Was hab ich als Restlohn zu Gute

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  1. Avatar von Swisscraft
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    Frage Was hab ich als Restlohn zu Gute

    Guten Tag

    Am 1. April 2019 habe ich in der Schweiz eine neue Arbeitsstelle angetreten. 3 Monate waren Probezeit in der mit einer Frist von 7 Tagen gekündigt werden konnte. Am 28. Juni 2019 wurde mir dann gekündigt und ich wurde auch per sofort freigestellt. Das heisst ich musste nicht mehr zu Arbeit obwohl ich mit der 7 tägigen Kündigungsfrist noch bis am 5. Juli 2019 arbeiten hätte müssen. Der Monatsgeholt vom Juni 2019 wurde mir am 30. Juni 2019 ganz normal überwiesen. Jetzt warte ich jedoch noch auf den Restlohn, also den Lohn den ich von den Arbeitstagen im Juli und den Anteil vom 13. Monatslohn noch zu Gute habe. Da ich jetzt eine Betreibung einleite, muss ich den genauen Betrag angeben der noch offen ist. Kann mir jemand helfen diesen Betrag korrekt auszurechnen?

    Mein Monatslohn war Brutto 4'100.- CHF. Davon wurde mir beim Monatsgehalt jeweils folgendes abgezogen:
    AHV-Beitrag 5,125% = -210.15 CHF
    ALV-Beitrag 1,100% = -45.10 CHF
    UVG-Beitrag Frauen 1,038% = -42.55 CHF
    Quellensteuerabzug 2,630% = -107.85 CHF

    Das gab einen monatlichen Nettolohn von 3'694.35 CHF
    Diese habe ich jeweils erhalten am 30. April, 31. Mai und 30. Juni

    Was erhalte ich noch als Lohn vom Juli? Hatte ja eine Kündigungsfrist von 7 Tagen, erhalte als trotz Freistellung noch bis zum 5. Juli 2019 Lohn.

    Dazu kommt noch der Anteil vom 13. Monatslohn. Der 13. Monatslohn entspricht 1/12 des effektiven Jahreslohnes. Bei Austritten ist diese Zahlung pro rata temporis auszurichten. Was ist also der Anteil vom 13. Monatslohn über diese 3 Monate und 1 Woche die ich gearbeitet habe?

    Vielen Dank für eure Hilfe und ich hoffe ich kriege den Durchblick.

    Liebe Grüsse

  2. Avatar von utopus
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    Standard AW: Was hab ich als Restlohn zu Gute

    Bei 5 von 23 Arbeitstagen musst du dir das ausrechnen - wie sieht es mit Urlaubsanspruch aus? Sind die mit den freien Tagen im Juni/Juli abgegolten?
    Hattest du noch ein Arbeitszeitkonto mit Stunden, die mehr gearbeitet wurden?
    Bei uns in D hat man meistens erst nach 6 Monaten Anspruch auf ein anteiliges Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld - gibt es einen Tarifvertrag oder Betriebsrat oder eine Gewerkschaft, den du fragen kannst?

  3. Avatar von Swisscraft
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    Standard AW: Was hab ich als Restlohn zu Gute

    Zitat Zitat von utopus
    wie sieht es mit Urlaubsanspruch aus? Sind die mit den freien Tagen im Juni/Juli abgegolten?
    Ja der Urlaubsanspruch wurde mit der Freistellung am 28. Juni 2019 abgegolten. Dieser entfällt also.

    Zitat Zitat von utopus
    Bei uns in D hat man meistens erst nach 6 Monaten Anspruch auf ein anteiliges Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld

    Bei uns hat man zu jeder Zeit Anspruch auf die Teilzahlung des 13. Monatslohnes. Also einfach pro rata temporis. Steht auch so im Arbeitsvertrag.

  4. Avatar von Swisscraft
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    Standard AW: Was hab ich als Restlohn zu Gute

    Zitat Zitat von utopus
    Bei 5 von 23 Arbeitstagen musst du dir das ausrechnen
    Was muss ich denn beim ausrechnen als Grundlage nehmen? Den Brutto Lohn? Also die 4'100 CHF? Ist dann dieser Betrag auch den, den ich bei der Betreibung angeben muss? Oder muss ich dann die Abzüge noch selber berücksichtigen und abziehen?

  5. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Was hab ich als Restlohn zu Gute

    Also, ich kann dir nur sagen wie es in Deutschland gemacht wird...

    Grundlage ist immer dein Bruttolohn pro Monat und für den anteiligen Lohn gibt es mehrere Möglichkeiten.

    Du kannst z.B. wirkliche Arbeitstage nehmen, also Juli hat z.B. 21 Arbeitstage (ohne WE und Feiertage) bei einer 5 Tage Woche. Dann wäre dein Lohn anteilig: 4100 : 21 Tage * 5 Tage (wenn 1.Juli bis 5. Juli Wochentage gewesen sind). Wenn da ein WE dabei ist, dann wäre es: 4100 : 21 Tage * 3 Tage.

    Andere Methode sind wirklichen Monatstage (ingesamt 31, 30 oder 28 für Februar) und dann die Tage berechnen: 4100 : 31 Tage (Juli) * 5 Tage (egal ob WE oder Wochentage)

    Wir haben uns da mal erkundigt und uns wurde gesagt, dass in D höchstrichtlich diese Methode verwendet wurde: Alle Monate pauschal mit 30 Kalendertagen (incl. WE und Feiertage) und dann anteilig der Lohn: 4100 : 30 Tage * 5 Tage (egal ob WE oder Wochentage). Deshalb verwenden wir nur diese Methode.

    Die Abzüge zieht dir dann der Arbeitgeber automatisch ab, also z.B. bekommt du dann eine Lohnabrechnung für Juli mit x CHF Bruttolohn ./. Abzüge und am Ende steht der Nettolohn. Kein Arbeitnehmer muss die Abzüge selbst ausrechnen können, deshalb ist Grundlage immer Bruttolohn.

    Gut, das mit dem 13. Monatsgehalt ist in D defintiv anders, ich kenne es auch nur mit einer Kopplung an Monate. Wenn es in der Schweiz wirklich anders ist und sogar pro Arbeitstag anteilig bezahlt wird, dann müsste das für den Juli ebenso anteilig berechnet werden.

    Aber da musst du dich wirklich in der Schweiz erkundigen welche Methode zur Berechnung des anteiligen Lohns dort verwendet wird. Das kann dir letztlich nur ein Anwalt für Arbeitsrecht in der Schweiz beantworten...

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