Rechnung / Geschäftsgebühr beim Rechtsanwalt
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Rechnung / Geschäftsgebühr beim Rechtsanwalt
Bei einer außergerichtlichen Angelegenheit habe ich letzte Woche die Abrechnung von meinem Anwalt bekommen. Das die Abrechnung nach dem Gegenstandswert erfolgt, ist mir ja klar. Nur hat mich geärgert, dass er die 1,3-fache Geschäftsgebühr berechnet hat. Der Rahmen der Geschäftsgebühr liegt bei 0,5 – 2,5; mein Anwalt wollte aber kein weiteres Gespräch mit mir eingehen und zeigte keine Bereitschaft zur Kulanz. Ist das auch richtig und berechtigt, dass er die Höhe der Geschäftsgebühr selbst bestimmen kann?
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AW: Rechnung / Geschäftsgebühr beim Rechtsanwalt
Zitat von
otto69
Bei einer außergerichtlichen Angelegenheit habe ich letzte Woche die Abrechnung von meinem Anwalt bekommen. Das die Abrechnung nach dem Gegenstandswert erfolgt, ist mir ja klar. Nur hat mich geärgert, dass er die 1,3-fache Geschäftsgebühr berechnet hat. Der Rahmen der Geschäftsgebühr liegt bei 0,5 – 2,5; mein Anwalt wollte aber kein weiteres Gespräch mit mir eingehen und zeigte keine Bereitschaft zur Kulanz. Ist das auch richtig und berechtigt, dass er die Höhe der Geschäftsgebühr selbst bestimmen kann?
Also ich finde schon, dass dein Anwalt in dem Fall richtig die Geschäftsgebühr kalkuliert
hat, sogar sehr gut. 1,3 liegt sogar noch im unteren Bereich. 1,3 entspricht einer Arbeit
im durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad, also kein Grund zu beschweren.
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