Zwangssicherungshypothek vor Grundstücksüber- und Kreditaufnahme löschen?
Hallo,
sollte man, bevor man ein Grundstück mit einem Bodenrichtwert von ca. 46.000€ (Verkehrswert ca. 100.000.-) übernimmt, das mit einer Zwangssicherungshypothek einer insolventen und aus dem Handelsregister gelöschten Firma belastet ist, die Hypothek (< 5.000.-€) beim Handelsregister löschen lassen? Verschlechtert sich dadurch die Kreditwürdigkeit merklich?
Die Kosten für die Bestellung eines Nachtragsliquidators (aus der Familie mit reinem wirtschaftlichen Leumund), der die Löschung beantragen kann, belaufen sich auf ca. 1.300.-€. Hinzukommen kommen dann die Kosten für die Eintragung der Löschung im Grundbuchamt bzw. evtl. sogar noch Notarkosten.
Es steht Grundschuld einer insolventen und gelöschten Firma in Höhe von < 5.000.-€ gegenüber ca. 2.500.-€ Kosten für die Löschung der Grundschuld.
Macht die Löschung im Hinblick auf einen Baukredit in Höhe von 400.000.-€ Sinn (EK: Grundstück + 100.000.- Ersparnis) oder spart man sich lieber das Geld?
AW: Zwangssicherungshypothek vor Grundstücksüber- und Kreditaufnahme löschen?
Hallo FiBo80,
die Bank wird die Löschung definitiv voraussetzen.
Eine Beantragung des Darlehens ist grundsätzlich auch schon vorher möglich, allerdings wird die Grundschuldbestellung dann ein lastenfreies Grundbuch vorsehen. Am Ende ist es dann die Aufgabe des Notars das Grundbuch zu "bereinigen". In diesem Fall würde ich zumindest die vorherige Löschungsbewilligung besorgen, sonst ist es alles am Ende vergebene Liebesmühe.
AW: Zwangssicherungshypothek vor Grundstücksüber- und Kreditaufnahme löschen?
Hallo FiBo80 die neu finanzierende Bank für Sie wird zwingend die Löschung der Zwangssicherungshypothek im Grundbuch verlangen. Bzw. Nachweise bei der Kreditentscheidung sehen wollen dass die Zwangssicherungshypothek im Grundbuch problemlos gelöscht werden kann.
Kosten für die Löschung sollten eigentlich ausschließlich von dem Verkäufer ausgehen.
Wenn Seitens des Verkäufers bzw. Nachtragsliquidators klar ist dass die Zwangssicherungshypothek gelöscht werden kann gegen Zahlung von EUR dann ist das für Sie soweit in Ordnung.
Gerne können Sie im Vorfeld schon ein Darlehen beantragen.
AW: Zwangssicherungshypothek vor Grundstücksüber- und Kreditaufnahme löschen?
@FiBo80,
eigentlich gibt es keine Zwangshypothek! Ein Gläubiger hat eine richterliche Urteil erwirkt auf Zahlung der 5.000 €!. Da der Schuldner in einer Rechtsform bestand und das Grundstück Eigentum war, ging die Forderung mit den Tod des Gesellschafter nicht unter!
Eine Lösung kostet nur Geld und zum 2. mal wenn die neue Grundschuld eingetragen wird!
Wenn du das Grundstück kaufst, wird der Notar erst die Übertragung ausführen, wenn der Kaufpreis und seine Ausgaben bezahlt sind! Um ein Grundstück zu kaufen, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein! So muss die Grunderwerbssteuer ans Finanzamt bezahlt werden, damit diese den Notar die Unbedenklichkeitsbescheinigung zu sendet!
Lass einfach alle Grundschulden aus der Abteilung III umschreiben auf den neuen Gläubiger! Sofern das Grundstück mit den Darlehn bezahlt wird!
Ich würde zuerst das Grundstück kaufen ohne ein Darlehn, das Geld scheint ja vorhanden zu sein! Denn wenn Sie in Abteilung I als Eigentümer drinnen stehen und in Abteilung II Keine weitere wertminderne Eintragung drinnen stehen, spielen die in Abteilung III keine Rolle, da jeder Gläubiger in Abteilung III eine Verzichtserklärung ausstellen muss.
Der Rest wird der Notar erklären, der ist der Mann dafür.
Wollen sie noch dieses Jahr noch bauen? Bedenken Sie die Baugenehmigung dauert auch noch eine Zeit in Wochen. Wollen sie wirklich über den Winter ihr Eigenheim bauen lassen?
AW: Zwangssicherungshypothek vor Grundstücksüber- und Kreditaufnahme löschen?
Zitat von bruno68
@FiBo80,
eigentlich gibt es keine Zwangshypothek! Ein Gläubiger hat eine richterliche Urteil erwirkt auf Zahlung der 5.000 €!. Da der Schuldner in einer Rechtsform bestand und das Grundstück Eigentum war, ging die Forderung mit den Tod des Gesellschafter nicht unter!
