Freibetrag von 801 Euro bei in- und ausländischen Zinserträgen

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  1. Avatar von danny-x
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    Standard Freibetrag von 801 Euro bei in- und ausländischen Zinserträgen

    Hallo,

    soweit ich informiert bin, gelten die 801 Euro Steuerfreibetrag auf Kapitalerträge, die ich sowohl im In- als auch im Ausland erwirtschaftet habe.

    Angenommen, ich habe im Inland 200 Euro Zinsen erwirtschaftet (und hatte einen Freistellungsauftrag in Höhe von 300 Euro gestellt) und im Ausland 700 Euro Zinsen erwirtschaftet:

    Ich würde dann in der Anlage KAP in meiner Steuererklärung die 700 im Ausland angefallenen Euro Zinsen angeben müssen.

    Prüft das Finanzamt dann, wieviel Zinsen ich de facto insgesamt erwirtschaftet habe (in meinem Beispiel 200+700 Euro=900 Euro) und berechnet mir dann auf den Betrag, der über 801 Euro liegt, Steuern - hier also 25% Steuern auf 99 Euro?

    Oder addiert das Finanzamt den Betrag der ausländischen Zinserträge nicht mit meinen de-facto-Zinserträgen im Inland, sondern mit der Höhe meines Freistellungsauftrags (oder der Höhe der Summe der Freistellungsaufträge) im Inland und berechnet mir in meinem Beispiel auf (300+700=1000Euro)-801 Euro, also auf 199 Euro Steuern?

    Ist für die Steuerlast der im Inland erwirtschaftete Zins oder der im Inland gestellte Freistellungsauftrag ausschlaggebend?

    Falls ersteres zutrifft, könnte man den Freistellungsauftrag getrost großzügig stellen oder gar auf 801 Euro setzen.

    Ich bedanke mich für sachdienliche Infos.

    Gruß
    danny-x

  2. Avatar von Cici
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    Standard AW: Freibetrag von 801 Euro bei in- und ausländischen Zinserträgen

    Das Finanzamt addiert alle angegebenen in- und ausländischen Einkünfte, zieht davon die 801 Euro Pauschbetrag ab und versteuert den Rest. Der Betrag der jeweiligen Freistellungsaufträge ist nur für die einzelnen Banken wichtig, bis zu welcher Höhe sie keine Abgeltungssteuern abführen sollen, nicht aber für das Finanzamt. Bereits abgeführte Abgeltungssteuern (falls der Freistellungsbetrag überschritten wurde) sollten in der Steuererklärung natürlich angegeben werden, damit die bereits gezahlten Steuern angerechnet werden können.

    Du kannst die 801 Euro im Inland also großzügig verteilen, ohne am Ende mehr Steuern zahlen zu müssen. Wichtig ist nur, dass in der Steuererklärung alle Einkünfte korrekt und vollständig angegeben werden.

  3. Avatar von danny-x
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    Standard AW: Freibetrag von 801 Euro bei in- und ausländischen Zinserträgen

    Ok.
    Sieht das Finanzamt, was ich an inländischen Zinsen in Summe bekommen habe? Ich habe das Problem, dass ich es selbt nicht mehr weiß. Ich kann dem FA nur sagen, was ich an ausländischen Zinsen bekommen habe (fange gerade an, im Ausland anzulegen und hatte vorher zig inländische Tagesgelder usw.)-
    Das FA muss doch einsehen können was ich inländisch an Zinsen eingenommen habe, sonst könnte ja jeder mehreren Banken 801 Euro Freistellungsauftrag erteilen und es würde nicht auffallen, wenn man drüber ist.
    Hat jemand einen Rat für mich, wie zu verfahren ist? Soll ich Schätzwerte angeben, wenn es das FA wider Erwarten nicht selbst weiß, was im Inland anfiel?

  4. Avatar von Dante
    Dante ist offline

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    Standard AW: Freibetrag von 801 Euro bei in- und ausländischen Zinserträgen

    Also die Inländischen Anbieter sollten dir eigentlich eine Steuerbescheinigung ausstellen können, auf denen dann ersichtlich ist wie viele Zinsen du bekommen hast und was davon versteuert ist und was nicht. Ich hoffe doch nicht, dass das Finanzamt einfach so sehen kann was ich so einnehme. Du kannst natürlich versuchen das Finanzamt zu bescheißen. Ob jetzt 800€ oder 1300€ an Zinsen geflossen sind fällt bei den kleinen Summen wahrscheinlich nicht auf. Wenn du auf einmal aber Tausende Euros hast und nicht belegen kannst wo die herkommen wird das Finanzamt sich schon melden. Jedenfalls dürfte das nicht in deinem Interesse sein, denn ein Steuerbetrüger wird hier ja immerhin härter bestraft als ein Kinderschänder oder Spaßschlitzer. Es sei denn man macht genug Millionen, dann reicht auch ein DuDu.

  5. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Freibetrag von 801 Euro bei in- und ausländischen Zinserträgen

    danny-x,

    jetzt mach dir mal keinen großen Kopf. Banken führen bei Zinserträgen die Steuer direkt ab, da wirst du nicht groß gefragt. Außer eben du hast Freistellungsaufträge, die melden die Banken aber an das Bundeszentralamt für Steuern und dort wird geprüft, ob du zuviele Freistellungsaufträge gestellt hast (also insgesamt Höhe 801 Euro für Singles).

    Für die Steuererklärung ist das eigentlich nur in dem Sinne wichtig, wenn dein persönlicher Steuersatz geringer ist als die pauschale Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge.

    Bei den ausländischen Zinsen kommt es darauf an, ob D mit diesem Land ein Abkommen über Informationsaustausch hat oder nicht. Wenn nicht, dann musst du es gar nicht angeben, was dann natürlich Steuerbetrug ist. Also offiziell: Du musst diese angeben.
    Ansonsten bekommst du von der Bank im Ausland auch eine Aufstellung über Zinsen und bezahlte Steuern und wenn zwischen D und diesem Land eine Doppelbesteuerungsabkommen besteht, dann werden dir diese auch auf die "deutschen Steuern" angerechnet. Aber dafür würde ich dann schon einen Steuerberater fragen, das kann mW mit Quellensteuer usw. schon sehr kompliziert werden.

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