Einschätzung Baufinanzierung möglich?

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  1. Avatar von tatti1987
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    Standard Einschätzung Baufinanzierung möglich?

    Hallo zusammen,

    Kurz zu uns:
    Mein Mann und ich suchen seit zwei Jahren verzweifelt eine neue Bleibe. Wir würden gerne von der Großstadt weg und ins Vorort ziehen. Wir haben festgestellt, dass der Wohnungsmarkt nicht mehr so dolle ist und die Preise für etwas größeres und schönes unverschämt teuer geworden ist (als Miete) Anfang des Jahres ist uns dann die Überlegung gekommen, vielleicht dann etwas zu kaufen. Jetzt haben wir in unserem Wunschort (Gladbeck) einen Bauträger gefunden, der eine Neubau Siedlung mit Doppelhaushälten baut. Für uns wäre es ein Träumchen.

    Jetzt zu den Finanzen. Wir sind beide Vollzeit tätig. Mein Mann ist 38 und ich 32 Jahre alt. Wir haben zusammen ein monatliches netto Einkommen von 4.300 €. Ich bekomme noch jährlich ein 13. Gehalt und eine Prämie, mein Mann ein kleines Weihnachtsgeld. Allerdings haben wir noch nicht wirklich was an Eigenkapital angespart, da wir vor zwei Jahren erst gross geheiratet haben, ein Auto gekauft haben und viel verreist sind.

    Nun ist einfach meine Frage, wäre eine Baufinanzierung in Höhe von 322.000 € für einen Neubau plus Nebenkosten möglich?

    Natürlich weiss ich, dass es besser wäre, wenn wir die Baunebenkosten selbst zahlen könnten. Es war jetzt auch nicht geplant, jetzt etwas zu kaufen.

    Ich wäre Dankbar für jeden Tipp

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Einschätzung Baufinanzierung möglich?

    • Finanzierungskonzept Vollfinanzierung

      322.000,00 € / 15 Jahre fest / nom. 1,41 % / eff. 1,43 % / Zins-, und Tilgungsrate 915,02 € / Tilgung 2 % / Sondertilgungsoption 5,00 % / BZ freie Zeit 5 Monate

      38.000,00 €
      / 15 Jahre Laufzeit-komplette Tilgung / nom. 6,59 % / eff. 6,79 % / Zins-, und Tilgungsrate 332,91 € /Tilgungsanteil 3,923 %




  3. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Einschätzung Baufinanzierung möglich?

    Ein Neubau ganz ohne Eigenkapital ist wenig zu empfehlen.
    Es sei denn Sie können mit Ihrem Gehalt eventuelle Sonderwünsche im Objekt selbst auffangen.
    Und Sie mit Ihrem Gehalt die Bauzeitzinsen neben der Miete auch problemlos auffangen (Was bei Ihnen ja sicherlich der Fall sein wird.)

  4. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Einschätzung Baufinanzierung möglich?

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Ein Neubau ganz ohne Eigenkapital ist wenig zu empfehlen.
    Es sei denn Sie können mit Ihrem Gehalt eventuelle Sonderwünsche im Objekt selbst auffangen.
    Und Sie mit Ihrem Gehalt die Bauzeitzinsen neben der Miete auch problemlos auffangen (Was bei Ihnen ja sicherlich der Fall sein wird.)
    Das ist der Kauf eines Neubaus, mit einem reinen Neubauvorhaben nicht zu vergleichen.

  5. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Einschätzung Baufinanzierung möglich?

    Tatti1987,

    mit Bewunderung sehe ich, die Sie beide etwas versuchen! Nur muss ich ihnen mitteilen das ihr Wunsch absurd finde
    Jetzt haben wir in unserem Wunschort (Gladbeck) einen Bauträger gefunden, der eine Neubau Siedlung mit Doppelhaushälten baut. Für uns wäre es ein Träumchen.

    Scheinbar sind Sie die Hauptverdienerin!
    Was man feststellen wird:"Das Häuser von Bauträgern nicht immer den Wert darstellen, der gefordert wird! Da wird auch mit viel Luft gebaut!

    Bevor das Träumchen zum Alptraum entwickelt, können Sie beim zuständigen Amtsgericht für kleines Geld ein Gutachter bestellen! Mit den Gutachten haben sie eine erhebliche bessere Position, gegenüber den Bauträger und Gläubiger!

