Zitat von
peer
Du arbeitest ausschließlich in der Zeit von 19 - 04 Uhr?
Also hier wird die niemand sagen können, was du verdienst. Keiner weiß wo und als was du arbeitest. Keiner weiß wieviele Sunden du arbeitest. Keiner weiß ob es weitere Zuschläge, vielleicht für Sonn- oder Feiertage gibt. Selbst Nachtarbeit ist nicht einheitlich definert. Im Arbeitszeitgesetz heißt es 23 - 06 Uhr. Entsprechende Schichtzulagen werden aber üblicherweise tarifvertraglich geregelt. So wird im TVÖD (öffentlicher Dienst) die Zeit von 21 - 06 Uhr mit Zuschlag vergütet. In der Metallindustrie schon von 20 - 06 Uhr. In anderen Bereichen vielleicht noch anders? Helfen kann dir hier am Besten dein Personalsachbearbeiter, oder auch euer Betriebsrat. Vielleicht auch dein Vorgesetzter? Hier aber mit Sicherheit niemand!