wir haben auf unser neu errichtetes Haus eine Photovoltaik Anlage errichten lassen. Durch relativ hohen Eigenverbrauch wird sich diese in voraussichtlich 8- 10 Jahren armotisiert haben.
Die Investitionssumme beträgt brutto ~ 16.000€
Die ersten 5 Jahre wende ich die Unternehmerregelung an und danach die Kleinunternehmerreegelung hierdurch kann ich die Unkosten wie z.B. Zinszahlung vom Gewinn abziehen.
Nun stellen wir uns die Frage ob wir wie folgt finanzieren:
15 Jahre Volltilger zu 1,25 % p.a.
10 Jahre Volltilger zu 1,03 % p.a.
Meine Frau bevorzugt 15 Jahre um von Anfang an etwas von der Anlage zu haben. Ebenso merkt Sie an, dass wir hier die Zinsen absetzen können und bei Hauskredit nicht. Die hat sie auch in einem anderen Forum gelesen.
Da würde ich persönlich einfach den Steuerberater fragen - hätte ich persönlich aber gemacht, bevor die Anlage steht.
Steuern sparen ist so eine Sache - wenn man etwas absetzen möchte, muss man es erstmal ausgeben - und zahlt dann keine Steuern drauf.
Bei 16.000€ (bekommt ihr die Mehrwertsteuer und haushaltsnahe Dienstleistungen nicht zurück?) und 1,25% oder 1,03% macht das im ersten Jahr einen Zinsunterschied von ca. 36€ - wenn man diese von der Steuer absetzt und einen Steuersatz von 30% hat spart man sich also ca. 10€ Steuern und hat dafür 36€ mehr ausgegeben. (Steuern sparen, koste es, was es wolle ...)
Wenn man natürlich parallel ein entsprechendes Hausdarlehen sondertilgen kann, wäre das u.U. eine Option - aber wir reden hier über einen Zinsunterschied von 3€/Monat (wird laufend mit der Tilgung weniger ...)
Entweder gehört die Solaranlage ins gewerbliche oder ins private!
So gilt es auch für die Solaranlage! Entweder sparen Sie an den Stormverbrauch, statt 5.000 kWh nun 3.000 kWh und sparen so 2.000 kWh, gleich 600 € jährlich!
Aber im eigentlich Sinne gibt es keine private Stromerzeugung, da sonst der Überschussstrom nicht ins Netz geleitet werden kann! Dann dafür muss ja der Stromzähler "rückwärts laufen"!
Es wird wohl Zeit das Sie mit ihren Stromunternehmen reden um eine "neue PV Anlage Aufs Dach zu bauen und steuerliche Sachen wird wohl nicht um eine gewerbliche Anmeldung herum kommen!
Dann können Sie die Mwst. von 16.000 € mal 19 % /119 % = 2.554,62 € gelten machen.
Und die Restkosten von 13.445,38 € können dann über die AfA abgeschrieben werden!
Und mit der AFA kann ich die kosten der Zinsen doch auch mit Abschreiben. Dann wäre ich doch schön doof, die Anlage in 10 Jahren zu finanzieren bei den Zinssätzen.
Entweder gehört die Solaranlage ins gewerbliche oder ins private!
So gilt es auch für die Solaranlage! Entweder sparen Sie an den Stormverbrauch, statt 5.000 kWh nun 3.000 kWh und sparen so 2.000 kWh, gleich 600 € jährlich!
Aber im eigentlich Sinne gibt es keine private Stromerzeugung, da sonst der Überschussstrom nicht ins Netz geleitet werden kann! Dann dafür muss ja der Stromzähler "rückwärts laufen"!
Es wird wohl Zeit das Sie mit ihren Stromunternehmen reden um eine "neue PV Anlage Aufs Dach zu bauen und steuerliche Sachen wird wohl nicht um eine gewerbliche Anmeldung herum kommen!
Dann können Sie die Mwst. von 16.000 € mal 19 % /119 % = 2.554,62 € gelten machen.