    Seinen sie nicht enttäuscht, wenn das Gutachten nicht den Kaufpreis widerspiegelt, denn dann sind sie selbst eine Katastrophe entgangen! Bei uns in der Nachbarschaft stehen etliche solcher Bauträgerhäuser und dort ziehen die Menschen aus und ein!

    Auch ist ihre Situation nicht ganz einfach, ihr Mann hat schon ein Kind. Und dieses hat im Erbfall die gleichen Ansprüche wie ihr zukünftiges gemeinsame Kind!

    Damit sieht die Sachlage etwas anders aus, sichern Sie das Eigenheim mit einen 400.000 € TFV ab, so steht im Erbfalle folgende Kombination zur Verfügung (Nach Zahlung 1.Rate)

    A) Sie und ihr Stiefsohn, kommt es zu folgenden Anspruch Sie 200.000 € aus der TFV ihr Stiefsohn auch 200.000 €, eine Unterdeckung von 166.000 €
    B) Sie, ihr leibliches Kind
    und ihr Stiefsohn, kommt es zu folgenden Anspruch Sie 200.000 € aus der TFV, ihr leibliches Kind 100.000 € und ihr Stiefsohn auch 100.000 €, eine Unterdeckung von 166.000 € verbleiben
    C) Ihr Ehemann und sein Sohn,
    kommt es zu folgenden Anspruch Ehemann 400.000 € aus der TFV, und sein Sohn auch 0 € eine positive Unterdeckung von 44.000 € verbleiben
    D) Ihr Ehemann und seine beiden Kindern kommt es zu folgenden Anspruch Ehemann 200.000 € aus der TFV, sein 2. Kind 200.000 € und sein 1. Sohn auch 0 €, eine Unterdeckung von 166.000 € verbleiben.

    Wie sie aus der Fallvarianten ersehen können, könnte in einen Todesfall ein Desaster eintreten nicht nur dass Sie müssten damit rechnen ihren Stiefsohn vollauszahlen, obwohl die Todesfallversicherung an den Gläubiger 100 % abgetreten ist! Das Familiengericht ist zwar nicht interessiert sie zu ruinieren. Aber die Erbansprüche des Stiefsohn und ihres möglichen eigenes Kind werden dann über eine Grundschuld in Erbhöhe im Rang 1 (Beleihung bis 60 % des Verkehrswertes) gesichert.

    Und die Verjährung, beginnt erst mit Eintritt des 18. Lebensjahres, ob Stiefsohn oder Kindes zu laufen und enden erst nach 30 Jahren!

    Gut sollte der Gau eintreten sind Sie die Schulden zwar los, da aber die Kinder geerbt haben. Dürfte auch klar sein, das zumindest für das eigene zukünftige Kind eine beitragsfreie Mitversicherung über den Familientarif der GKV unmöglich wird!

    Ob sie oder Ihr Mann mit einer Todesfallversicherung in voller Höhe erhalten! Kann nur ihr Hausarzt mitteilen! Nehmen sie den Antrag einer Versicherung und lassen sie Gesundheit Fragen von Hausarzt aufgrund seiner Befunde ausfüllen und mit seiner Unterschrift und Stempel quittieren! Bezahlen sie diese Rechnungen privat.
    Können Sie sich nicht so versichern, verbleibt ihnen aber immer noch die Gruppen-TodesFallVersicherung, allerdings zu sehr schlechten Konditionen! Oder eine andere Alternative um ins Eigenheim zu kommen


    MfG Bruno68

  6. Avatar von spassinnebacken
    spassinnebacken ist offline

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    Standard AW: Einschätzung Baufinanzierung möglich?

    Absurd finde ich eher die eine oder andere Ausführung in diesem Beitrag.


    - Beim Amtsgericht kann man keine Gutachter bestellen. Man kann mal nachfragen, ob dort eine Gutachterliste existiert, das war es aber auch schon. Warum sollte das Gericht (ohne anhängiges Verfahren) einen Gutachter bestellen.
    - Erbrechtlichen Problematiken kann man in aller Regel mit einem Testament begegnen, in dem sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben einsetzen.
    - Wie Erbansprüche eines Stiefsohns (so sie denn nicht durch Testament ausgeschlossen sind und sich auf einen Pflichtteil beschränken) plötzlich in eine Grundschuld im Rang 1 geraten sollen, ohne dass Eigentümer und erstrangige Grundschuldgläubigerin mitspielen, bleibt wohl auch ein Geheimnis.

  7. Avatar von tomy778
    tomy778 ist offline

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    Standard AW: Einschätzung Baufinanzierung möglich?

