Eure Meinung zu Finanzierungskondition?

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  1. Avatar von PetitJeune
    PetitJeune ist offline
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    Frage Eure Meinung zu Finanzierungskondition?

    Liebe Forengemeinde,

    was haltet ihr von dem Finanzierungsangebot, das ich unten kurz skizziere ? Wäre dies für euch so akzeptabel oder würdet ihr noch lange nach Alternativen suchen?


    Gesamtinvestition: 400 kEur (100 kEur Eigenkapital) (selbstbewohntes EFH, Neubau)
    Nettodarlehen: 300 kEur
    Zinsfestschreibung: 20 Jahre
    Sondertilgung: 5% p.a.
    Änderung Tilgung: beliebig & kostenfrei
    BZ freie: 12 Monate
    Verzichtsoption inkl
    Institut: örtliche Spasskasse

    angebotener Zins: ca. 1,1 % nominell


    Danke euch für eure kurze Meinung & LG

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Eure Meinung zu Finanzierungskondition?

    Das ist ein ganz interessantes Finanzierungsangebot.
    Sicherlich könnte man bei Neubau noch die KfW Programm einbauen.
    Wenn Sie jedoch 20 Jahre Sollzinsbindung wollen klingt der Zins natürlich sehr lukraitv.

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Eure Meinung zu Finanzierungskondition?

    Wie hoch ist der Tilgungssatz?

  4. Avatar von PetitJeune
    PetitJeune ist offline
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    Standard AW: Eure Meinung zu Finanzierungskondition?

    Danke euch erstmal!

    Erstmal nur 2,0 % für einen kurzen Zeitraum. Der reguläre Satz würde sich bei 2,5% einpendeln.

    Lg

  5. Avatar von hausbauwest
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    Standard AW: Eure Meinung zu Finanzierungskondition?

    Der Zinssatz ist Bombe und das Darlehen kann ja auch was.
    Welche Bandbreite der Tilgungsänderung hast Du denn ? 2 - 4
    Oder 1 - 4 ?

    Bei 20 Jahren würde ich 1 -4 anstreben ( Du weist nie ob du mal ins Krankengeld rutscht oder so und die 4 sind ne Option, die du anpeilen solltest bei dem winzigen Zins.
    Also 3% Tilgung solltest Du bereits bei Beginn machen, dann hast Du rund 4% Belastung, sollte definitiv drin sein, denn bei 1,1% Zinsen , zahlst Du bei 2% Tilgung deutlich weniger ab, als bei 2 % Zinsen.
    Sollten die Zinsen in den 20 Jahren merklich steigen, dann kannst Du auf 1 % runter gehen und die Soti und den Rest den Du tilgen möchtest besser Anlegen und nach 20 Jahren ablösen.
    Oder packst es in nen gescheiten ETF ( MSCI Worl oder so )

  6. Avatar von PetitJeune
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    Standard AW: Eure Meinung zu Finanzierungskondition?

    Vielen Dank @hausbauwest für die hilfreichen Gedanken!

    Tilgungssatz
    - aktuell liegt die Bandbreite nur bei 2 - 4 %
    - aber du hast vollkommen Recht, dass ich dies auch gerne bei 1 - 4% sehen würde, um für den "worst case" gewappnet zu sein und temporär runterfahren zu können
    - das ist auf jedenfall ein Punkt, den ich noch anbringen möchte

    Beleihungszeitraum
    - individuell zum Projekt würde ich gerne auch hier erfragen diesen bis Ende nächsten Jahres zu verlängern, anstatt der bisherigen 12 Monate

    Zinssatz ("Zockerei"?)
    Möchte den Bogen eigentlich ungerne überspannen und bekomme wahrscheinlich auch den Hals nicht voll, aber letztlich zögere ich aktuell noch etwas, da ich gerne noch abwarten möchte, ob kommende Woche kurzfristig etwas zugunsten des Zinssatzes passieren könnte, sobald die EZB die Anpassung des Einlagensatzes kommuniziert. Vielerorts wird ja gemunkelt, dass die Talsohle noch immer nicht erreicht ist, andererseits sehe ich erst gerade im kürzlich aktualisierten Zinsbarometer der Interhyp, dass diese einen gleichbleibenden Zins für die kurzfristige Zukunft (4W) vorhersagen, und sogar ein Anstieg in der mittelfristigen Zukunft nicht unwahrscheinlich sein könne:


  7. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Eure Meinung zu Finanzierungskondition?

