Überschwemmung

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  1. Avatar von viktor
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    Standard Überschwemmung

    Es sind Überschwemmungen in 2 Kellereräume einer WEG verursacht durch Rohrverstopfung.

    Welche Versicherung hierfür springt ein ? Leitungswasser Versicherung ?

    Und welche Versicherung springt ein für die beschädigten Gegenstände der Kellerbesitzer (es handelt sich ja nicht um Naturgewalt) ?

    Wie kann die WEG solchen Schadenfall versichern lassen ?

  2. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Überschwemmung

    Wenn Wasser im Haus austritt, dann ist die Leitungswasserverischerung...

    Wenn Wasser "von außen" kommt ist es die Elemantarschadenversicherung...

    Wenn Ursache von einer bestimmten Person verursacht wurde und diese festgestellt werden kann, dann die Privat-Haftpflichtversicherung dieser Person...

    Im Nachhinein kann es eine WEG überhaupt nichts mehr versichern lassen, ansonsten gilt für eine WEG das gleiche wie für jede Immobilie. Feuer musst du versichern, alles andere wie Sturm/Hagel, Leitungswasser, Elementarschäden ist nicht vorgeschrieben. Entweder die Eigentümer zahlen die ganzen Versicherungsprämien oder erhöhte Instandhaltungsrücklangen für mögliche Schadensfälle. Wenn Eigentümer keines von beidem beschließen, dann drohen eben hohe Sonderumlagen im Schadensfall...

  3. Avatar von viktor
    viktor ist offline
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    Standard AW: Überschwemmung

    danke für die antwort.
    für die beseitigung der rohrverstopfung, feuchteschäden an gebäude zahlt die LW-versicherung.

    aber was ist mit den beschädigten gegenständen der hausbewohner ?
    Bei rohrverstopfung kann der einzelne schuldiger oft nicht festgestellt werden.
    haftet in diesem Fall dann die grundstück und haushafpflicht von WEG ?

  4. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Überschwemmung

    Hausrat ist über die Hausratversicherung versichert.
    (Solange die Bewohner sich versichert haben.)

  5. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Überschwemmung

    Wenn kein Verursacher ermittelt werden kann, dann zahlt die LW-Versicherung alle Schäden, die durch das austretende Wasser entstanden sind, also auch Gegenstände der Hausbewohner.

    Die Haftplicht der WEG (wenn vorhanden) zahlt in Fällen, wenn z.B. ein Hof ohne Räumpflicht vorhanden ist und dort jemand wegen Schnee im Winter stürzt oder eine Mülltonne (warum auch immer) umfällt und dabei einen Kratzer an einem Auto verursacht.

    Die Hausratversicherung zahlt dann, wenn keine andere Versicherung vorhanden ist. Also, Schaden entsteht (keine Versichrung vorhanden) und für alle Schäden am Gemeinschaftseigentum zahlt die WEG insgesamt. Schäden am oder im Sondereigentum zahlt der Eigentümer selbst. Wenn der Eigentümer nun eine entsprechende Versicherung hat z.B. Hausrat, dann er dort den Schaden (beschädigte Gegenstände) ersetzt bekommen.

    Der Nachteil ist, dann dann der Eigentümer einen Schadenfall bei "seiner" Versicherung hat und dieser nicht bei der "anderen" Versicherung (deren Inhaber er nicht ist) anfällt.

  6. Avatar von kalenderdose
    kalenderdose ist offline

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    Standard AW: Überschwemmung

    Die Gebäudeversicherung zahlt eindeutig NICHT die Hausratgegenstände. Das zahlt die Hausratversicherung der jeweiligen Kellerbesitzer.