Eine Lösung kostet nur Geld und zum 2. mal wenn die neue Grundschuld eingetragen wird!
Wenn du das Grundstück kaufst, wird der Notar erst die Übertragung ausführen, wenn der Kaufpreis und seine Ausgaben bezahlt sind! Um ein Grundstück zu kaufen, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein! So muss die Grunderwerbssteuer ans Finanzamt bezahlt werden, damit diese den Notar die Unbedenklichkeitsbescheinigung zu sendet!
Lass einfach alle Grundschulden aus der Abteilung III umschreiben auf den neuen Gläubiger! Sofern das Grundstück mit den Darlehn bezahlt wird!
Ich würde zuerst das Grundstück kaufen ohne ein Darlehn, das Geld scheint ja vorhanden zu sein! Denn wenn Sie in Abteilung I als Eigentümer drinnen stehen und in Abteilung II Keine weitere wertminderne Eintragung drinnen stehen, spielen die in Abteilung III keine Rolle, da jeder Gläubiger in Abteilung III eine Verzichtserklärung ausstellen muss.
Der Rest wird der Notar erklären, der ist der Mann dafür.
Wollen sie noch dieses Jahr noch bauen? Bedenken Sie die Baugenehmigung dauert auch noch eine Zeit in Wochen. Wollen sie wirklich über den Winter ihr Eigenheim bauen lassen?
AW: Zwangssicherungshypothek vor Grundstücksüber- und Kreditaufnahme löschen?
Es geht nicht darum was bislang beschrieben worden ist.
Sondern dass Sie einen ganzen Absatz von Bruno als Quatsch erörtern und nicht detailliert begründen warum.
Denn Sie haben nur diesen einen Absatz von Bruno zitiert und alles darin als Quatsch abgetan.
AW: Zwangssicherungshypothek vor Grundstücksüber- und Kreditaufnahme löschen?
Weil das auch absoluter Quatsch ist, Alles! Lies mal den Beitrag von Bruno!!!
Ich denke, die finanzierende Bank wird die Löschung verlangen.
Ist m.E. Sache des Verkäufers.
die Bank wird die Löschung definitiv voraussetzen.
Eine Beantragung des Darlehens ist grundsätzlich auch schon vorher möglich, allerdings wird die Grundschuldbestellung dann ein lastenfreies Grundbuch vorsehen. Am Ende ist es dann die Aufgabe des Notars das Grundbuch zu "bereinigen". In diesem Fall würde ich zumindest die vorherige Löschungsbewilligung besorgen, sonst ist es alles am Ende vergebene Liebesmühe.
die neu finanzierende Bank für Sie wird zwingend die Löschung der Zwangssicherungshypothek im Grundbuch verlangen. Bzw. Nachweise bei der Kreditentscheidung sehen wollen dass die Zwangssicherungshypothek im Grundbuch problemlos gelöscht werden kann.
Kosten für die Löschung sollten eigentlich ausschließlich von dem Verkäufer ausgehen.
Wenn Seitens des Verkäufers bzw. Nachtragsliquidators klar ist dass die Zwangssicherungshypothek gelöscht werden kann gegen Zahlung von EUR dann ist das für Sie soweit in Ordnung.
Zitat von FiBo80
Macht die Löschung im Hinblick auf einen Baukredit in Höhe von 400.000.-€ Sinn (EK: Grundstück + 100.000.- Ersparnis) oder spart man sich lieber das Geld?
Sie ergibt nicht nur Sinn, sie ist - so ein Darlehen in Anspruch genommen werden soll - unumgänglich!
AW: Zwangssicherungshypothek vor Grundstücksüber- und Kreditaufnahme löschen?
Zitat von noelmaxim
Weil das auch absoluter Quatsch ist, Alles! Lies mal den Beitrag von Bruno!!!
Sie ergibt nicht nur Sinn, sie ist - so ein Darlehen in Anspruch genommen werden soll - unumgänglich!
Vielen Dank für die Antworten. Ich denke, dass meine Darlegung nicht selbsterklärend war und so etwas Verwirrung auftrat.
Ich versuche den Fall nochmal zu schildern:
Das Grundstück gehört einer vierköpfigen Erbgemeinschaft, die alle im Verwandschaftsverhältnis zum zukünftigen Käufer stehen. Somit ist Verkäufer also nicht an der Löschung interessiert, sondern nur Käufer....
Beim vorbereitetenden Notarbesuch zur Erbauseinadersetzung fiel die Zwangssicherungshypothek, die laut Notar im Vorfeld gelöscht werden sollte.
Bei der Recherche ergab sich, dass die Firma, die die Eintragung veranlasst hatte, insolvent und im Handelsregister gelöscht ist.
Beim Grundbuchamt wurde daraufhin die Einsetzung eines Nachtragsliquidators zur Löschung der Grundschuld vorgegeben.
Ein Telefonat mit dem Rechtspfleger beim Handelsregister bzw. bei der Staatsanwaltschaft ergab, dass sich für die Bestellung des Nachtragsliquidators ca. 1300.-€ an Kosten ergeben werden.