    1) Wird an dem Neubau Eigenleistung erbracht?
    2) Sind Kinder vorhanden?
    3) Jährliches Bruttoeinkommen?

  8. Avatar von bruno68
    bruno68 ist gerade online

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    Standard AW: Eure Meinung zu Finanzierungskondition?

    An PetitJeune,

    glaubst du eigentlich an den Weihnachtsmann?
    Lerne zu unterscheiden, zwischen Angebot und Darlehnsvertrag!

    Ich kenne diese Angebote der LBS. Sie sollten erstmal das sehr klein gedruckte lesen! Da wo ein Stern, oben links steht. Wo auf einmal der Beleihungsauslauf mit 50 % endet!
    Gesamtinvestition: 400 kEur (100 kEur Eigenkapital) (selbstbewohntes EFH, Neubau)
    Nettodarlehen: 300 kEur
    Und wer bezahlt die Nebenosten des EFH? Wer zahlt die 32 k€ für die Grunderwerbssteuer und Notarkosten, evtl. auch noch Maklerkosten? ca. 70k€.
    Zinsfestschreibung: 20 Jahre
    Zinslaufzeit von 20 Jahren, davon 5 Jahre Zinsfest stehen wird!
    Sie wissen auch das die Bank das Recht hat, bis zum 114. Monat zu kündigen damit sie noch 6 Monate Zeit haben einen neuen Darlehnsvertrag, mit neuen Darlehnskonditionen, so etwa mit 3 - 4% Zins p.a. abzuschließen?
    Oder sollen sie gar ein sogenannter Volltilger sein? In 20 Jahren alles abbezahlen? Also die Tilgung von 15.000 € plus Zins, jährlich!

    Änderung Tilgung: beliebig & kostenfrei
    ja, ja die Änderungen Tilgung sind zwar beliebig und Kostenfrei nur nicht die Restschuld, die wächst weiter an! Und nach den Ablauf der Zinsbindung wird's richtig teuer!

    Sondertilgung: 5% p.a.
    Zwar hast du das Recht eine Sondertilgung von jährlich 5 % zu leisten! Aber erklär mir mal:"Warum denn? Wenn man angeblich für 20 Jahre Zinsen sicher hat? Könnte es sein, dass dem Gläubiger auch das Recht der Sondertilgung von 5 % zusteht, sie einzufordern? Insbesondere dann, wenn der Zinssatz in den nächsten 20 Jahren wieder steigen könnte?

    Erkläre mal warum Sie eine Sondertilgung von 5 % jährlich haben wollen? Wenn gleichzeitig zwischen 2 und 4 % tilgst? Rechne aus bei 2 % Tilgung macht 6.000 € jährlich! Bei 4 % sind es 12.000 €! und 5 % Sondertilgung jährlich 15.000 € , plus Zinsen?
    Wo bei diesen Angebot die Zinsen am geringsten sind, nämlich nur angebliche 3.300 € jährlich! Was im billigsten Fall 9.900 €, in anderen 15.300 € bedeuten! Und dann, plus 15.000 € mehr? Können sie monatlich bei 30.300 / 12 Monate =2.525 € Zins und Tilgung monatlich überhaupt leisten?

    Obwohl ja bei Änderung Tilgung: beliebig & kostenfrei sind!

