Midijob + Selbstständig

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  1. Avatar von Arfa
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    Standard Midijob + Selbstständig

    Hallo zusammen,

    seit Mai 2019 bin ich Angestellter auf Midijob Basis und Zeitgleich selbstständig tätig.
    Um über den Midijob weiterhin Krankenversichert zu bleiben darf mein Gewinn durch die selbstständige Tätigkeit das Gehalt des Midijobs nicht übersteigen.
    Zur Überprüfung dessen hat mir meine Krankenversicherung nun ein schreiben mit einer Einnahmeüberschussrechnung, welche ich ausfüllen muss, zugesandt.

    Diese geht von Mai 2019 bis Dezember 2019.
    Ich bin nun alle Zahlen meiner bisherigen Ausgaben und Einnahmen von Mai bis heute durchgegangen und werde, wenn ich diese wahrheitsgemäß Eintrage und für die folgenden Monate hochrechne, mein Gehalt des Midijobs übersteigen und würde somit in die private Krankenversicherung rutschen.

    Das dies so ist, ist nicht verwunderlich, da ich als Hochzeits-DJ tätig bin und somit über 70% meiner Einnahmen in den Sommermonaten von Mai bis September anfallen.
    Auf das ganze Jahr 2019 gerechnet werde ich das Gehalt nicht übersteigen, jedoch für genau diesen Zeitraum, für welchen meine Krankenversicherung eine Auskunft verlangt, werde ich das.

    Daher die Frage, wie sollte ich in diesem Fall bestenfalls vorgehen? Bei der Krankenversicherung anrufen, die Situation schildern und auf "Kulanz" hoffen?
    Oder dort anrufen und darum bitten eine Einnahmeüberschussrechnung für das gesamte Jahr 2019 abgeben zu dürfen?

    Wie würdet ihr vorgehen?

    Vielen Dank

    Gruß Arfa

  2. Avatar von Reibold
    Reibold ist offline

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    Standard AW: Midijob + Selbstständig

    Hallo Arfa,

    soweit ich die Formulare der Krankenkassen kenne, wird dort immer nach einem Gewinn pro Monat gefragt.
    Am Ende wird die Kasse aber jährlich kalkulieren. Ein Statuswechsel, wie er hier im Raume steht, wird nicht wegen ein paar Monaten durchgeführt sondern nur wegen ganzer Jahre.
    Dessen bin ich mir zwar sicher, doch trotzdem schadet es nicht den Kontakt zur Kasse zu suchen und den Fall zu erklären.

    Und übrigens werden Sie von keiner gesetzlichen Kasse gezwungen zu einer privaten Krankenversicherung zu wechseln!
    Wenn Sie im selbständigen Job mehr verdienen werden Sie nur als "freiwillig Versicherter" bei Ihrer Krankenkasse eingestuft. Dann wird Ihr Kassenbeitrag von allen Einkünften berechnet die Ihrem Haushalt zum Verbrauch zur Verfügung stehen. Also auch Mieteinnahmen, Zinseinkünfte Aktiengewinne usw.
    Außerdem müssen Sie dann natürlich auch den Arbeitgeberanteil bezahlen. Es wird also sicher teurer werden, privat versichert sind Sie deshalb aber noch lange nicht.
    An den Leistungen ändert sich nichts.

    Allerdings hätten Sie als "freiwillig Versicherter" die Möglichkeit selbst zu kündigen wenn Sie sich zuvor eine private Krankenversicherung gesucht haben.
    Das könnte dann zu deutlichen Verbesserungen bei den Leistungen Ihrer Absicherung führen. Es könnte aber auch noch teurer werden.
    Die PKV berechnet den Beitrag nicht ständig neu wenn sich das Einkommen ändert, sondern legt diesen nach Kriterien wie Alter und Gesundheit in Verbindung mit dem gewählten Tarif fest. Ändern wird sich der Beitrag dann vor allem wenn die Ausgaben der Versichertengemeinschaft steigen oder fallen, weil diese natürlich dauerhaft gedeckt werden müssen.

    MfG

    Alexander Reibold
    Freie Finanzberatung
    Neuburg an der Donau

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