Wohnungsbauprämie im Jahr der Heirat

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  1. Avatar von BenniG
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    Standard Wohnungsbauprämie im Jahr der Heirat

    Hallo,

    nehmen wir mal an, 2018 verdienst ein Mann mit einen zu versteuernden Einkommen von 30.000 €. Dieser heiratet 2019 eine Frau, die 2018 ein zu versteuerndes Einkommen von 20.000 € hat.

    Wie verhält es sich dann mit der Wohnungsbauprämie?

    Kann man den Antrag auf Wohnungsbauprämie einfach abgeben und im Zweifelsfall wird die Wohnungsbauprämie einfach nicht gutgeschrieben oder zurückgefordert oder muss man mit einer Strafe rechnen?

    Viele Grüße
    BenniG

  2. Avatar von utopus
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    Standard AW: Wohnungsbauprämie im Jahr der Heirat

    https://www.finanztip.de/bausparvert...ngsbaupraemie/

    Wobei das Bruttoeinkommen deutlich höher sein kann, als das zu versteuernde Einkommen.
    Da hier die Grenze für Ehepaare in Höhe von 51.200€ pro Jahr eingehalten wird, können beide einzeln Wohnungsbauprämie (45,06€) beantragen oder auf einen Vertrag die doppelte Förderung (90,11€).

  3. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Wohnungsbauprämie im Jahr der Heirat

    Hallo Utopus,

    die generellen Regeln sind mir schon bekannt.
    Deiner Meinung nach kann ich also einfach die beiden Steuerbescheide für 2018 zusammennehmen?!?

    Schließlich waren die beiden 2018 noch nicht verheiratet und der Mann hatte 2018 über 25.600 € z.v.E..

    Wie wird die Einhaltung der Einkommensgrenze geprüft?
    Was passiert, wenn ich über der Grenze ist?

    Viele Grüße
    BenniG

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