Wohnriester - Zuteilung Wohnriester - Auflösung

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  1. Avatar von kama83
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    Standard Wohnriester - Zuteilung Wohnriester - Auflösung

    Hallo zusammen,

    ich habe bereits das Forum zu Beiträgen durchsucht, konnte diesen Fall jedoch so nicht finden.

    Mein Mann und ich haben 2009 ein Haus gekauft und finanziert. Nebenbei liefen (bereits schon vorher abgeschlossen) 2 normale Bausparer bei der schwäbisch hall und vor 4 Jahren kamen noch 2 abgeschlossene Wohnriesterverträge bei der wüstenrot dazu (hohe Zulagen durch 3 Kinder ab 2008). Plan war, dass dann der Restkredit (Zinsbindung endet am 31.12.2019) mit diesen 4 Bauspardarlehen getilgt wird.
    Nun hatten wir in der Vergangenheit das Glück ein zinsloses Darlehen zu erhalten. Durch dieses konnten wir die derzeitige Tilgung auf 10% hochfahren.

    Nun sieht es zum Ende des Jahres so aus, dass wir den Restkredit voll durch alle Bausparer (2 normale und 2 Wohnriester) ablösen können. Wir benötigen also keine Bauspardarlehen und zahlen dann ab 01/20 nur das Privatdarlehen ab.

    Nun kümmern wir uns bezüglich der Wohnriesterverträge gerade darum, dass die Zulagen usw. zum Ende der Zinsbindung ausgezahlt werden. Die wüstenrot hat uns die Zuteilung bereits zugeschickt mit der Bitte um Antwort. Auf dem Antwortformular kann man das Bauspardarlehen annehmen oder auf das Bauspardarlehen verzichten und das Guthaben auf ein Konto überweisen lassen. Gleichzeitig steht dort, dass in dem Fall der Bausparvertrag (Wohnriester) aufgelöst wird.

    Ein Mitarbeiter der Zulagenstelle teilte mir eben am Telefon mit, dass es sich dann in dem Fall um eine förderschädliche Auszahlung handeln würde! Er meinte, dass der Vertrag bis ins Rentenalter bestehen bleiben müsse.
    Ich meinte dann, dass das Geld ja voll an das Kreditinstitut zur Tilgung des Kredites geht. Er meinte, dass dies unrelevant sei. Gleichzeitig druckste er etwas rum, weil er dann nen normalen Riester-Rentenvertrag mit Wohnriester verglichen hat. Zum Schluss meinte er, dass ich das mit der Bausparkasse klären solle.

    Die Dame von der Bausparkasse meinte nun, dass dies Quatsch wäre und es keine förderschädliche Auszahlung sei.

    Nun bin ich vollständig verwirrt und habe natürlich Angst, dass die Zulagenstelle nach ein paar Jahren kommt und meint: Rückzahlung bitte!

    Mir erschließt sich auch der Sinn nach dem ruhenden Wohnriester-Vertrag nicht, wenn die Immobilie abbezahlt ist. Und wie gesagt, die Bausparkasse würdeden Vertrag bei Auszahlung des Guthabens auflösen.

    Hatte jemand schon so einen Fall und kann mir sagen, was ich nun beachten muss?

    Achso...und es würde doch eh dieses Wohnförderkonto angelegt und verzinst werden oder? Da ich erst 36 bin, kommt ja da sicherlich einiges zusammen? Kann mir dort jemand die Berechnung erklären? Habe auch in 2 Wochen einen Termin bei meiner Beraterin.

  2. Avatar von florianmeier
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    Standard AW: Wohnriester - Zuteilung Wohnriester - Auflösung

    Hier gilt mal wieder, mache nur das, was Du verstanden hast.
    Verstehe das was da steht einfach nicht so richtig...

    Bausparen und Riester hat in der aktuellen Zinswelt meist nichts in ein Baufinanzierung zu suchen.

    Würde Riester ansparen (weil kein schlechtes Produkt) und kurz vor Rentenbeginn zur Entschuldung einsetzen. Rest einstampfen.

