Was sagt man dazu ?Der Erwerb oder Übertrag unter Verwandten im ersten Grade sei Baukindergeld nicht mehr förderfähig
Schade...augenscheinlich gibt es seit dem 17.05.19 hierzu geänderte Bedingungen. Ärgerlich im Einzelfall.
Ich frage mich, wie es aussehen würde, wenn ein Haus, welches den Eltern gehört, z.b. an das Schwiegerkind verkauft wird. Ist dann der Verkauf in grader Linie noch gegeben?
Gerade Linie ist sind nur Großeltern - Eltern - Kinder - Enkelkinder
Selbst der Schwiegersohn ist nicht in gerader Linie. Das sieht man ja auch bei Geschwistern. Hier kann man bis zu 20.000€ "verschenken". Aber ab 20.001€ fallen die vollen Steuern an.
Einem Fremden kann ich genauso 20.000€ steuerfrei verschenken. So wurde es mir erklärt.
Lass es Dir nochmal von jemandem erklären.Zitat von Smirnoff1983
Der Schwiegersohn wohnt mit jemandem zusammen, der in gerader Linie verwandt ist. Und das ist auch nicht förderfähig:
„
Nicht gefördert werden:[...]
der Erwerb oder die Eigentumsübertragung zwischen Verwandten eines Haushaltsmitgliedes in gerader Linie (zum Beispiel: Kinder, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern),“
Bei den 20.001€ Schenkung muss auf den einen Euro Steuern gezahlt werden. Die 20.000€ bleiben steuerfrei.
Genau ab 20.001€ fällen die Steuern an. Ist wie bei der Steuererklärung. Der Grundbetrag ist Steuerfrei und alles was darüber ist, muss versteuert werden. Habe ich z.B. 9000€ Freibetrag und habe 59.000€ verdient, muss ich 50.000€ versteuern (jetzt mal alle Abschreibungen etc nicht beachtet)
ich verstehe Deine Frage nicht.
Es darf halt kein Verwandter in gerade Linie von irgendeinem Haushaltsmitglied sein.
Solange Schwiegersohn und Tochter einen gemeinsamen Haushalt haben, kann auch der Schwiegersohn nicht förderfähig kaufen.
Was heisst in diesem Zusammenhang eigentlich Haushaltsmitglied ?
Wenn der Sohn mit Familie nicht mehr zu Hause wohnt und das Elternhaus kauft, ist das dann nicht förderfähig, obwohl er einen eignen Haushalt hat ?
Wurde vermutlich gewählt um eine Umgehung auszuschließen.
(Und nicht das Erbe vorweggenommen wird und zusätzlich Baukindergeld vom Staat oben drauf gezahlt wird.)
Schwiegersohn kauft das Haus von den Schwiegereltern - also erstmal keine gerade Linie.
Damit hier aber nicht gefördert wird, wird der ganze Haushalt der in dem Haus leben soll, mit einbezogen - also auch die Tochter und Enkel der Schwiegereltern.
(-> damit nicht förderfähig)
irgendwie nicht fair.
Ob man vom Verwandten oder Fremden das Eigenheim kauft, soll doch egal sein.
Wichtig ist, dass der Kaufpreis stimmt. Und die Einkommen Voraussetzung für Baukindergeld erfüllt.
Ob man erbt oder nicht, und wann, bestimmt allein der Erblasser. Bei Erbschaft gibt es sowieso Freibetrag, muss nicht durch Kauf erworben werden.
Das läd doch gerade dazu ein doppelte Förderung in Anspruch zu nehmen. Bei der Teilschenkung zum einen den Schenkungsfreibetrag und dann noch das Baukindergeld. Oder im Wege der vorweggenommenen Erbfolge satt das Haus zu verschenken, verkaufen die Eltern das Haus und verschenken anschließend den Verkaufserlös.
Oder das Haus wird mehrfach hin und herverkauft oder du machst einen Objekttausch Eltern an Kinderu und Kinder an Eltern. Damit solche unfairen Sachen nicht gemacht werden können, wurde das einfach unterbunden.
Vor allem, wenn bei Übertragung von Eltern -> Kinder keine Grunderwerbssteuer anfällt - und dann noch bei z.B. 10 Kindern 120.000€ Baukindergeld zusätzlich -
und wenn es dann noch mehrere Kinder mit je 10 eingenen Kindern gibt und das Haus immer hin und her übertragen wird ....