    @bruno wo gibt es das Zeug was du rauchst oder zu dir nimmst? Topt ja noch den Carcredit Beitrag

  8. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Einschätzung Baufinanzierung möglich?

    Zitat Zitat von tomy778
    @bruno wo gibt es das Zeug was du rauchst oder zu dir nimmst? Topt ja noch den Carcredit Beitrag
    Exakt das hatte ich auch schon geschrieben gehabt, aus irgendeinem Grund ist der Beitrag nicht zu finden.

    Das geht ja gar nicht, sowas kann man sich ja nüchtern gar nicht ausdenken!!

    Fürchterlich!

  9. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Einschätzung Baufinanzierung möglich?

    @ spassinnebacken,

    leider muss ich ihnen recht geben es ist nicht das Amtsgericht, sondern das Ortsgericht! Denn nur einer vereidigten Person, wie ein Notar oder Richter schenkt man "öffentlichen Glauben"! Alle anderen Personen, die was meinen kann man sich schenken! Besonders dann wen es um Summen geht, die das Einkommen von 10 Jahren und mehr umfassen!

    Scheinbar haben die meisten niemals etwas mit vererben eines Hauses zu tun gehabt, wenn Kinder aus 1. Ehe nach den verstorben des Vaters die Hand aufhalten! Und ihr Erbe einfordern, so mal schnell je Erbe 50.000 € binnen 5 Werktage auf ihr Konto zu überweisen!
    Recht fröhlich ist das, das Einkommen des Ehemanns bricht für 3 Monat weg und danach gibt es nur 50 % von der Rente
    - die Beerdigung muss bezahlt werden
    - und in den ersten 6 Wochen könnte der Erbschein noch nicht vorhanden sein!
    Was dann? Natürlich weis man als Vermittler das mit ab den Zeitpunkt (Jahr, Monat,Tag Std und Min.) des Todes eines Kunden, erlöscht die Verfügungsgewalt der überlebenden Ehepartner über sämtliche Verträge des Ehepaares!
    Insbesondere über LV KLV, TFV FLV auch Unfallversicherungen, Finanzanlagen, Bausparen, Darlehnsverträge Spar-, bücher, - verträge und Bankschließfächer! Ach ja, auch die bAV macht logischer weise ihren Geldhahn auch zu!
    Zur besonderen Freude teilt die Hausbank dem zuständigen Finanzamt alle Saldenstände mit, damit man rechtzeitig seine Erbschaftssteuer nicht zur Seite schaffen kann!

    Und wenn der überlebende Ehepartner auch noch als Betreuer für verstorbenen Ehepartner, darf diese gegenüber dem Familiengericht eine Vermögensaufstellung zum Eintritt der Betreuung lückenlos bis zum Zeit des Todes unter "Eidesstatt" vorlegen!
    Und wer es nicht glauben will kann ja ab 4. Buch Familienrecht § 1.800 BGB bis § 2.385 BGB 5. Buch Erbschaftskauf gerne mal ansehen und lesen! Mal sehen wer hier dann was geraucht hat!
    Wie gesagt ich habe persönlich miterlebt, das die Stiefkinder binnen weniger Tage mal ganz schnell 100.000 € eingefordert haben! Und dann geht mal zum Anwalt ohne Zugriff aufs Konto. Das erste nach den Erstgespräch ist das Schreiben der Rechnung mit der bitte um Begleichung! Nix Begleichung, nichts Leistung von Anwalt!
    Man sollte gerade als Vermittler immer Nachfragen:"Ob nicht irgendwie Kinder vorhanden sind!"
    in den von Tatti genannten jetzigen Fall, so steht den Stiefsohn 25 % gesamten Vermögen seines Vaters zu! Bei TFV von 400.000 €, gehören 100.000 € dem Stiefsohn. Allerdings ist die Versicherungssumme an den Gläubiger abgetreten! Und nun offenbart sich die Zwickmühle, denn das Geld geht an den Gläubiger, die Schulden auf das Haus geht gegen 0 €! Der Wert des Vermögens des Verstorbenen steigt, das Haus hat auf einmal einen Verkehrswert im Jahr 2034 von 500 bis 600.000 €! Dann gehören den Kindern immer noch die 25 % des Verkehrswert!
    Das aber hat man euch ja schon in der Weiterbildung für Immobiliendarlehnsvermittlung schon beigebracht, man nennt dies? vielleicht:"Vermeidung von Haftungsfallen wegen Anexberatung, bei der Kreditvermittlung!"
    Wie war das bei der unabhängigen Beratung? Transparenz? Oder sind nicht die Urteil wie das "Bond" oder "das Dortmunder Modell", nicht eingehend Warnung genug für die Vermittler?

