Steuererklärung muss nicht ausgefüllt werden bei unbegrenzten Kapitalerträgen?
Abend,
angenommen, Fritz hat nur 1 Job und Wohnsitz in Deutschland, verdient damit gut 40000 Euro im Jahr, die auch korrekt versteuert werden. Er besitzt keine Immobilien und hat noch nie eine Steuererklärung ausgefüllt.
Nun eröffnet er ein Wertpapierdepot auf der gleichen deutschen Bank, auf der er auch sein Lohn/Girokonto hat. Er schickt jeden Monat X Euro auf sein Depot und investiert diesen Betrag in Aktie Y. Vom Kapitalertrag bezahlt die Bank jährlich automatisch die 25% Abgeltungssteuer an das Finanzamt (exklusiv Sparpauschbetrag von 801 Euro).
Wie ich interpretiere, muss er laut der Checkliste auf dieser Website keine Steuererklärung ausfüllen:
Das heißt.... selbst wenn er damit in 10 Jahren ein beträchtliches Vermögen (> 1 Mio. Euro) angehäuft hat und von seinem jährlichen Kapitalertrag gut leben kann, ist das Ausfüllen einer Steuererklärung nicht Pflicht für ihn, da das Finanzamt über seine Finanzen automatisch informiert ist und die Steuer ebenso automatisch abgeführt wird?
Ist das korrekt?
Ich frage nicht, ob er eine Steuererklärung ausfüllen KANN, um allfällig zuviel bezahlte Steuern zurückzufordern. Ich frage, ob es seine Pflicht ist.
AW: Steuererklärung muss nicht aufgefüllt werden bei unbegrenzten Kapitalerträgen?
Solange keine Lohnersatzleistungen bezogen werden und er Steuerklasse 1 ist sollte keine Pflicht bestehen - kann natürlich sinnvoll sein, wenn man kein Geld verschenken möchte.
(Es gibt schlechtere Geldempfänger als den Staat - aber auch bessere )