Ich habe folgendes Problem/Fragestellung: Bei mir liegt unzweifelhaft eine Folgeerkrankung w/Depression vor und mein AG hat 2x Karenzzeit bezahlen müssen, da ich dazwischen 12 Monate arbeitsfähig war. Da ich bei meiner privaten Krankenvers. einen Tarif mit steigender Leistung versichert habe, möchte ich gerne wissen, ab wann genau ich dieses erhalte (zählen beide Karenzzeiten dazu)? Zählen die Wochen seit der Ersterkrankung durchgehend?
Das vereinbarte Tagegeld wird im KT 6 ab dem 43.Tag der aktuellen Arbeitsunfähigkeit gezahlt, beim KT 52 ab dem 365.Tag der aktuellen Arbeitsunfähigkeit. Bei beiden beginnt die Karenzzeit demzufolge von vorne.
Aus Neugier würde mich interessieren, wie es zu dieser Art der Absicherung kam, Serene? Ein Krankentagegeld ab dem 365.Tag zu versichern ist unbenommen eine kostengünstige Form, allerdings müsste ich raten in welchem Szenario dieses auch bedarfsgerecht ist?
Aus Neugier würde mich interessieren, wie es zu dieser Art der Absicherung kam, Serene? Ein Krankentagegeld ab dem 365.Tag zu versichern ist unbenommen eine kostengünstige Form, allerdings müsste ich raten in welchem Szenario dieses auch bedarfsgerecht ist?
Was ist denn an dieser Absicherung merkwürdig? KT wird wie überall ab 43ster Tag gezahlt, durch den Zusatz im KT52 gibt es einfach nach einem Jahr mehr Geld, da KT6 vermutlich nicht das volle Nettogehalt abdeckt. Ist doch okay....
Es geht mir um Wahrscheinlichkeiten, Malapascua. Arbeitsunfähigkeiten, die länger als ein Jahr andauern, kommen natürlich vor. Dennoch ist es eher selten der Fall, dass bis zu diesem Zeitpunkt nicht auch eine (vorübergehende) Berufsunfähigkeit vorliegt.
Deshalb ist normalerweise von vornherein ein passendes Krankentagegeld ab dem 43.Tag und eine Berufsunfähigkeitsversicherung die bedarfsgerechte Absicherung. Es in der benannten Konstellation zu machen, bei der die Wahrscheinlichkeit, dass überhaupt mal das KT52 zum Einsatz kommt, kann vermutlich nur als Grund haben, weil man einen billigen Beitrag haben will.