angenommen habe X eine LV an Y unwiderruflich abgetreten. (egal aus welchem grund)
später sind XY doch einig, dass die LV wieder X gehören, X wie ursprünglich als bezugsberechtogter sein soll.
Da die abtretung als unwiderruflich der versicherung gegenüber erklärt wurde,
wer muß nun was tun :
Y widerruft die abtretung
X erklärt eine rückabtretung
XY zusammen .... ?
darf LV bearbeitungsgebühr für abtretungen verlangen ? wie hoch üblicherweise ?