Zitat von
bruno68
An Davodi,
Deine Fragen wegen den Gebühren finde schon Grotesk. Es ist erstaunlich das sich Menschen wie Sie, als Soldat Hals über Kopf sich überschulden müssen! Wofür? sie wissen genau das Soldaten, Beamte wegen Überschuldung aus den öffentlichen Dienst entlassen werden können! Trotz Beamtentum, wegen Emfänglichkeiten und Erpressbarkeit!
Ich glaube auch davon aus dass Sie nicht gerne ins Ausland wollen, so wie etwa der Abenteuerurlaub in Mali oder gar Afghanistan für die nächsten 2 Jahre.
Erstens was für Auffällt ist in ihren ersten Schreiben, Ihr Aussage Sie Beamter und ihre Ehefrau eine arbeitsuchende Hausfrau! Demnach haben Sie die Steuerklasse III, gegenwärtig ihre Ehefrau keine Steuerklasse! Aber wenn sie zukünftig arbeiten gehen wird wird sie die Steuerklasse V haben! Was regelmäßig jährlich zu einer Steuernachzahlung führen wird und wenn Sie dann noch in Jan/Feb. die Beiträge für die Versicherungsbeiträge bezahlen, ja dann dürfte der am Rest des Geldes der Monat sehr sehr lang sein.
Sie haben jetzt noch den jährlichen Freibetrag von 9.000 € auf ihre "gemeinsame Steuerkarte"! Wenn aber ihre Ehefrau anfängt zu arbeiten, entfällt dieser Freibetrag da Sie selbst bis 24.000 € dazu verdient! Und die Belastung darf nicht über 50 % liegen! (10 % Rente, 10 % GKV, PVN, 5 % Alu, Kist.)
Bedenken sie auch wenn ihre Frau eine Tätigkeit aufnimmt, fällt sie aus der 70 % Beihilfe des Bundes heraus und wird voll sozialpflichtig!
Wie erkennen werden führt die steuerliche Kombination 3/5 zu einer laufend zu niedrigen Steuerlast führt! Aber am Ende des Steuerjahres was mit einer erheblichen steuerlichen Ballung (Steuer und Versicherungsbeiträge) mit sich bringt, da auch gleichzeitig die Steuervorauszahlung für die Folgejahre festgesetzt wird!
Denn hochselbsterschuldete Beamte, bleiben keine Beamte! Dafür sorgen sich schon die zuständigen Stellen, wie der S 3 im Stab des Bataillon, der neue Kollege "MAD", gegenüber sitzend im Büro!
Hier hilft nur der Gang zum Steuerberater, um der Klärung der Besteuerung eingehend zu beraten! Damit Sie wissen, was am Ende verbleibt!
So setzt die Pfändungsfreigrenze 2019: Der Mehrbetrag über 3 613,08 EURO ist voll pfändbar, 3 610,00 bis 3 613,08 für 3 Personen weitere 696,29 € pfängungsfähig!
demnach EK 4.800 € - 3612 € = 1.188 € plus 696 ergibt ein pfändungsfähiges Einkommen 1.884 €, nach den Anhang "PfändfreiGrBek_2019" (Fundstelle: BGBl. I 2019, 444 - 462)
Des weiteren halte ich eine Finanzierung jenseits der 40 % vom Einkommen, als gesetzlich unzulässig!
Denn es fehlen die Kosten der zwingenden Gebäudeversicherung und der Todesfallversicherung, ohne Unterversicherung!
Faustregel: 4.800 €, abzüglich 40 % = 1.920 €
In ihren Fall wird die Faustformel zu ungenau!
In ihren Fall müsste mit einen Beleihungsauslauf von 120 % ausgegangen werden!
Bei 402.000 € Darlehn liegt bei monatlich Sparrate 804 € Zinsen 603,00 € = 1.407 € für 14 Jahre, 10 Monate fest, danach 1.809 € für 14 Jahre 3 Monate fest. Restschuld 0 € Zinskosten ca. 157.300 € für 29 Jahre 1 Monat!
Bei 402.000 € Darlehn liegt bei monatlich Sparrate 654 € Zinsen 670,00 € = 1.323 € für 15 Jahre! Restschuld 264.000 € Gegenfinanzierung noch nötig!
Sie sollten sich erst mal mit den Thema Hauskauf/bau eingehend befassen, gerade als Berufssoldat (deren wirtschaftlichen Folgen!), bevor sie sich in waghalsige Finanzierungen einlassen, die ihre Karriere vorzeitig beendet!
Sie müssen auf eine unterhalb 100 % Finanzierung runter, sonst wird es richtig eng!
bruno68