    Bruno68

  10. Avatar von spassinnebacken
    spassinnebacken ist offline

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    Standard AW: Einschätzung Baufinanzierung möglich?

    @Bruno68

    Ich weiß nicht, in welchem Land Sie leben, aber Ortsgerichte gibt es in Deutschland nicht. Die heißen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit Amtsgerichte und fertig.

    Erbrechtliche Problematiken aufgrund von gesetzlicher Erbfolge lassen sich - insoweit verweise ich auf meine obigen Ausführungen - mit einem Testament recht gut vermeiden.
    Sollte ein solches nicht wirksam errichtet worden sein, entsteht zunächst einmal unter den gesetzlichen Erben eine Erbengemeinschaft (hierzu empfehle ich konkret die Lektüre der §§ 2032 ff BGB), die sich auseinandersetzen kann. Hierfür besteht übrigens keine Frist, das ist dann reines Vertragsrecht.

    Betreuungsrechtliche Problematiken (Ihre Ausführungen hierzu werden immer abstruser) spielen da auch wenig Rollen, da für den Fall einer Betreuung im Bereich Vermögenssorge ohnehin ab Anordnung der Betreuung eine Sorgfalts- und Nachweispflicht gegenüber dem Betreuungsgericht besteht. Darauf wird aber auch jeder Betreuer hingewiesen und formell verpflichtet, dürfte also nicht überraschend sein.

    Allein das Anführen von rund 500 Vorschriften aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, welche für die vorliegende Problematik von allenfalls marginaler Relevanz sind, macht Ihre Ausführungen nicht richtiger.

    Ich ahne, in welche Richtung das führt und möchte mich auf rechtlicher Ebene im Hinblick auf die "Waffengleichheit" auch nicht duellieren, möchte aber hiermit verhindern, dass interessierte Leser Probleme suchen, wo im realen Leben möglicherweise keine bestehen.

    In diesem Sinne...

  11. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Einschätzung Baufinanzierung möglich?

    @ Spassinnebacken

    Leider musste ich beruflich und privat regeln daher die verspätete Antwort

    Hier mal was zum Nachdenken
    Ortsgericht: Beschreibung der Leistung
    Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten.
    In Hessen gibt es für jede Gemeinde mindestens ein Ortsgericht.
    Jedes Ortsgericht hat mindestens 5 Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und 4 Ortsgerichtsschöffen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte, die auf Vorschlag der Gemeinde von dem der Präsidentin oder dem Präsidenten beziehungsweise der Direktorin oder dem Direktor des zuständigen Amtsgerichts ernannt werden.
    Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören:
    Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden;
    Sicherung von Nachlässen;
    Aufstellung von Nachlassinventaren;
    Erteilung von Sterbefallanzeigen;
    Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde;
    Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen.
    Nur mal so am Rande das es eine solche Einrichtung wirklich gibt!

    Ein Erbe hat ein Anspruch, sofern einer seiner Eltern verstirbt! Punkt. Man kann zwar mit Winkelzügen das Erbe mindern aber ganz ausschließen lässt sich dies nicht! Außer man hilft seinen Erzeuger/in gegen seinen Willen aus den Leben auszusteigen!

    Man darf nie Vergessen, das die Kunden die bauen wollen und an die 30 Jahre alt sind! Bis zum Begleichen der Schuld nahe an der 60 bzw 70 Jahre alt sind. Dies aber etliche nicht mehr erleben werden!

    Nun wer den gutes Tun will, sollte sich insbesondere über die Kundensituation informieren.

    Ich finde schon sehr interessant, dass hier Angebote, ohne den verpflichten Todesfallschutz offeriert werden, insbesondere wenn es um so viel Geld geht! Von Wüstenblau Darlehnsantrag Kbu 2 (BB z RLV für BD und ZD der Wüstenblau §1 bis 5 AGB).

    Mann 38 jährlich Kosten, ohne Gesundheitsfragen max. 110.000 €, 3,14 € mal 110 = 345,40 €, laufend steigen auf 6,72 € = 739,20 € jährlich
    Kosten für 10 Jahre Versicherung ca. 5.423 €
    Frau 32 jährlich Kosten ohne Gesundheitsfragen max. 110.000 € 2,65 € mal 110 = 291,50 €, laufend steigen auf 3,99 € = 438,90 € jährlich
    Kosten für 10 Jahre Versicherung ca. 3.652 €

    Gesamt Versicherungsnebenkosten für 10 Jahre von 9.075 € durch 120 Monate = ca. 76 € sind denn dies auch in der effektiven Zinssatz beinhaltet?

