angenommen ein Kreditnehmer hat 2003 eine Wohnung finanziert und 2013 wird der Vertrag um weitere 10 Jahre verlängert bis 2023.
Zum Zeitpunkt der Kreditvergabe bestand eine Lebensversicherung die als Sicherheit für diesen Kredit abgetreten wurde mit einer Laufzeit bis 2019
Ist es zulässig dass die Bank diese Lebensversicherung in Anspruch nimmt und den Kredit, der eigentlich bis 2023 laufen würde, vorzeitig ablöst und dabei auch noch eine Vorfälligkeit berechnet ?
(Tilgungen wurden jederzeit geleistet)
Schon komisch, denn die Auszahlung der LV könnte aufgeschoben werden, ebenso könnte die Auszahlungssumme in eine Festgeldanlage angelegt werden, die abgetreten wird.
Hallo Da Silva
hier müsste man die Vertragsdetails einsehen.
Wichtig wäre ob verbindlich im Vertrag 2003 ausgemacht worden ist dass eine LV zum Termin in 2019 eine Sonderzahlung des Darlehens vornimmt.
Hierbei dann auch gegen Vorfälligkeit.
Komisch aber auch wenn das Darlehen 10 Jahre 2003-2013 abgeschlossen worden ist und die LV von 2003 bis 2019 ausgerichtet ist.
Da passt doch was nicht ganz und braucht man einfach mehr Informationen.
Was ist denn passiert?
Hat die Bank eine Sondertilgung durch die LV gegen VFE verrechnet?