nehmen wir mal an, 2018 verdienst ein Mann mit einen zu versteuernden Einkommen von 30.000 €. Dieser heiratet 2019 eine Frau, die 2018 ein zu versteuerndes Einkommen von 20.000 € hat.
Wie verhält es sich dann mit der Wohnungsbauprämie?
Kann man den Antrag auf Wohnungsbauprämie einfach abgeben und im Zweifelsfall wird die Wohnungsbauprämie einfach nicht gutgeschrieben oder zurückgefordert oder muss man mit einer Strafe rechnen?
Wobei das Bruttoeinkommen deutlich höher sein kann, als das zu versteuernde Einkommen.
Da hier die Grenze für Ehepaare in Höhe von 51.200€ pro Jahr eingehalten wird, können beide einzeln Wohnungsbauprämie (45,06€) beantragen oder auf einen Vertrag die doppelte Förderung (90,11€).