlungsbetrag 50% des noch nicht getilgten Nettodarlehensbetrages übersteigt (bei beiden Malen eingehalten) oder seit der letzten vorzeitigen Rückzahlung weniger als 12 Monate verstrichen sind.
2. Vorzeitige Rückzahlung:
Sie haben das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen. Bei teilweiser vorzeitiger Rückzahlung (Sonderzahlung) muss im Falle des Ratenkredites eine Vereinbarung getroffen werden, ob die Restlaufzeit des Kredites oder die Höhe der restlichen Raten verringert werden soll (wurde mitgeteilt). Verringert sich der Soll Saldo des Kreditrahmens durch eine Sonderzahlung, werden die Zinsen ab dem Zeitpunkt der Sonderzahlung nur noch aus dem verringerten Sollsaldo berechnet.
Als ich vor kurzem bei der Bank anrief um meine Schlussrate zu erfragen, erwähnte die Dame, dass meine Sondertilgungen 'geparkt' wurden. Daher vermute ich, dass mein überwiesenes Geld bis zum Tage meines Anrufs nicht mit meinem Restkredit verrechnet wurde und daher keine korrekte Zinsberechnung vorgenommen wurde. Und deswegen stinkt mir die Sache auch bis zum Himmel. Ich habe eine detaillierte Zinsberechnung während der Gesamtlaufzeit angefordert, man antwortet mir aber einfach schlichtweg nicht auf meine E-Mails. Anrufen bringt bei dem Chaoshaufen erst recht nichts....
Danke, dass du dich mit dem Thema auseinander setzt, bin echt mit meinem Latein am Ende.
AW: Inkorrekte Zinsberechnung bei meinem Ballonkredit?
Guten Abend,
mit dem Passus zur Vorfälligkeitsentschädigung hast du eigentlich schon deine Antwort. Du kannst vorzeitig ganz oder teilweise zurückzahlen, aber die Bank kann dir den Zinsschaden dadurch dennoch berechnen.
AW: Inkorrekte Zinsberechnung bei meinem Ballonkredit?
Hallo, danke für die Antwort!
Die Vorfälligkeitsentschädigung wird doch aber nur fällig, sobald mehr als 50% des Darlehensbetrags sondergetilgt werden oder verstehe ich das falsch? Diese 50% wurden nicht überschritten.
Wieso wird dann im zweiten Abschnitt beschrieben, dass Zinsen ab dem Zeitpunkt der Sonderzahlung nur noch aus dem verringerten Sollsaldo berechnet werden?
AW: Inkorrekte Zinsberechnung bei meinem Ballonkredit?
Da muss ich vollkommen Recht geben, der Zeitraum passt nicht. Sollte ich aber tatsächlich eine Entschädigung zahlen müssen, müsste das Institut mir ja theoretisch den Betrag der Entschädigung mit Begründung zuteil lassen kommen können und darauf war auf meiner Kontoübersicht nichts erkenntlich. Zumal dann die Entschädigung bei 0.5% liegt, was wesentlich geringer ist als eine Zinsersparnis durch die Sondertilgungen von mehreren 100€.
Also so richtig klar wird mir das daraus noch nicht...
AW: Inkorrekte Zinsberechnung bei meinem Ballonkredit?
Wenn ich das oben richtig gelesen habe, hättest du dich bei der Sondertilgung entscheiden sollen, ob dadurch in Zukunft die Raten geringer werden sollen oder ob die Finanzierung früher beendet werden soll - da du keine der beiden Möglichkeiten gewählt hast, wurde die Sonderzahlung geparkt und wird nur gegen die Endrate gerechnet.
Ob das so zulässig ist kann dir vermutlich ein Anwalt oder die Verbraucherzentrale sagen.
AW: Inkorrekte Zinsberechnung bei meinem Ballonkredit?
Hallo Utopus,
und genau dort liegt der Knackpunkt. Ich habe einen Verwendungszweck für die Tilgungen vereinbart, nämlich dass der Ballon reduziert wird. Und zwar für beide Sonderzahlungen jeweils nach der Überweisung. Ab dem Zeitpunkt müsste dann die Zinsminderung aufgrund des verringerten Darlehensbetrags greifen, meine Vermutung ist aber dass man meine Zahlungen nie meinem Kredit zugeordnet hat. Hätte mir ja sonst das Geld auch genauso gut zur Seite legen können bis meine Schlussrate sowieso fällig wird...