  3. Avatar von kama83
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    Standard AW: Wohnriester - Zuteilung Wohnriester - Auflösung

    Zitat Zitat von florianmeier
    Hier gilt mal wieder, mache nur das, was Du verstanden hast.
    Verstehe das was da steht einfach nicht so richtig...

    Bausparen und Riester hat in der aktuellen Zinswelt meist nichts in ein Baufinanzierung zu suchen.

    Würde Riester ansparen (weil kein schlechtes Produkt) und kurz vor Rentenbeginn zur Entschuldung einsetzen. Rest einstampfen.
    Die Hauskredite werden dieses Jahr komplett getilgt.

  4. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester - Zuteilung Wohnriester - Auflösung

    Zitat Zitat von kama83
    Die Hauskredite werden dieses Jahr komplett getilgt.
    Jo, aber scheinbar nur, wenn du das Riesterkapital einsetzt und so es dann das Guthaben ist bzw. in dem enthalten ist, wird entweder bei Zuteilung das fiktive Wohnförderkonto angelegt oder bei Kündigung geht die Förderung verloren.

    Wie florianmeyer schon zu Recht anmerkt, mache nur das, was du verstanden hast und akzeptiere, dass du bei Wohnriester Gefahr läufst, falsch beraten worden zu sein und auch noch falsch beraten zu werden.

  5. Avatar von kama83
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    Standard AW: Wohnriester - Zuteilung Wohnriester - Auflösung

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Jo, aber scheinbar nur, wenn du das Riesterkapital einsetzt und so es dann das Guthaben ist bzw. in dem enthalten ist, wird entweder bei Zuteilung das fiktive Wohnförderkonto angelegt oder bei Kündigung geht die Förderung verloren.

    Wie florianmeyer schon zu Recht anmerkt, mache nur das, was du verstanden hast und akzeptiere, dass du bei Wohnriester Gefahr läufst, falsch beraten worden zu sein und auch noch falsch beraten zu werden.
    Das ist mir schon klar, beantwortet die Frage aber nicht. Bei Zuteilung gibt es den Vertrag nicht mehr, die Zulagenstelle meinte nun, dass das dann eine förderschädliche Auszahlung sei (wobei der immer von ner Kündigung gesprochen hat), die Bausparkasse nicht. Klar existiert der Vertrag nicht mehr, aber ich verwende es doch vollständig zur Tilgung. Warum sollte das förderschädlich sein, wenn doch das Wohnförderkonto angelegt wird?

  6. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester - Zuteilung Wohnriester - Auflösung

    Eine Zuteilung ist keine Kündigung und somit nicht förderschädlich, der erzählt falsches und dummes Zeug.

    Wird der Vertrag zugeteilt und damit (mit dem Guthaben - das Bauspardarlehen ist egal, das löst nichts aus) ein Darlehen abgelöst, dann beginnt das fiktive Wohnförderkonto an zu laufen.

    Verstehe aber auch überhaupt nicht, warum das Riesterguthaben das bestehende Darlehen mit ablösen soll und sich 40 Jahre auf dem Wohnförderkonto fiktiv verzinsen soll, was du dann später zurück zahlen musst.

    Von welchen Summen sprechen wir denn? Guthaben und Zulagen/Förderanteil, sowie Restschuld Darlehen?

  7. Avatar von kama83
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    Standard AW: Wohnriester - Zuteilung Wohnriester - Auflösung

    Danke, das habe ich mir schon so gedacht. Er war auch nur die Vertretung für die Dame, die uns den Brief mit der Unterlagenanforderung geschickt hat. Wobei er mit solchen Auskünften auch aufpassen müsste. Ist ja nicht ganz unerheblich.

