FRAGE |
ANTWORT |
WER BEKOMMT BAUKINDERGELD? |
Familien und Alleinerziehende mit Kindern. |
WIEVIEL BAUKINDERGELD WIRD GEZAHLT? |
Pro Jahr und Kind werden über 10 Jahre jeweils 1.200 € gezahlt. Insgesamt also 12.000 € pro Kind. |
GIBT ES EINKOMMENSGRENZEN? |
Das Familieneinkommen darf max. 75.000 € p.a. betragen, zzgl. 15.000€ pro Kind. |
WIE WIRD DAS BAUKINDERGELD AUSGEZAHLT? |
jährlich |
AB WANN KANN ES BEANTRAGT WERDEN? |
Es kann seit dem 18.09.2018 bis 31.12.2023 beantragt werden. Die Immobilie muss bis 31.12.2020 gekauft worden sein und es wird nur so lange ausbezahlt bis der Fördertopf leer ist. |
WAS SIND DIE GRUNDVORAUSSETZUNGEN? |
Kaufvertrag oder Bauantrag wurden ab dem 01.01.2018 unterschrieben. Ausschließlich für Familien mit mind. 1 Kind unter 18 Jahren. Die Immobilie muss mindestens 10 Jahre selbst genutzt werden und der Antragsteller darf keine weiteren Immobilien besitzen. |
AB WANN WIRD AUSGEZAHLT? |
Voraussichtlich ab März 2019. |
WELCHEN KINDER WERDEN MIT EINGERECHNET? |
Es zählen nur Kinder, die zum Tag der Beantragung schon geboren und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Antragsteller muss Kindergeldberechtigter sein. |
WIE VIELE KINDER WERDEN MAXIMAL BERÜCKSICHTIGT? |
Aktuell gibt es keine Begrenzung. |
WIE WIRD DAS BAUKINDERGELD BEANTRAGT? |
Beantragt wird das Baukindergeld über die Webseite der KFW. Beachten Sie, dass der Zuschuss erst nach Einzug in die neue Immobilie beantragt werden kann und spätestens nach 3 Monaten vorliegen muss. |
WELCHE UNTERLAGEN WERDEN BENÖTIGT ? |
Die letzten beiden Einkommensteuerbescheide, eine Meldebescheinigung und der Grundbuchauszug der erworbene Immobilie. |