    Gerne wird ind den AGB's darauf hingewiesen dass eine Höherversicherung, mit Gesundheitsfragen möglich ist!


    Da stellt sich die Fragen:“Warum denn nicht vorher dieses nicht mitgeteit wird, zwar wird dies dann nicht billiger, wohl aber könnte man zugleichen Kosten, die kleine finanzielle Lücke von 250.000 € schließt.

    Natürlich weis man ja auch, ob in der Stadt Gladbeck, die Sondierung nach Altlasten erfolgt ist?
    Aber die Sondierung erfolgt nur auf Antrag des Bauherrn!
    Vom Katatesteramt liegt die Unbedenklichkeitsvescheinigung vor? Zur Frage zukünftig, ob ein Bombenfund zu erwarten ist!

    Auch sollte man sich Fragen:“Ob das Neubaugebiet überhaupt versicherbar ist?
    Denn wenn der Bauträger als GmbH fungiert? Was passiert mit der GmbH nach den Verkauf der Häuser? Die wird Insolvent und so schüttelt man alle Risiken an die Käufer ab!

    Wie heißt der Laden wo man erfährt ob ein Haus versicherbar ist?

    Für Auskünfte zu Immobilien muss die Berechtigung mittels einer Kopie des Grundbuchauszuges oder des Versicherungsscheins der Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung nachgewiesen werden.
    Bitte schicken Sie die vorstehenden Angaben an folgende Anschrift:

    informa HIS GmbH
    Abteilung Datenschutz
    Kreuzberger Ring 68
    65205 Wiesbaden

    Gerne können Sie dazu die bereitgestellten Formulare auf der Webseite nutzen.

    Wird nur halt schwierig wenn nichts bekommt, wie ein Grundbuchauszug, man soll doch bitte als Kunde, das volle Risiko von 360.000 € Schulden blind selbst übernehmen?

    Man weis ja auch warum ein Termin bei dem Gläubiger zu meist länger dauert! Genau, den die Gläubiger wissen in vielen Fällen überhaupt nicht wo die Refinanzierungpfandscheine gelandet sind.
    Und damit der Rechteinhaber der Grundschuld!

    Mehrfach ist es bei mir vorgekommen, dass Altgläubiger ihre eigene schriftlichen Zusagen, zwecks Übertragung der Grundschulden nicht eingehalten haben. Terminüberschreitungen von Monaten und in einen besonderen Fall von bis 2 Jahre sind keine Seltenheit!

    Ohne Rechtsgrund, da die Schulden getilgt waren bestand auch keine Rechtsanspruch auf Sicherheit mehr!

    Gläubiger, besonders wenn diese durch aggressiv und minimale Zinsen auffallen, die wickeln am schnellsten die eigenen Kunden, durch Gläubiger eigenverursachte Insolvenzen, ab.

    Mehr ist dazu nicht zu sagen.

  12. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Einschätzung Baufinanzierung möglich?

    Bruno, das ist kein Versicherungsforum und sei dir sicher, dass das immer angesprochen und in der Regel auch abgesichert wird!!

    Hier findet keine komplette Beratung statt, geht gar nicht, in sofern sollen u.a. die Angebote immer nur ein Teil des Ganzen sein.

  13. Avatar von utopus
    utopus ist offline

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    Standard AW: Einschätzung Baufinanzierung möglich?

    Also ich finde die Kosten für eine Risikolebensversicherung in Höhe von ca. 9000€ für 10 Jahre bei 110t€ schon für recht hoch.

    Hängt natürlich immer vom Einzelfall ab - aber das Risiko der Sterblichkeit bis zum Renteneintritt halte ich nicht für so hoch - das Risiko einer Scheidung ist bedeutend höher.

  14. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Einschätzung Baufinanzierung möglich?

