Grundsätzlich deckt die Leitungswasserversicherung nach der Definition in den VGB vornehmlich Schäden (innerhalb versicherter Gebäude auch Forst- und Bruchschäden) ab, die
1. durch das Austreten von Leitungswasser aus den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung,
2. aus dem mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen und Schläuchen der Wasserversorgung,
3. aus Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung und
4. Sprinkler- oder Berieselungsanlagen
zu 1. somit müsste Wasserschaden durch Rohrverstopfung, Wasser tritt aus Rohr-Verbindungsstelle, mit mitversichert sein ?
Sind die Kosten für die Beseitigung der Rohrverstopfung im Wasserschadenfall auch mitversichert ?
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StGe1973
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AW: Wasserschaden durch Verstopfung
Die LW deckt alle Schäden am Haus durch das austretende Wasser...
Die Beseitigung der Verstopfung zahlt die LW nicht.
Schäden am Inventar eines Mieters oder Eigentümers zahlt die LW ebenfalls nicht. Hier zahlt die Hausratversicherung.
Außer:
Die Verursachung der Verstopfung kann einem Eigentümer/Mieter nachgewiesen werden. In dem Fall kann der Mieter/Eigentümer den ganzen Schadensfall über seine allgemeine Hatfpflicht laufen lassen.
In dem Fall kann der Mieter/Eigentümer den ganzen Schadensfall über seine allgemeine Hatfpflicht laufen lassen.
Fast jeder hat Privat Haftpflichtversicherung.
Die Haftpflicht von Eigentümern (Vermieter) zahlt jeden Wasserschaden in seinen Mietwohnungen ?
Aber Eigentümer, die anderweitig wohnen, können doch nicht Schuld sein an Wasserschaden in Mietwohnungen ?
Bei Mietern, welche Haftpflichtversicherung soll Mieter abschließen, gibt es spezifische gegen Wasserschaden ?
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#4
StGe1973
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AW: Wasserschaden durch Verstopfung
Nein, die Privathaftpflicht zahlt immer, wenn der Inhaber der Versicherung unbeabsichtigt einen Schaden (unabhängig welcher Schaden oder welche Schadensart) verursacht. Ein Bewohner einer Wohnung kann Mieter oder Eigentümer der Wohnung sein.
Nun mal ein angenommenener Fall: Bei der beseitigung der Verstopfung wird festgestellt, dass diese bei einem 3. stöckigen Haus zwischen der 2. und 3 Stock aufgetreten ist und z.B. durch Binden oder Tampons verursacht wurde. Dann gibt es nur die Möglichkeit, dass der Mieter/Eigentümer der obersten Wohnung Hygieneartikel fälschlicherweise durch das WC entsorgt hat und somit diese Wohnung die Verstopfung verursacht hat.
Damit bezahlt diese Privathaftpflicht die Beseitigung der Verstopfung. In den meisten Fällen ist es aber nicht nachweisbar d.h. Eigentümer der Gesamtimmobilie oder WEG trägt die Kosten...