Und die Restkosten von 13.445,38 € können dann über die AfA abgeschrieben werden!
Und mit der AFA kann ich die kosten der Zinsen doch auch mit Abschreiben. Dann wäre ich doch schön doof, die Anlage in 10 Jahren zu finanzieren bei den Zinssätzen.
Mit der Abschreibung bzw. AfA werden die Anschaffungskosten abgeschrieben und keine Zinsen. Zinsen können aber als Ausgaben angesetzt werden, sofern die Anlage und das zugehörige Darlehen dem Gewerbe zugeordnet ist.
wir haben auf unser neu errichtetes Haus eine Photovoltaik Anlage errichten lassen. Durch relativ hohen Eigenverbrauch wird sich diese in voraussichtlich 8- 10 Jahren armotisiert haben.
Die Investitionssumme beträgt brutto ~ 16.000€
Die ersten 5 Jahre wende ich die Unternehmerregelung an und danach die Kleinunternehmerreegelung hierdurch kann ich die Unkosten wie z.B. Zinszahlung vom Gewinn abziehen.
Nun stellen wir uns die Frage ob wir wie folgt finanzieren:
15 Jahre Volltilger zu 1,25 % p.a.
10 Jahre Volltilger zu 1,03 % p.a.
Meine Frau bevorzugt 15 Jahre um von Anfang an etwas von der Anlage zu haben. Ebenso merkt Sie an, dass wir hier die Zinsen absetzen können und bei Hauskredit nicht. Die hat sie auch in einem anderen Forum gelesen.
Ich freue mich auf Eure Meinungen.
Wie hoch ist denn der Zinssatz der Hausdarlehens und wie lang läuft das?
Ich denke Utopus hat den Nagel schon recht genau getroffen. Die längere Laufzeit macht nur dann wegen der Absetzbarkeit bei der Steuer Sinn, wenn im Gegenzug was sinnvolles mit dem Geld angestellt wird. (z.B. Sondertilgung bei Hausdarlehen).
Wer aber zum Monatsende konsumiert, bis das Konto leer ist oder wegen des Kredites nicht richtig schlafen kann, der sollte dann lieber den 10 Jahre Volltilger nehmen.
wie Sie richtig erkannt haben! Es gibt ein Gewerblich und Privat! Aber wie kann man den Status ändern? Richtig erkannt, nur über das Finanzamt! Nur die entscheiden was, was ist! Ist die PV Anlage zu klein in der Leistung und deckt nicht die Kosten nicht wird es Jahre später rückwirkend, zur Liebhaberei! Mit entsprechenden negativen Folgen für die letzten Jahre, die Nichtabsetzbarkeit der AfA und Schuldzinsen!
Die geänderten Steuerbescheide, folgen dann mit Verzugszinsen!
Es geht beim TE um eine Anlage mit 16T€.
Es wird also eine Anlage knapp unter 10KW sein.
Der TE möchte den Strom verkaufen und eigennutzen. Wenn die Wirtschaflichkeits entsprechend ausgelegt ist wird es zwangsläufig erstmal eine gewerbliche Nutzung. (Laut seinen Berechnung rentiert es sich wohl recht schnell)
Was ich so bisher in Foren dazu gelesen habe wird bei einer so dimensionierten Anlage dauerhaft auch ein finanzieller Überschuss bestehen bleiben. Die Gewinnerzielungsabsicht besteht somit erstmal.
Liebhaberei bedeutet ja, dass dauerhaft über den Nutzungszeitraum (und nicht nur in den Anfangsjahren) keine Gewinnerzielungsabsicht besteht.
Selbst wenn die Anlage nicht so läuft wie geplant und Liebhaberei unterstellt wird, dann fallen nicht nur Afa und Schuldzinsen weg, sonderen auch die Einnahmen.
Das hat aber grundsätzlich nicht mit der Frage des TE zu tun und ist dafür völlig irrelevant, wenn davon ausgegangen wird, dass es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.