    @ utopus

    Sie ist so hoch, weil die G-Fragen (Rauchen,.... ) eben nicht gestellt wird! Im Darlehnsantrag Kbu 2 auf der Rückseite steht dafür die Kosten je 1.000 € Darlehnssumme fix fest! Und die Maximierung bis Alter 46 auf 110.000 €, danach 80.000 €!
    In den genannten Fall mit 360.000 € stehen dann die fehlenden 250.000 € zur Disposition! Und da werden auf einmal die G Fragen Pflicht!
    Also warum nicht sofort? Dann weis der Kunde genau was er auf den finanziell auf den Tisch zusätzlich zu legen hat!
    Aber genau dass wird bei Angeboten sehr gerne "Vergessen"! Nur der Gläubiger verlangt dieses! Zur Auszahlung des Darlehns, den Todesfallschutz! und vergessen wir nicht, denn die Bauherrn- Grundstückshaftpflicht, Gebäudeversicherung, Hausrat gehören ja auch zum Gebäude, ob gekauft oder Neubau!
    Dies sind alles Haftungslücken, wenn man den Kunden dahin nicht berät!
    Aber was sagte das EuGH "In der Rechtssache C-542/16 betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen,..
    4Art. 1 („Anwendungsbereich“) der Richtlinie 2002/92 sieht in Abs.1 vor:



    Mit dieser Richtlinie werden Vorschriften für die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungsvermittlung durch natürliche oder juristische Personen, die in einem Mitgliedstaat niedergelassen sind oder sich dort niederlassen möchten, festgelegt.“

    5Art. 2 („Begriffsbestimmungen“) der Richtlinie 2002/92 sieht Folgendes vor:

    „Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck:



    3.‚Versicherungsvermittlung‘das Anbieten, Vorschlagen oder Durchführen anderer Vorbereitungsarbeiten zum Abschließen von Versicherungsverträgen oder das Abschließen von Versicherungsverträgen oder das Mitwirken bei deren

    Verwaltung und Erfüllung, insbesondere im Schadensfall.
    ....

    Im Urteil wird auch wird folgendes ausgeurteil:"



    1.Art. 2 Nr. 3 der Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über Versicherungsvermittlung ist dahin auszulegen, dass die den Abschluss eines Versicherungsvertrags betreffenden

    Vorbereitungsarbeiten auch dann unter den Begriff „Versicherungsvermittlung“ fallen, wenn der betreffende Versicherungsvermittler nicht die Absicht hat, einen tatsächlichen Versicherungsvertrag abzuschließen.

    Der Tatbestand der Zulassungsfreiheit fällt ja aus etlichen Gründen ja weg, so läuft der Darlehnsvertrag über min. 10 Jahre, teilweise enthalten die Versicherungsnamen den Begriff" Haftpflicht" in sich. Oder die laufende Beiträge über jährlich 500 € liegen!
    Es sind etliche Punkte die erfüllt sein müssen, um eine zulassungsfreie Vermittlung zu ermöglichen! Und die ist selbst bei einer billigen 34 € VL Sparplan, wird vorab ein §34 d oder §34 f Abs. 1 GewO vom Vermittler erwartet! Warum wohl?

    In der Zukunft er warte ich, dass im Falle einer Pleite einer Immobilien Aktion, für ein gewieften Anwalt den Weg über den effektiven Zinssatz die ewige Rückabwicklung erfolgen wird!
    Siehe nur Preisangabenverordnung (PangV) § 6 Verbraucherdarlehen Abs. 4 Satz 2 und Abs. 7 und 8.

    Und wie gesagt wenn die Nebenversicherungen zwingend werden, dann gehören die Kosten auch in den effektiven Zinssatz des Darlehns!

    Das ist wie in einer Kugel, man findet eigentlich nirgends eine Ecke zum pissen und selbst wenn man eine Ecke findet sollte, man steht immer dann mit einen Bein in der Pisse!


    Bruno68

  15. Avatar von tomy778
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    Standard AW: Einschätzung Baufinanzierung möglich?

    Ist das jetzt ein Versicherungsforum? Der Threadersteller hat kein Interesse an deinem geschreibe.
    Mach deine Werbung woanders. Jeder der schlau ist und Familie hat sichert sich durch eine Risiko LV ab.

  16. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Einschätzung Baufinanzierung möglich?

    Bruno, mal allen Ernstes, meinst du wir erfahrenen Finanzierungsmakler wissen das alles nicht??

    Nur, wer will das hier wissen, wem interessiert das und vor allem, wer hat danach gefragt?

  17. Avatar von tomy778
    tomy778 ist offline

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    Standard AW: Einschätzung Baufinanzierung möglich?

    Niemand. Keiner hat danach gefragt. Er hat mit seinem Erben gequatsche und jetzt mit Versicherungsgequatsche angefangen.
    Erzähl mal was übers Wetter und dem Klimawandel und dessen folgen auf die Substanz einer Immobilie und Ihrer Finanzierug bitte.

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