    Wenn Sie genug Geld gespart haben, können sie für das Folgejahr lieber eine 4 % Tilgung vereinbaren, kostet nichts und belastet sie nicht! Denn das Geld war ja vorhanden! Rechnen sie mal aus bei 20 Jahren 2 % aus das sind fast 45 % weniger Schulden! Bei 3 % kommt man nahe der 70 % Tilgung und bei 4 % sind Sie Schuldenfrei!

    BZ freie: 12 Monate

    Bieten viele Gläubiger an, also kein besonderes Merkmal
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    beuno68

  9. Avatar von utopus
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    Standard AW: Eure Meinung zu Finanzierungskondition?

    Bei einem Neubau auf ein vorhandenes Grundstück würde keine Grunderwerbssteuer anfallen ...
    ob die Sondertilgungsmöglichkeit verpflichtend ist, muss doch im Vertrag entsprechend geregelt sein - sonst ist es die Möglichkeit zur Sondertilgung und nicht die Pflicht.

    Würde allerdings bei einem Neubau einen entsprechenden Puffer einbauen, falls es unerwartete Kosten gibt.

  10. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Eure Meinung zu Finanzierungskondition?

    Mal ganz davon ab, dass bei 20 Jahren Zinsfestschreibungszeit die Bank nach 10 Jahren nicht das Darlehen aufkündigen kann.

    Zu den bedenklichen Beiträgen von Bruno macht der Bericht gestern in der ARD bezüglich der Betrügereien bei den Zinsberechnungen der Sparkassen im Hinblick auf die Auswahl der Bank mir viel mehr Sorgen!!!

    https://www.youtube.com/watch?v=wrzfjNoSPvw

  11. Avatar von tneub
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    Standard AW: Eure Meinung zu Finanzierungskondition?

    Vor kurzem hast du noch diesen ironischen Beitrag geschrieben:

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Freunde, passt bloß auf, Bausparkassen bescheissen, belügen und betrügen

    Vor allem, sie denken sich Zuteilung aus
    Manchmal ist vielleicht doch besser, wenn man den Banken/Sparkassen nicht alles glaubt.

    War das eigentlich immer schon so, dass man sich um alles selbst kümmern und sich zu jedem Thema belesen muß oder ist die Welt einfach schlechter geworden? Oder lässt einen die ganze Informationsflut aus dem Internet und die Geiz ist Geil Mentalität so werden?

  12. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Eure Meinung zu Finanzierungskondition?

    Zitat Zitat von tneub
    Vor kurzem hast du noch diesen ironischen Beitrag geschrieben:



    Manchmal ist vielleicht doch besser, wenn man den Banken/Sparkassen nicht alles glaubt.

    War das eigentlich immer schon so, dass man sich um alles selbst kümmern und sich zu jedem Thema belesen muß oder ist die Welt einfach schlechter geworden? Oder lässt einen die ganze Informationsflut aus dem Internet und die Geiz ist Geil Mentalität so werden?
    Tneub, jeder sollte sich informieren, seine eigene Meinung dann daraus bilden. Auch wenn da Smileys hinter stecken und es ironisch klingen mag, schlussendlich muss und sollte alles hinterfragt werden!

    Was hier gestern in der ARD - man möchte meinen aufgrund rechtlicher Konsequenzen nach ausführlicher Recherche!! - über die Sparkasse(n) berichtet wurde, zieht einem die Schuhe aus!

  13. Avatar von sassa
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    Standard AW: Eure Meinung zu Finanzierungskondition?

    Bezüglich Sondertilgung:

    Mir wurde erklärt, dass man es für einen geringen Aufschlag mit dazu nehmen solle, selbst wenn man nicht vor hat eine Sondertilgung vorzunehmen.

    Grund: Sollte aus irgendeinem Grund das Haus vor Ablauf der Zinsbindung verkauft werden müssen, dann berechnet sich die Vorfälligkeitsentschädigung abzüglich der fiktiv bis zum Laufzeitende möglichen Sondertilgungszahlungen.

    Ist dies korrekt oder Humbug?