  8. Avatar von kama83
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    Standard AW: Wohnriester - Zuteilung Wohnriester - Auflösung

    Wobei der von der Zulagenstelle wirklich meinte, dass es diesen Vertrag bis zur Rente geben muss. Die Aussage ist ja dann totaler Unfug. Konnte er mir auch nicht erklären, was ich mit nem freigestellten Bausparvertag machen solle, bei dem jährlich auch noch Kontoführungsgebühren anfallen.

  9. Avatar von kama83
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    Standard AW: Wohnriester - Zuteilung Wohnriester - Auflösung

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Eine Zuteilung ist keine Kündigung und somit nicht förderschädlich, der erzählt falsches und dummes Zeug.

    Wird der Vertrag zugeteilt und damit (mit dem Guthaben - das Bauspardarlehen ist egal, das löst nichts aus) ein Darlehen abgelöst, dann beginnt das fiktive Wohnförderkonto an zu laufen.

    Verstehe aber auch überhaupt nicht, warum das Riesterguthaben das bestehende Darlehen mit ablösen soll und sich 40 Jahre auf dem Wohnförderkonto fiktiv verzinsen soll, was du dann später zurück zahlen musst.

    Von welchen Summen sprechen wir denn? Guthaben und Zulagen/Förderanteil, sowie Restschuld Darlehen?
    Das Guthaben beträgt inkl. Zulagen ca. 16.500 Euro bei meinem Vertrag und ca. 15.000 € bei meinem Mann, also 31.500 € zusammen. Mein Mann ist 40 Jahre alt. Auf den beiden normalen Bausparern sind nochmal insgesamt zusammen 30.000 €. Restschuld am 31.12. sind ca. 63.000 €. Bekommen wir also komplett abbezahlt (mit von uns gestemmter Zuzahlung). Ab Januar 20 wird dann ein privates Darlehen (43.000 €) zinslos abbezahlt.

    Naja der Plan war ne schnelle Abzahlung des Kredites. Das mit der nachträglichen Versteuerung hatte uns niemand so richtig erklärt bzw. der Finanzberater gemeint, dass wir damit trotzdem am besten fahren. Naja vielleicht waren wir zu gutgläubig. Haben ja nun kaum andere Möglichkeiten denke ich.

  10. Avatar von florianmeier
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    Standard AW: Wohnriester - Zuteilung Wohnriester - Auflösung

    Zitat Zitat von kama83
    Das mit der nachträglichen Versteuerung hatte uns niemand so richtig erklärt bzw. der Finanzberater gemeint, dass wir damit trotzdem am besten fahren. Naja vielleicht waren wir zu gutgläubig. Haben ja nun kaum andere Möglichkeiten denke ich.
    Die meisten Finanz"berater" sind auch im Ruhestand, wenn es zur Versteuerung kommt. Praktisch, wenn man Mist erzählt hat.

    Würde mal überlegen, das geriesterte Bausparguthaben komplett für die Entschuldung der Immobilie zu entnehmen (der Vertrag wird dann bei der Bausparkasse aufgelöst und der Zulagenstelle übertragen) und dann evtl. voll zu verteuern (30% Steuerrabatt). Nach Versteuerung ist man auch bei der Zulagenstelle "raus".

    Riester dann ggf. außerhalb der Bausparwelt (ETF o.ä.) fortsetzen.

  11. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Wohnriester - Zuteilung Wohnriester - Auflösung

