Maklerkosten: auch dann wenn der Käufer die Immobilie vorher schon kannte?

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  1. Avatar von Hansi
    Hansi

    Standard Maklerkosten: auch dann wenn der Käufer die Immobilie vorher schon kannte?

    Bereits seit 6 Monaten versuchen wir unsere Wohnung zu verkaufen. Zunächst hatten wir es über Privatanzeigen in Regionalblättern und Internet versucht, hatten aber keinen Käufer finden können. Vor etwa drei Monaten haben wir dann sowohl den Preis um 20.000 € gesenkt und mit einem Makler einen Vertrag unterzeichnet. Der Makler hat nun natürlich diverse Maßnahmen unternommen um Interessenten bzw. Käufer für das Haus zu finden. Jetzt hat sich aber ein Käufer gemeldet, der die Wohnung bereits vorher besichtigt hatte und nun wegen des ermäßigten ernsthaftes Interesse am Kauf der Immobilie hat. Müssen wir dem Makler trotzdem die vereinbarte Provision zahlen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Hansi

  2. Avatar von MThiemann
    MThiemann ist offline

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    Standard AW: Maklerkosten: auch dann wenn der Käufer die Immobilie vorher schon kannte?

    Hallo Hansi,

    ob Sie die Courtage an den Makler zahlen müssen, hängt davon ab, welche Art von Verkaufsauftrag Sie ihm erteilt haben.

    Bei einem "Alleinverkaufsauftrag" werden Sie die Courtage an den Makler wohl zahlen müssen. Sie sollten in diesem Fall mit ihm aber noch einmal nachverhandeln in Abhängigkeit von dem Aufwand, den er bereits für die Vermakelung geleistet hat. Ggf. bieten Sie ihm auch Kostenerstattung für Zeitungs- und Internetinserate an.

    Haben Sie hingegen einen "Mitverkaufsauftrag" unterzeichnet, so haben Sie die Möglichkeit weiterhin einen Käufer für Ihr Haus zu suchen, und der Makler geht im Normalfall dann leer aus.

    Aus diesem Grund versuchen die meisten Makler einen "Alleinverkaufsauftrag" mit ihren Mandanten auszuhandeln.

    Um festzustellen, welche Art von Auftrag Sie Ihrem Makler erteilt haben, sollten Sie die Vereinbarung, die Sie mit ihm getroffen haben zu Rate ziehen.

    Viele Grüße
    M. Thiemann

    www.BaufiService24.de

  3. Avatar von Uwe74
    Uwe74

    Standard AW: Maklerkosten: auch dann wenn der Käufer die Immobilie vorher schon kannte?

    Also ich meine, dass der Makler einen berechtigten Anspruch auf die Provision hat, da er schließlich einen rechtskräftigen Vertrag besitzt und seinen Aufwand wohl auch entsprechend nachweisen kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht anders entscheiden würde; zudem sollte dabei auch berücksichtigt werden, dass die Gerichtskosten nicht gerade niedrig ausfallen würden. Vielleicht solltet ihr mal versuchen, mit dem Makler zu sprechen und gegebenenfalls mit ihm zu handeln. Viel Glück!!!

    Uwe

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