  14. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Eure Meinung zu Finanzierungskondition?

    Absolut korrekt und ein weiterer entscheidender Grund, warum die Sondertilgung - bei Auswahl der richtigen Bank - kostenlos dabei sein muss!

  15. Avatar von PetitJeune
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    Standard AW: Eure Meinung zu Finanzierungskondition?

    Ich verstehe diesen überheblichen Unterton nicht wirklich ?! Wenn ich dann von Grunderwerbssteuer lese und merke, dass die Hochrechnung der 70k€ Nebenkosten an den Haaren herbeigezogen ist, um möglichst derbe abzuschrecken, dann vergeht mir eigentlich die Lust weiterzulesen. Dennoch habe ich unten kommentiert und versuche deine Ansätze zu verstehen ... vielleicht ist ja doch etwas Wahrheitsgehalt enthalten und nicht allzuviel Polemik.



    Zitat Zitat von bruno68
    An PetitJeune,

    glaubst du eigentlich an den Weihnachtsmann? --> ohne Kommentar Lerne zu unterscheiden, zwischen Angebot und Darlehnsvertrag!

    Ich kenne diese Angebote der LBS. Sie sollten erstmal das sehr klein gedruckte lesen! Da wo ein Stern, oben links steht. Wo auf einmal der Beleihungsauslauf mit 50 % endet!
    Gesamtinvestition: 400 kEur (100 kEur Eigenkapital) (selbstbewohntes EFH, Neubau)
    Nettodarlehen: 300 kEur
    Und wer bezahlt die Nebenosten des EFH? Wer zahlt die 32 k€ für die Grunderwerbssteuer und Notarkosten, evtl. auch noch Maklerkosten? ca. 70k€. --> s. o. "Neubau", also weitere Nebenkosten würden mich irritieren.
    Zinsfestschreibung: 20 Jahre
    Zinslaufzeit von 20 Jahren, davon 5 Jahre Zinsfest stehen wird! (--> 20 Jahre Zinsfestschreibung, nicht 5 Jahre! ... das hat auch nicht mit Angebot vs. Vertrag zu tun. Wenn dies vertraglich nicht zugesichert wird, dann stimmt etwas nicht)
    Sie wissen auch das die Bank das Recht hat, bis zum 114. Monat zu kündigen damit sie noch 6 Monate Zeit haben einen neuen Darlehnsvertrag, mit neuen Darlehnskonditionen, so etwa mit 3 - 4% Zins p.a. abzuschließen?
    Oder sollen sie gar ein sogenannter Volltilger sein? In 20 Jahren alles abbezahlen? Also die Tilgung von 15.000 € plus Zins, jährlich! (--> Restschuld liegt dann bei ca. 133 k€ nach 20 Jahren - läge der Zins bei 3%, würde ich mit 6,5% tilgen und dies innerhalb weiterer 12 Jahre abgezahlt haben, wenn nicht vorher ggf. doch sondergetilgt wurde ... und nu? )

    Änderung Tilgung: beliebig & kostenfrei
    ja, ja die Änderungen Tilgung sind zwar beliebig und Kostenfrei nur nicht die Restschuld, die wächst weiter an! Und nach den Ablauf der Zinsbindung wird's richtig teuer!
    (--> bla bla bla ... das ist Mathematik!)
    Sondertilgung: 5% p.a.
    Zwar hast du das Recht eine Sondertilgung von jährlich 5 % zu leisten! Aber erklär mir mal:"Warum denn? Wenn man angeblich für 20 Jahre Zinsen sicher hat? Könnte es sein, dass dem Gläubiger auch das Recht der Sondertilgung von 5 % zusteht, sie einzufordern? Insbesondere dann, wenn der Zinssatz in den nächsten 20 Jahren wieder steigen könnte? (--> Werde ich im Vertrag drauf achten. Unter der Sondertilgungsoption interpretiere ich aber, dass ich sondertilgen kann - die Bank tilgt nicht)