    An Kama36,
    Ich musste ihr schrieben mehrfach durchlesen um zu verstehen was für ein Problem!
    Folgendes
    zum 31.12.2019 läuft das 1.Zinsbindung ab? Richtig oder Falsch ?
    2) Ihr wolltet durch 2 normale Bausparverträge schwäbisch hall und 2 Riester Wüstenrot die Restschuld bezahlen? Richtig oder Falsch?
    3) Ihr habt Geld bekommen, das die Restschuld mit den vier Bausparverträgen eine Schuld von 0 € ergibt? Richtig oder Falsch?
    4) Jetzt wollt ihr die 4 Bausparverträge auflösen und tilgen! Richtig oder Falsch?
    5) Jetzt kommt der kleine Harken, dass die Riesterverträge nicht so einfach kündbar sind!
    Rechnet man um so sind 3 mal 300 € mal 10 Jahre plus 2 mal 154 mal 8 Jahre plus 2 mal 175 € mal 2 Jahre plus die weiteren steuerlichen Erleichterungen, gehen wir mal davon aus das so inetwa 15.000 € Zulagen aus.
    In sofern würde eine Kündigung der Riester Verträge zur Förderschädlichkeit führen, die Rückzahlung der bisherigen Zulagen einschließlich der Steuerersparnis würde ein Fehlbetrag von ca. 20.000 € verursachen!
    Rechnet man weitere 10 Jahre könnten weitere 15.000 € Zulagen zusammen kommen!
    Welche Vorschläge könnte man machen? Und nun wird's „bunt“, denn es gibt mehrere Möglichkeit!
    Aus meiner Sicht wäre die aktuelle Kostengünstige Lösung:
    1) Feststellung der Darlehnssumme zum 31.12.2019! Wie hoch?
    2) Feststellung: Wie hoch ist das Guthaben der beiden Schwäbisch Hall!
    3) welche Differenz ergibt dies?
    4) Reichen die beiden Riesterverträge in der Bausparumme aus das Restdarlehn abzulösen? Ja!
    Dann die beiden Schwäbisch Hall kündigen und mit der Schuldsumme verrechnen lassen!
    Ist die Restschuld kleiner als beide Riesterbausparsummen zusammen ? Wenn, ja
    Oder
    Ist die das Guthaben beider Riesterbausparverträgen zur völlig ausreichend? Wenn, ja
    ergibt dies folgende Varianten
    reicht ein Riestervertrag aus, dies führt dies zu einer geringen Darlehnssumme die dann Weiterhin getilgt wird! Steuerschädlichkeit vermieden
    Aber besteht ein Zwischenfinanzierungsbedarf! So kommt auch ein anderer Weg in Frage!
    Zum Beispiel: Die Restsumme als Neudarlehn abschließen mit langer Laufzeit
    Bei 100.000 € Neuaufnahme bei Laufzeit 5 Jahre, Beleihungsauslauf 60%, Zinsen 0,80 %
    Tilgung zwischen 1% bis 5 % Tilgung jährlich,
    a) Zinsen von 66,67 € monatlich
    b) bei Tilgung: 1 % 83,33 € bis 5 % 416,66 € monatlich
    Sollte diese Zwischenfrist von nicht nicht zur Zuteilung ausreichen, dann sollte eine Frist von 10 Jahren eingeplant werden!
    Bei 100.000 € Neuaufnahme bei Laufzeit 10 Jahre, Beleihungsauslauf 60%, Zinsen 0,75 %
    Tilgung zwischen 1% bis 5 % Tilgung jährlich,

    a) Zinsen von 62,50 € monatlich
    b) bei Tilgung: 1 % 83,33 € bis 5 % 416,66 € monatlich
    In dieser Zeit können Sie auf alle Fälle die Zuteilung erhalten und bei der Umstellung der Riesterverträge in die Darlehnsphase sofort kostenfrei tilgen!
    Sie müssen Hier jetzt richtig aufpassen! Sonst kommen Sie in einen Schraubstock, die Gesamtbelastung darf nicht über die jetzige Belastung steigen!
    Denn Sie sparen ja nur die Zinsen, nicht aber die Schulden!
    Die Schulden wollen/müssen sie ja zurückzahlen! Nur die neue Rate darf nicht höher sein als als die alte Rate, sonst haben sie sich ins eigene Knie geschossen!
    Sie müssten dann einen weiteren Konsumverzicht, zum 30.11.2019 einplanen. Weil Sie auf der einen Seite mehr zugesagt haben, als Sie sich leisten können!
    Die klassische Schraubzwinge, zum wirtschaftlichen sich selbst auszuquetschen!
    Die Falle selbst ausgelegt und selbst rein getreten! An richtige Beratung gespart und sich dadurch in finanzielle Schwierigkeiten gebracht!

