Baukindergeld

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  1. Avatar von viktor
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    Standard Baukindergeld

    steht das baukindergeld nur familie zu, die noch gar kein immobilie besitzt ?
    wie ist es, wenn man schon eine mietwohnung hat, die aber noch belastet ist.

  2. Avatar von HypoExpert
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    Standard AW: Baukindergeld

    Hallo Viktor.

    Hier eine kleiner Auszug von unserer Webseite:

    FRAGE ANTWORT
    WER BEKOMMT BAUKINDERGELD? Familien und Alleinerziehende mit Kindern.
    WIEVIEL BAUKINDERGELD WIRD GEZAHLT? Pro Jahr und Kind werden über 10 Jahre jeweils 1.200 € gezahlt. Insgesamt also 12.000 € pro Kind.
    GIBT ES EINKOMMENSGRENZEN? Das Familieneinkommen darf max. 75.000 € p.a. betragen, zzgl. 15.000€ pro Kind.
    WIE WIRD DAS BAUKINDERGELD AUSGEZAHLT? jährlich
    AB WANN KANN ES BEANTRAGT WERDEN? Es kann seit dem 18.09.2018 bis 31.12.2023 beantragt werden. Die Immobilie muss bis 31.12.2020 gekauft worden sein und es wird nur so lange ausbezahlt bis der Fördertopf leer ist.
    WAS SIND DIE GRUNDVORAUSSETZUNGEN? Kaufvertrag oder Bauantrag wurden ab dem 01.01.2018 unterschrieben. Ausschließlich für Familien mit mind. 1 Kind unter 18 Jahren. Die Immobilie muss mindestens 10 Jahre selbst genutzt werden und der Antragsteller darf keine weiteren Immobilien besitzen.
    AB WANN WIRD AUSGEZAHLT? Voraussichtlich ab März 2019.
    WELCHEN KINDER WERDEN MIT EINGERECHNET? Es zählen nur Kinder, die zum Tag der Beantragung schon geboren und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Antragsteller muss Kindergeldberechtigter sein.
    WIE VIELE KINDER WERDEN MAXIMAL BERÜCKSICHTIGT? Aktuell gibt es keine Begrenzung.
    WIE WIRD DAS BAUKINDERGELD BEANTRAGT? Beantragt wird das Baukindergeld über die Webseite der KFW. Beachten Sie, dass der Zuschuss erst nach Einzug in die neue Immobilie beantragt werden kann und spätestens nach 3 Monaten vorliegen muss.
    WELCHE UNTERLAGEN WERDEN BENÖTIGT ? Die letzten beiden Einkommensteuerbescheide, eine Meldebescheinigung und der Grundbuchauszug der erworbene Immobilie.

  3. Avatar von HypoExpert
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    Standard AW: Baukindergeld

    Und in der Mitte versteckt die Antwort zu deiner Frage:

    "der Antragsteller darf keine weiteren Immobilien besitzen."

    Mit freundlichen Grüßen aus Darmstadt,
    Christian Siegl

  4. Avatar von florianmeier
    florianmeier ist offline

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    Standard AW: Baukindergeld

    Früher war das besser. Mit jeder neuen Frau konnte man wieder 8 Jahre Förderung beantragen und so ein Immobilienpotfolio aufbauen.

  5. Avatar von Fly
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    Standard AW: Baukindergeld

    Zitat Zitat von HypoExpert
    Und in der Mitte versteckt die Antwort zu deiner Frage:

    "der Antragsteller darf keine weiteren Immobilien besitzen."

    Mit freundlichen Grüßen aus Darmstadt,
    Christian Siegl
    wieder was gelernt. Ich war bisher der Meinung nur Immobilien zur dauerhaften Wohnzwecken wären förderschädlich, während z.B. Gewerbeimmobilien oder Ferienwohnungen zulässig wären.

  6. Avatar von viktor
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    Standard AW: Baukindergeld

    Danke.

  7. Avatar von HypoExpert
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    Standard AW: Baukindergeld

    Hallo Fly,

    klar, diese Besonderheiten ausgenommen. Unsere Info bezieht sich grundsätzlich erst einmal auf Wohnimmobilien.

    Gewerbeobjekte bzw. Ferienwohnungen zählen nicht als Vorbesitz und es kann das Baukindergeld beantragt werden.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Christian Siegl

  8. Avatar von Bernd89
    Bernd89 ist offline

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    Standard AW: Baukindergeld

    Hallo,

    und wie sieht es aus wenn die Frau das Baukindergeld beantragt, aber der Mann bereits eine Immobilie aus einer Erbschaft besitzt wo er nicht alleiniger Eigentümer ist?

  9. Avatar von Fly
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    Standard AW: Baukindergeld

    dann gibt‘s trotzdem kein Baukindergeld.

  10. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Baukindergeld

    Man kann sich also scheiden lassen oder alle anderen Wohnimmobilien verkaufen und schon bekommt man Baukindergeld?

    Man darf sogar Gewerbeimmobilien besitzen?
    (Hotel, Parkhaus und Kino ...)

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