    Erkläre mal warum Sie eine Sondertilgung von 5 % jährlich haben wollen? Wenn gleichzeitig zwischen 2 und 4 % tilgst? Rechne aus bei 2 % Tilgung macht 6.000 € jährlich! Bei 4 % sind es 12.000 €! und 5 % Sondertilgung jährlich 15.000 € , plus Zinsen?
    Wo bei diesen Angebot die Zinsen am geringsten sind, nämlich nur angebliche 3.300 € jährlich! Was im billigsten Fall 9.900 €, in anderen 15.300 € bedeuten! Und dann, plus 15.000 € mehr? Können sie monatlich bei 30.300 / 12 Monate =2.525 € Zins und Tilgung monatlich überhaupt leisten?
    (--> ich verzweifle ... SondertilgungsOPTION !)

    Obwohl ja bei Änderung Tilgung: beliebig & kostenfrei sind!

    Wenn Sie genug Geld gespart haben, können sie für das Folgejahr lieber eine 4 % Tilgung vereinbaren, kostet nichts und belastet sie nicht! Denn das Geld war ja vorhanden! Rechnen sie mal aus bei 20 Jahren 2 % aus das sind fast 45 % weniger Schulden! Bei 3 % kommt man nahe der 70 % Tilgung und bei 4 % sind Sie Schuldenfrei!
    (--> habe aber nicht genug Geld gespart - 2,5% Tilgung + 4.500 € Sonderzahlung (je nach Verfügbarkeit) würde sich auch auf 4% Tilgung belaufen)BZ freie: 12 Monate
    Bieten viele Gläubiger an, also kein besonderes Merkmal
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    beuno68

  16. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Eure Meinung zu Finanzierungskondition?

    Die Zinsentwicklung kann dir niemand vorhersagen, das Angebot ist - wie treffend von haudhauwest bereits erwähnt - sowohl von der Kondition, als auch von den Bedingungen her top. Dies wirst du aber auch wissen, da du auch bei der Interhyp geschaut hast und dir dort durchweg schlechtere Angebote angezeigt werden.

    Was die Sparkase betrifft sollte keine Polemik erzeugt werden, viel mehr zum Ausdruck gebracht werden, was da derzeit los ist und was mich derart erschrocken hat, als dass es mir die Schuhe auszieht!!

    Und da wird auch noch mehr kommen, ganz sicher!

  17. Avatar von PetitJeune
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    Standard AW: Eure Meinung zu Finanzierungskondition?

    Danke @noelmaxim! Vielen Dank für die Dokumentation bei Youtube. Werde ich mir gewiss auch noch angucken als Vorwarnung. Ich dachte eigentlich immer: Vertrag ist Vertrag und davon kann nicht abgewichen werden. Aber ich schaue es mir erstmal an, bevor ich urteile. Hatte mich aber bei der Sparkasse tendenziell immer etwas sicherer gefühlt, als woanders.

    Sollte ich etwas auf die Kommentare vom Bedenkenträger Bruno68 geben ? Ich verstehe nicht, dass er so ziemlich grundsätzliche Dinge bei einer 20-Jährigen Zinsfestschreibung eines solchen Baudarlehens kritisiert. Mit seiner Mathematik hat er teilweise recht (zu langsames Tilgen holt einen natürlich wieder ein), aber er tut ja so als wenn die Bank die mir garantierten Optionen (Sondertilgung, Tilgungsänderung) dies umdrehen könnten und daraus eine Pflicht erwirken könnten. So etwas ist mir bisher nie untergekommen ? Kennt ihr ähnlich Fälle, wo dies in Verträgen so dargestellt wurde, dass die Bank sich hierüber vorbehalten lässt den Schuldner zu trietzen ?