    An florianmeier,
    so was Sie vorschlagen das geht jetzt nicht mehr! Da bedarf es eine richtige Beratung ohne Verkaufsdruck und dies geht nur kostenpflichtig, demnach bei Immobiliendarlehnsberater, nur der darf wiederum nicht im Versicherungsbereich beraten!
    Das es Personen in Deutschland gibt, die aktuell alle 3 Zulassungen, den
    Immobiliendarlehns-, Finanzanlagen und den Versicherungsberater gleichzeitig innehaben, das glaube ich! Nur der Personenkreis dürfte sich in Deutschland an den beiden Händen abzählen lassen!
    Als zweiter Personenkreis kommt der Makler in Frage, Immobiliendarlehns-, Finanzanlagen und den Versicherungsmakler kann diese mehrfache Zulassungsform innehaben! Das große Problem ist aber die erfolgsabhängige Bezahlung!
    Hier gilt:"
    Scire volunt omnes, mercedem solvere nemo.Wissen wollen alle, Honorar zahlen keiner.“ – Zitat aus den Schriften des römischen Dichters Juvenal!"


    Demnach steht ein erfolgsunabhängiges umsatzsteuerfreies Honorar, nur den echten "Berater" gemäß Zulassung zu.

    Ein Makler eben nicht, sonst führt dies zu eine Meldelücke bei der IHK und zu ein Steuervergehen, den Umsatzsteuerbetrug. Den Zerfall zwischen den zwingenden beide Teilen eines Vertrages, den Abschluss zwischen Vertrag und Bezahlung muss transparent für den Makler nachzuweisen sein.
    Wobei beim erfolgreichen Vermittlung, wiederum die Bezahlung egal ist. Es ist egal ob der Kunde direkt bezahlt oder der Produktprinzipal die Courtagen auszahlt!

    Die Möglichkeit als Berater, Makler und Vertreter in Personalunion sein, ist allein aus vertragsrechtlichen Gründen des Versicherungs-Prinzials ausgeschlossen sein, wegen Hauptberuf.

    Das hat das BverfG 1995 ausgeurteilt, das man nur in seinen Beruf/Zulassung tätig werden darf! Demnach gibt es nur die in der Branche der Versicherung, Finanzanlagen und immobiliensdarlehnsvermittung tätig sind!

    Sondernamen wie bAV Berater und Konsorten oder diversen englische Berufs - Begriffe sollte man gleich als Hochrisiko eingestuft werden! Wer es nicht glauben will kann ja auf solch einer Berufsbezeichung eine VSH und eine Eintragung ins Register der IHK beantragen!!! Man wird scheitern!

    Bruno68

  12. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Wohnriester - Zuteilung Wohnriester - Auflösung

    Arghhhh....

    Wer ist dieser bruno68???

  13. Avatar von kama83
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    Standard AW: Wohnriester - Zuteilung Wohnriester - Auflösung

    Hm...klar die Geschichte drum rum ist etwas ausladend, aber eigentlich hab ich alles so beschrieben, wie es ist. Auch in den Folgepostings.

    Die Hauptfrage war ja: Gilt eine Auszahlung aus einem zugeteilten Wohnriesterbausparvertrag, der mit der Annahme der Zuteilung aufgelöst wird, als förderschädliche Verwendung?

  14. Avatar von utopus
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    Standard AW: Wohnriester - Zuteilung Wohnriester - Auflösung

