Ist beim Grundstücksverkauf notarielle Beglaubigung notwendig?
Da meine Frau und ich schon seit längerem planen ein Haus zu bauen, beabsichtigen wir ein schönes Grundstück zu kaufen. Nur kenne ich mich leider nicht mit dem Ablauf ab. Ist es richtig, dass ein Notar hinzugezogen werden muss? Für was brauche ich denn einen?
AW: Ist beim Grundstücksverkauf notarielle Beglaubigung notwendig?
Für die Übertragung des Eigentums an Immobilien in Deutschland ist immer ein notarieller Kauf- oder Überlassungsvertrag zu schliessen. Nur so kann das Eigentum an Immobilien in Deutschland auf jemand anderen übertragen werden.
Zwei Wochen vor Kaufvertragsunterzeichnung ist beiden Parteien (Käufer und Verkäufer) vom Notar ein Kaufvertragsentwurf zur Prüfung zu übersenden.
Der Notar erstellt als "Unparteiischer" den Kaufvertrag, den beiden Parteien in seinem Beisein unterzeichnen. Er beurkundet den Vertrag anschließend und beglaubigt die Unterschriften. Damit ist der rechtsgültige Kaufvertrag zustande gekommen.
Bitte prüfen Sie vor Unterzeichnung die entstehenden Gesamtkosten für den Grundstückskauf und den anschließenden Neubau Ihres Hauses.
Versuchen Sie getrennte Finanzierungen für Grundstückskauf und das Neubauvorhaben auf jeden Fall zu vermeiden, da Sie sich ansonsten ggf. in eine Abhängigkeit begeben, die Ihnen eine günstige Finanzierung für Ihr gesamtes Vorhaben erschwert.
Denn: Wenn Sie bereits eine Finanzierung für den Grundstückskauf aufgenommen haben, können Sie mit der Hausfinanzierung ebenfalls nur bei der gleichen Bank einen Kredit erhalten, weil Banken in aller Regel erstrangig im Grundbuch abgesichert sein möchten. So kann Ihnen diese Bank den Zinssatz praktisch beliebig hoch anbieten, weil sie keinen Wettbewerb mehr befürchten muss.
Klingt etwas kompliziert, ist aber bei der Planung einer Neubau-Finanzierung sehr wichtig!
AW: Ist beim Grundstücksverkauf notarielle Beglaubigung notwendig?
Beim Kauf eines Grundstücks ist ein Notar zwingend erforderlich, da ein
Grundstücksvertrag im Grundstückskaufvertrag beurkundet werden muss. Er stellt euch den
Vertrag zusammen und prüft auch die gesetzliche Richtigkeit. Auch kann der Notar euch auf
Anforderung einen Grundbuchauszug vorlegen, damit kann auch geprüft werden, ob das
Gründstück mit Hypothek oder Grundschuld belastet ist.