    Kurz zu deinen Fragen oben:

    1) Wird an dem Neubau Eigenleistung erbracht? -> Architektenleistung + Bauleitung (~ 10 kEUR) und teils Innenbau, aber noch zu definieren nach Ausschreibung (Schätzung gesamt belief sich aber auf vllt. eher optimistische ~ 40 kEUR)
    2) Sind Kinder vorhanden? -> nein, noch nicht, aber mittelfristig in Planung
    3) Jährliches Bruttoeinkommen? -> sende ich dir per PM

    DANKE!

    LG

  18. Avatar von bruno68
    bruno68 ist gerade online

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    Standard AW: Eure Meinung zu Finanzierungskondition?

    Sehr gut in wenigen Stunden so häufige Fragen/Antworten

    An utopus

    Nur bedingt richtig, da es voraussetzt dass man schon Eigentümer des Grundstückes ist!

    Dem nach das Grundstück zuerst gekauft und dann erst die Planung für das Haus vorgenommen. Aber wie man auch dreht, die Grunderwerbssteuer wird fällig! Nur die Höhe lässt sich bestimmen.

    Eine andere Möglichkeit wäre ein sogenannte “warppen“, eine Verbriefung des Rechts ohne Änderung des Eigentümers! Hier wäre das Grundstück eine GmbH eingebracht und diese wird an den neuen Anteilseigner für ein 1 € notarielle verkauft!
    Danach geht die GmbH pleite und der Gesellschafter übernimmt die gesamten und zukünftigen Verbindlichkeiten der GmbH, die nie vorhanden sind!

    Noch Fragen wie dies geht!

    Noelmaxin
    Mal ganz davon ab, dass bei 20 Jahren Zinsfestschreibungszeit die Bank nach 10 Jahren nicht das Darlehen aufkündigen kann.
    Was die meisten nicht verstehen das dieses Recht der 10 Jahresfrist, beiderseitig (Gläubiger und Schuldner) gilt!
    Es haben sogar eigenständige Nummern in BGB, nämlich die §§ 488, 489, 490 BGB, plus Querverweise

    - Was man bei der Baufinanzierung über das Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB und den sich daraus bietenden Chancen wissen sollte!
    - Fristen beim Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB
    - Vollständige oder teilweise Kündigung einer Immobilienfinanzierung möglich
    - Wirksamkeit der Kündigung einer Immobilienfinanzierung nach § 489 BGB
    - Sonderkündigung und vorzeitige Umschuldung durch ein Forward-Darlehen
    - Kündigung der Immobilienfinanzierung bei anderen Voraussetzungen
    - Sonderfall beim Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB

    Und guter Letzt Was keiner glauben will

    Darlehensvertrag - Kündigungsrecht für den Darlehensgeber

    A. Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensgebers

    1. Darlehen mit fester Laufzeit
    2. Darlehen ohne feste Laufzeit gemäß § 488 Abs. 3 BGB
    3. Verbraucherdarlehen gemäß § 498 BGB

    B. Außerordentliche Kündigung des Darlehensgebers aus wichtigem Grund

    Der Hauptfall eines wichtigen Kündigungsgrunds beim Darlehen ist gesondert gesetzlich geregelt: § 490 BGB sieht vor, dass das Darlehen gekündigt werden kann, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers wesentlich verschlechtern. Das gleiche gilt, wenn sich der Wert einer für das Darlehen gestellten Sicherheit wesentlich verschlechtert oder eine solche Verschlechterung einzutreten droht.

    C. Kündigungsrecht nach AGB- Banken / AGB-Sparkassen

    Banken und Sparkassen legen ihren Darlehensverträgen durchgängig allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde. Hierdurch werden die vorstehend dargestellten Regelungen modifiziert.

