Hallo Zusammen,
mein mühsam angesparter Bausparvertrag aus 11.1997 wird mir demnächst zugeteilt, laut Schreiben von der BHW.
Dazu habe ich ein paar Fragen, weil ich leider aus den Forumsbeiträgen dazu nicht ganz schlau werde.
Ich hatte gedacht die Mindestbewertungszahl zur Zuteilung für Verträge aus 11.1997 würde bei 45 liegen. In einem Forum gibt es einen Link zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Datum März 1997 in der das so angegeben wird. (Kürzel V10 DP/ 10.97)
https://www.finanztip.de/community/a...12-29-abb-pdf/
Daraufhin habe ich Widerspruch zur Zuteilung bei der BHW eingelegt, da meine aktuelle Bewertungszahl bei 33 liegt. Widerspruch deshalb, da 10 Jahre nach Zuteilung der Vertrag Seitens der BHW gekündigt werden kann ? Ich brauche momentan das Geld nicht und würde gerne in dem langsamen Tempo weiter sparen.
Als Antwort bekam ich dann eine Ablehnung meines Widerspruchs und als Anhang auch allgemeine Geschäftsbedingungen D Plus (Kürzel V 10 (D plus) 03/
2017) auf denen unter der Überschrift steht "gelten ab 01.03.1997 bis 30.06.1999....). Dort wird eine Mindesbewertungszahl mit 33 ausgewiesen.
Jetzt weiß ich eben nicht, welche Geschäftsbedingungen gelten. Sind die mir zugeschickten AGBs dann aus dem Jahre 03/2017 und wurden nachgebessert ??
Habe ich das richtig verstanden mit den 10 Jahren nach Zuteilung und dann kündbar von Seiten der BHW ?
Wie geht es eigentlich, dass hier im Forum Leute bis fast an die Bausparsumme ansparen können, ohne dass der Vertrag zugeteilt wird ?
In §5 beider AGBs steht unter
(1) Der Bausparer kann die Annahme der Zuteilung widerrufen, solange die Auszahlung der Bausparsumme noch nicht begonnen hat.
Brauch ich dann gar keinen Grund (Mindestbewertungszahl) um die Zuteilung abzulehnen ?
Ich hoffe ich nerve nicht allzusehr mit dem leidigen Thema D plus von der BHW und würde mich über Antwort freuen.
Viele Grüße
hatue