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StGe1973
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StGe1973
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AW: Überschwemmung
Wenn Wasser im Haus austritt, dann ist die Leitungswasserverischerung...
Wenn Wasser "von außen" kommt ist es die Elemantarschadenversicherung...
Wenn Ursache von einer bestimmten Person verursacht wurde und diese festgestellt werden kann, dann die Privat-Haftpflichtversicherung dieser Person...
Im Nachhinein kann es eine WEG überhaupt nichts mehr versichern lassen, ansonsten gilt für eine WEG das gleiche wie für jede Immobilie. Feuer musst du versichern, alles andere wie Sturm/Hagel, Leitungswasser, Elementarschäden ist nicht vorgeschrieben. Entweder die Eigentümer zahlen die ganzen Versicherungsprämien oder erhöhte Instandhaltungsrücklangen für mögliche Schadensfälle. Wenn Eigentümer keines von beidem beschließen, dann drohen eben hohe Sonderumlagen im Schadensfall...
danke für die antwort.
für die beseitigung der rohrverstopfung, feuchteschäden an gebäude zahlt die LW-versicherung.
aber was ist mit den beschädigten gegenständen der hausbewohner ?
Bei rohrverstopfung kann der einzelne schuldiger oft nicht festgestellt werden.
haftet in diesem Fall dann die grundstück und haushafpflicht von WEG ?
Wenn kein Verursacher ermittelt werden kann, dann zahlt die LW-Versicherung alle Schäden, die durch das austretende Wasser entstanden sind, also auch Gegenstände der Hausbewohner.
Die Haftplicht der WEG (wenn vorhanden) zahlt in Fällen, wenn z.B. ein Hof ohne Räumpflicht vorhanden ist und dort jemand wegen Schnee im Winter stürzt oder eine Mülltonne (warum auch immer) umfällt und dabei einen Kratzer an einem Auto verursacht.
Die Hausratversicherung zahlt dann, wenn keine andere Versicherung vorhanden ist. Also, Schaden entsteht (keine Versichrung vorhanden) und für alle Schäden am Gemeinschaftseigentum zahlt die WEG insgesamt. Schäden am oder im Sondereigentum zahlt der Eigentümer selbst. Wenn der Eigentümer nun eine entsprechende Versicherung hat z.B. Hausrat, dann er dort den Schaden (beschädigte Gegenstände) ersetzt bekommen.
Der Nachteil ist, dann dann der Eigentümer einen Schadenfall bei "seiner" Versicherung hat und dieser nicht bei der "anderen" Versicherung (deren Inhaber er nicht ist) anfällt.