AW: Zwangssicherungshypothek vor Grundstücksüber- und Kreditaufnahme löschen?
Zitat von bruno68
@FiBo80,
eigentlich gibt es keine Zwangshypothek! Ein Gläubiger hat eine richterliche Urteil erwirkt auf Zahlung der 5.000 €!. Da der Schuldner in einer Rechtsform bestand und das Grundstück Eigentum war, ging die Forderung mit den Tod des Gesellschafter nicht unter!
Eine Lösung kostet nur Geld und zum 2. mal wenn die neue Grundschuld eingetragen wird!
Wenn du das Grundstück kaufst, wird der Notar erst die Übertragung ausführen, wenn der Kaufpreis und seine Ausgaben bezahlt sind! Um ein Grundstück zu kaufen, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein! So muss die Grunderwerbssteuer ans Finanzamt bezahlt werden, damit diese den Notar die Unbedenklichkeitsbescheinigung zu sendet!
Lass einfach alle Grundschulden aus der Abteilung III umschreiben auf den neuen Gläubiger! Sofern das Grundstück mit den Darlehn bezahlt wird!
Ich würde zuerst das Grundstück kaufen ohne ein Darlehn, das Geld scheint ja vorhanden zu sein! Denn wenn Sie in Abteilung I als Eigentümer drinnen stehen und in Abteilung II Keine weitere wertminderne Eintragung drinnen stehen, spielen die in Abteilung III keine Rolle, da jeder Gläubiger in Abteilung III eine Verzichtserklärung ausstellen muss.
Der Rest wird der Notar erklären, der ist der Mann dafür.
Wollen sie noch dieses Jahr noch bauen? Bedenken Sie die Baugenehmigung dauert auch noch eine Zeit in Wochen. Wollen sie wirklich über den Winter ihr Eigenheim bauen lassen?
bruno68
Mein Plan ist seit zwei Jahren wie folgt:
Grundstücksübernahme
Planung/Konzeption gepaart mit Bauvoranfrage (weiteres Hindernis: die zuständige Gemeinde muss dem 2-Familienhaus mit 2,5-Geschossen in dem noch "Bebauungsplan-freien" Raum zu stimmen)
Darlehen über Finanzberater gepaart mit Gesprachen mit eigenen Banken
Wenn ich das hinbekomme, dann lege ich sofort los. Aber die Grundstücksübernahme ist seit Jahren der Knackpunkt. Nachdem nun familiär eine Einigung erzilt wurde, hängt es bei der Zwangshypothek.
Nun wurden aus Bekanntenkreisen mehrere Meinung herangetragen:
a) Eine Löschung ist bei mageren 5000.-€ nicht nötig. Der Käufer soll die Grundschuld übernehmen (was der Notar eigentlich nicht vorschlug) und der Bank das Thema erklären. Da könne man evtl. die 5000.-€ auch als Bürgschaft oder so bar einzahlen. So spare
man die 1300.-€ Kosten für die Löschung und der Eintrag ist ja quasi hinfällig, da die Kosten vorgesorgt wurden. Die Bank würde mitspeilen, da ein Kreditvolumen quasi vom 100-fachen angefragt würde.
b) Eine Löschung ist für eine Grundstücksübernahme und Kreditaufnahme unumgänglich.
AW: Zwangssicherungshypothek vor Grundstücksüber- und Kreditaufnahme löschen?
Ihre vorgeschlagene Umschreibung war auch die Idee einiger Bekannten.
Aber wie soll das mit der Verzichtserkläung denn dann laufen, wenn die Firma nicht mehr exisitiert?
Der Notar hat gemeint, es sollte zuerst die Löschung vor der Übertragung bzw. der Erbauseinandersetzung stattfinden, aber zu dem Zeitpunkt wussten wir nichts davon, dass die Firma insolvent ist.
AW: Zwangssicherungshypothek vor Grundstücksüber- und Kreditaufnahme löschen?
Beim zuständigen Insolvenzgericht war kein Richter ansprechbar. Dort sagte man mir, dass ich Nachtragsauslassung(?) oder den Nachtragsliquidator nehmen soll, der aber ein Anwalt sein müsse (was mir vom Rechtspfleger beim Handelsregister anders gesagt wurde).
Das sind hier aber alles Rechtsfragen, die wohl hier fehl am Platz sind.
Meine Frage im Finanzforum war, ob eine Baufinanzierung mit so einem belasteten Grundstück von Banken durchgeführt wird, da der Betrag so gering im Vergleich zur Darlehenssumme und der Gläubiger insolvent ist. Ich kann der Bank ja 5000.- in bar als Bürgschaft anbieten. Ich bekomme bloß die Grundschuld gerade einfach nicht gelöscht, ohne höhere Kosten (Aufwand Nachtragsliquidator, Gebühren etc.) zusätzlich zu der bestehenden Hypothek zur verursachen.