    Zitat Zitat von kama83
    Achso...und es würde doch eh dieses Wohnförderkonto angelegt und verzinst werden oder? Da ich erst 36 bin, kommt ja da sicherlich einiges zusammen? Kann mir dort jemand die Berechnung erklären? Habe auch in 2 Wochen einen Termin bei meiner Beraterin.
    Wenn ich es richtig verstanden habe, wird der Betrag von Riesterförderung+Riesterbeiträge fiktiv mit 2% pro Jahr verzinst - Beispiel: 16500€ sind beim Renteneintritt mit 67 Jahren dann nach 31 Jahren 30485€ - dann kann man sich aussuchen, ob man es mit einem Abschlag von 30% einmalig versteuert oder auf 20 Jahre verteilt - was davon vorteilhafter ist, sollte ein Steuerberater berechnen. (Ist aber kein GUTHABEN - sondern ein Betrag für den man Steuern zahlen muss.)
    Bei einer Aufteilung auf 20 Jahre wären das 127€ fiktive Rente pro Monat zusätzlich die versteuert werden muss. Und die Immobilie ist dann "riesterinfiziert" und es kann Probleme geben, wenn man diese verkaufen möchte.

    Wobei die 2% einer entsprechenden Inflation entsprechen können - aber die Zinsen bei einem Kredit inzwischen günstiger sein kann.

  15. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester - Zuteilung Wohnriester - Auflösung

    Zitat Zitat von kama83
    Hm...klar die Geschichte drum rum ist etwas ausladend, aber eigentlich hab ich alles so beschrieben, wie es ist. Auch in den Folgepostings.

    Die Hauptfrage war ja: Gilt eine Auszahlung aus einem zugeteilten Wohnriesterbausparvertrag, der mit der Annahme der Zuteilung aufgelöst wird, als förderschädliche Verwendung?
    Das ist doch beantwortet worden und doch auch logisch. Wie soll der BSV denn anders ausgezahlt werden?

    Zuteilung - mit oder ohne Darlehen, wobei das Darlehen das fiktive Wohnförderkonto nicht anstösst und man das Guthaben in einem anderen riesterzertifizierten Vertrag einzahlen kann - oder Kündigung.

    Zuteilung und entsprechende Verwendung (hier Ablösung eines Darlehens) kann nicht forderschädlich sein.

  16. Avatar von kama83
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    Standard AW: Wohnriester - Zuteilung Wohnriester - Auflösung

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Das ist doch beantwortet worden und doch auch logisch. Wie soll der BSV denn anders ausgezahlt werden?

    Zuteilung - mit oder ohne Darlehen, wobei das Darlehen das fiktive Wohnförderkonto nicht anstösst und man das Guthaben in einem anderen riesterzertifizierten Vertrag einzahlen kann - oder Kündigung.

    Zuteilung und entsprechende Verwendung (hier Ablösung eines Darlehens) kann nicht forderschädlich sein.
    Ich weiß, dass die Frage beantwortet wurde. Hab es ja nur noch mal geschrieben, da jemand anscheinend nicht verstanden hatte, worum es ging.

    Und ja sorry, die Auskunft kam so von der Zulagenstelle, was ja wohl falsch war.

  17. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Wohnriester - Zuteilung Wohnriester - Auflösung

    Vom Grundsatz darf die von der fachkundigen Zulagenantelle so nicht kommen, möglicherweise wurde aneinander vorbei geredet, das falsch verstanden oder der Azubi hat aus Langeweile abgehoben

  18. Avatar von kama83
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    Standard AW: Wohnriester - Zuteilung Wohnriester - Auflösung

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Vom Grundsatz darf die von der fachkundigen Zulagenantelle so nicht kommen, möglicherweise wurde aneinander vorbei geredet, das falsch verstanden oder der Azubi hat aus Langeweile abgehoben
    Sehe ich ja auch so. Das hat mich ja stutzig gemacht. Ob es nun gut ist, dass das wohnförderkonto so lange läuft, ist ja eh fraglich. Mich ärgert nur, dass man kaum weiß, was dann auf einen zukommt bei Renteneintritt. Wobei ich auch schon was von einer zusätzlich vorherigen Minderung gelesen habe.

  19. Avatar von kama83
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    Standard AW: Wohnriester - Zuteilung Wohnriester - Auflösung

    Hallo,

    hier ist jetzt der Herr des Hauses .

