was haltet ihr von dem Finanzierungsangebot, das ich unten kurz skizziere ? Wäre dies für euch so akzeptabel oder würdet ihr noch lange nach Alternativen suchen?
Gesamtinvestition: 400 kEur (100 kEur Eigenkapital) (selbstbewohntes EFH, Neubau)
Nettodarlehen: 300 kEur
Zinsfestschreibung: 20 Jahre
Sondertilgung: 5% p.a.
Änderung Tilgung: beliebig & kostenfrei
BZ freie: 12 Monate
Verzichtsoption inkl
Institut: örtliche Spasskasse
Vieles von dem was Bruno aufzählt und ausführt gilt überhaupt nicht zwingend nur für den Ablauf von 10 Jahren, sondern allgemein für grunbdbuchlich abgesicherte Immobiliendarlehensverträge.
@Bruno68, kannst du mal zum Punkt kommen ? Was genau ist nun dein Beitrag an der von mir genannten Fragestellung zum Angebot (kein Vertrag!).
- Rätst du nun prinzipiell von 20 jähriger Zinsfestschreibung ab?
- Wie soll / kann man sich als Verbraucher / Darlehensnehmer schützen ? Anscheinend ja nur sehr wenig, wenn dies in den AGBs und auch im BGB so festgelegt ist.
- Frage mich aber dann auch, warum man hier bei 10 jähriger Zinsfestschreibung (mit geringerem Zins) unbedingt besser fährt, da hier dieselben Regeln greifen
Es sollte klar sein, dass die Bank ihre Bedingungen aufstellt und solche AGBs / Verträge können (egal in welchen Bereichen) teils abschreckend sein, wenn man als Darlehensnehmer nicht seine Pflichten einhält. Der Rechtssprechung nach, muss aber in den meisten Fällen eine Frist ersichtlich sein oder noch gesetzt werden, ehe der Darlehensgeber fristlos kündigen darf.
Danke.
Also ich könnte mir folgende Risiken vorstellen:
Deine Einkommenssituation könnte sich aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit so verändern, dass du die vertraglich vereinbarte Kreditrate nicht mehr bedienen kannst oder du nach einer Reduzierung der Kreditrate, das Darlehen z. B. nicht mehr bis zum Renteneintritt komplett tilgen kannst.
Der Verkehrswert der beliehenen Immobilie könnte in der Zukunft sinken und unter die noch bestehende Restschuld sinken.
Es könnten auch 1. und 2. gemeinsam eintreten.
Um dich dagegen abzusichern bzw. um das Risiko zu reduzieren könntest du z. B. folgendermaßen vorgehen:
Du könntest die Höhe der Kreditrate so dimensionieren, dass du diese auch bei einem Bezug von Krankengeld, Arbeitslosengeld und Erwerbsminderungs- bzw. Berufsunfähigkeitsrente leisten könntest.
Du solltest dann aber nach möglichkeit die Sondertilgung von z. B. 5 %, die dir vertragslich zusteht nach Möglichkeit voll ausreizen um die Restschuld zu Reduzieren. Also im Idealfall die Sondertilgung von 5 % zum 01.01. eines jeden Jahres leisten.
Die nachfolgenden Grundsätze könnten auch hilfreich sein: Schuldentilgung hat Vorrang vor Investition und Konsum (!) und Liquidität hat Vorrang vor Rendite.
Weiter oben wurde glaube ich vorgeschlagen, dass du die Schulden nicht über die Sondertilgung zu tilgen, sondern stattdessen in ein Investment mit höherer Rendite zu Investieren. Das solltest du dann nicht machen.
Du könntest die ja mal in Ruhe überlegen, ob du sowohl die Tilgungssatzänderung als auch die Sondertilgung benötigst. Beides dürfte zu einem Aufschlag auf den Zinssatz geführt haben.
Du könntest dir ja mal die Vorgehensweise überlegen, dass du die Kreditrate wie in 1) beschrieben festlegst, die Tilgungssatzänderung streichst, aber eine zusätzliche Sondertilgung über einen Dauerauftrag fest einplanst. In Notfällen kannst diesen Dauerauftrag dann reduzieren bzw. aussetzen. Wenn du mehr Tilgen kannst, könntest du einen Teil der Überschüsse zusätzlich als Sondertilgung auf das Darlehenskonto überweisen.
Du solltest hier überprüfen, ob du 5 % oder z. B. 10 % an Sondertilgung benötigst. Es ist sowohl nicht gut, wenn du eine vereinbarte Sondertilgung letztendlich schlecht ausreizt also auch wenn du überflüssige Liquidität hast, aber nicht mehr tilgen kannst, weil du die vereinbarte Sondertilgung im laufenden Jahr bereits ausgeschöpft hast.
Wenn du anstelle einer 20 jährigen Zinsbindung nur eine 10 jährige Zinsbindung vereinbarst, kannst du den vereinbarten Zinssatz reduzieren und einen (kleinen) Teil der zu zahlenden Zinsen bei gleichem Aufwand in Tilgung umwandeln. Wenn es z. B. dazu kommt, dass du eine Zinsbindung von 20 Jahren vereinbart hast, dann aber nach 10 Jahren von dem Sonderkündigungsrecht gebrauch machst, weil es lohnenswert ist, einen neuen Kreditvertrag mit besseren Konditionen abzuschliesen, dann war es rückblickend die falsche Entscheidung die Zinsbindung anfänglich mit 20 Jahren zu vereinbaren anstatt mit 10 Jahren. Es kann aber natürlich auch der Fall eintreten, dass sich z. B. der Zinssatz nach 10 Jahren erhöht hat und trotz der nach 10 Jahren bereits reduzierten Restschuld die absolute Zinsbelastung soweit erhöht wird, dass die Zinsbelstung über den gesamten Kauf steigt und du die dann entstehende Kreditrate nicht mehr leisten kannst.
Nur bedingt richtig, da es voraussetzt dass man schon Eigentümer des Grundstückes ist!
Dem nach das Grundstück zuerst gekauft und dann erst die Planung für das Haus vorgenommen. Aber wie man auch dreht, die Grunderwerbssteuer wird fällig! Nur die Höhe lässt sich bestimmen.
Das Grundstück kann auch schon seit Generationen in Familienbesitz sein - oder es wird auf dem Grundstück der Eltern/Großeltern gebaut - dann braucht auch kein Grunderwerbssteuer gezahlt werden.
Eine weitere Möglichkeit wäre ein Grundstück mit Erbpacht.
Lass dich hier nicht verunsichern. Hier laufen so viele Nullen rum die entweder keine Immobilie haben oder nur ne kleine für unter 100k.
Kommen mit allen Risiken aber nie mit Chancen.
Oft ist es Frust da sie entweder selbst nicht die Mittel haben, den Zug verpasst haben oder eher klugscheissern als die Eier in der Hose zu haben sowas einzugehen.
Dein Angebot ist gut und dir Vorraussetzungen auch. Besser ist einfach machen anstatt die Zeit hier zu verschwenden bei solche nulpen wie Bruno und one of many der immer noch wissen will wie ich es geschafft habe mir so viele Immobilien zu kaufen. Ganz einfach machen anstatt labern und den Teufel an die wand zu malen....