    1. Jederzeitiges Kündigungsrecht der Geschäftsbeziehung nach Nr. 19 Abs. 1 AGB-Banken
    2. Kündigung unbefristeter Kredite nach Nr. 19 Abs. 2 AGB-Banken oder Nr. 26 Abs. 1 AGB-Sparkassen
    3. Kündigung aus wichtigem Grund nach Nr. 19 Abs. 3 AGB-Banken bzw. Nr. 26 Abs. 2 AGB-Sparkassen

    - Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor, wenn der Kunde unrichtige Angaben über seine Vermögenslage gemacht hat, die für die Entscheidung der Bank über eine Kreditgewährung von erheblicher Bedeutung war, oder wenn der Kunde seiner Pflicht zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten nicht nachgekommen ist. Die Kündigungsgründe müssen in der Kündigungserklärung nicht genannt werden, es reicht, wenn sie objektiv vorliegen.Außerdem muss die außerordentliche Kündigung in angemessener Frist, also als Reaktion auf das Bekanntwerden neuer Umstände, erklärt werden. Dies schließt eine angemessene Überlegungsfrist der Bank nicht aus. Eine Abmahnung seitens der Bank ist nicht vorgesehen.
    Wird diese angemessene Erklärungsfrist nicht eingehalten, ist die außerordentliche Kündigung in eine ordentliche umzudeuten und dann zum nächstmöglichen Kündigungstermin wirksam.


    4. Kündigung von Verbraucherdarlehen bei Verzug nach Nr. 19 Abs. 4 AGB-Banken

    Nr. 19 Abs. 4 ABG-Banken verweist auf die Sonderregelungen für die Kündigung wegen Verzug der Rückzahlung durch den Verbraucher gemäß § 498 Abs. 1 BGB (s.o.).

    Noch Fragen, wieviele Möglichkeiten es gibt, um an der Laufzeit über 10 Jahren zu zweifeln?

    bruno68

  19. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Eure Meinung zu Finanzierungskondition?

    Bruno68,

    vom Kern sogar richtig, aber in 27 Jahren Tätigkeit Geschäftsbesorgung Kredit, inkl. 6 Bankenjahre kenne ich nicht einen einzigen Fall, bei wohl ca. 3.500 Finanzierungen, wo darauf zurück gegriffen wurde.

    Zu meiner Kundschaft und meinem Engagement gehört aber auch, dass ich im Markt anderweitig tätig bin, einen grossen Bankenkontakt Pflege und meine Ohren überall habe.

    Zu dem, Banken wollen ihre Kredite zurück geführt sehen, an Drittverwertbarkeiten haben die kein Interesse, diese wären zwangsläufig, wenn sie sich ein steigendes Zinsniveau zu Nutzen machen wollten, obwohl sie ihre Gewinne auf die Refinanzierung zu Zeiten niedriger Zinsen kalkuliert haben.

    Einzelfälle, Bruno, wenn ich auch sagen muss, dass aufgrund der Geschäftsgebahren der Sparkassen tatsächlich mehr Augenmerk auf die auszuwählende Bank zukünftig zu legen ist!!

  20. Avatar von PetitJeune
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    Standard AW: Eure Meinung zu Finanzierungskondition?

    @Bruno68, kannst du mal zum Punkt kommen ? Was genau ist nun dein Beitrag an der von mir genannten Fragestellung zum Angebot (kein Vertrag!).

    - Rätst du nun prinzipiell von 20 jähriger Zinsfestschreibung ab?
    - Wie soll / kann man sich als Verbraucher / Darlehensnehmer schützen ? Anscheinend ja nur sehr wenig, wenn dies in den AGBs und auch im BGB so festgelegt ist.
    - Frage mich aber dann auch, warum man hier bei 10 jähriger Zinsfestschreibung (mit geringerem Zins) unbedingt besser fährt, da hier dieselben Regeln greifen

    Es sollte klar sein, dass die Bank ihre Bedingungen aufstellt und solche AGBs / Verträge können (egal in welchen Bereichen) teils abschreckend sein, wenn man als Darlehensnehmer nicht seine Pflichten einhält. Der Rechtssprechung nach, muss aber in den meisten Fällen eine Frist ersichtlich sein oder noch gesetzt werden, ehe der Darlehensgeber fristlos kündigen darf.

    Danke.

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