    Wir haben mal gerechnet mit folgenden Daten:

    Zulagen bis Ende 2019: 4871,00€ (Vertrag 1) + 1527,00€ (Vertrag 2) = ca. 6500€ Zulagen

    Geleistete Beiträge bis Ende 2019: 12600€ (Vertrag 1) + 14900€ (Vertrag 2) = 26.000€ eingezahlte Beiträge

    Soweit ich das sehe gibt es jetzt 2 Verianten.

    1. Förderunschädliche Entnahme und Vertsteuerung bei Renteneintritt (die vorzeitge Rückzahlung mal außen vorgelassen, weil es schwierig zu sein scheint)

    Grundbetrag auf WFK: 32.500€
    Bei Renteneintritt sagen wir mal 60.000€ auf WFK (2% Zinsen) (Alter 36+40)
    Angenommener Steuersatz: 30%, dann wären das also ca. 18.000€ die wir zurückzahlen müssten, richtig? Eventuell mit 30% Rabatt = 12.600€

    2. Förderschädliche Entnahme
    Wir würden also die Förderung verlieren (6500€)
    und müssen wohl die Beiträge nachversteuern (auch 30% angenommen von 26.000€) = 7800€
    macht also insgesamt 14.300€

    Sehe ich das ganze richtig?
    Wir würden also bei der Förderschädlichen Entnahme nur etwas schlechter fahren, mit dem Nachteil den Betrag quasi jetzt zusätzlich aufbringen zu müssen.
    Dafür hat man dann die ganzen Restriktionen nicht.

    Hat jemand Erfahrungen damit wie eine Förderschädliche Entnahme aussieht? Ich würde annehmen wir bekommen die geleisteten beiträge ohne die Förderung ausbezahlt.
    Und müssen dann den Steuervorteil der Beiträge zeitnah zurückzahlen?

    Vielen dank schon mal.

    VG

  20. Avatar von utopus
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    Standard AW: Wohnriester - Zuteilung Wohnriester - Auflösung

    Bei der schädlichen Verwendung müsst ihr neben der Förderung auch den bisher erhaltenen Steuervorteil (sollte in den Einkommenssteuerbescheiden aufgeführt sein) zurückzahlen müssen.
    -> also keine Nachversteuerung, sondern Zurückzahlung erhaltener Steuervorteile

    Im Allgemeinen geht man davon aus, dass man im Erwerbsleben höhere Bruttoeinkommen hat, das man versteuern muss, als im Alter - einfach mal im Rentenbescheid schauen, was da vorhergesagt wird.
    (Die Angaben dort sind BRUTTO und es muss noch Krankenversicherung/Steuer davon gezahlt werden!)

    Bei mir persönlich steht im Rentenbescheid ein Wert, der ca. 40% meines derzeitigen Bruttos entspricht - dann ist natürlich die Frage was noch an privaten/betrieblichen/geförderten Rentenversicherungen oder sonstigen Einnahmen dazu kommt - aber es macht einen großen Unterschied, ob man den Aufschlag für das Wohnförderkonto auf 100% aufschlägt oder auf 40+X% ...

    Beispiel: 3000€ Gehalt: 1980€ netto - 127€ fiktiv mehr -> 62€ netto mehr, also gehen 65€ an den Staat - bei 1500€ wären es 1131€ netto - bei 127€ fiktiv mehr hätte man 73€ mehr netto - es gehen also nur 54€ an den Staat.
    (Ist aber nur ein Brutto/Netto-Rechner für Gehaltsempfänger ohne Rentenbesonderheiten ...)

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  2. Wohnriester

    Von Voegelchen im Forum Baufinanzierung
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  3. Hausfinanzierung. Zuteilung Wohnriester erst danach

    Von David84 im Forum Baufinanzierung
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  4. Wohnriester mit VWL

    Von Quashquai im Forum Baufinanzierung
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    Letzter Beitrag: 10.03.2013, 12:04
  5. Wohnriester

    Von bill2002 im Forum Baufinanzierung
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    Letzter Beitrag: 19.01.2012, 18:57