Da mir Scheidungsbedingt die letzten 3 Jahre zu viele Personen in die Konten zwangsweise in die Konten geschaut haben und ich dies nicht mehr möchte muss ich den Aufwand betreiben um nicht wieder Tage da zu sitzen und Kopien von Kontoauszügen mit geschwärzten Seiten zu erstellen. Jetzt muss ich nur noch auf drucken drücken und kann entsprechend die Auszüge vorlegen. Da mir da auch in Zukunft versucht wird in meine Konten zu blicken. Spätestens dann, wenn der gegnerische Anwalt so 400-500 Seiten lesen muss und er dann auch wirklich was tun muss und Zeit und Arbeit reinstecken muss verliert er irgendwann das Interesse da sein Kosten/Nutzen Verhältnis für dann nicht mehr passt. Denn dann möchte er auch von dem Auftraggeber mehr als nur die Pauschale haben
Aber soweit muss man ihn erst einmal bekommen. Dann werden die Vergleiche auch deutlich günstiger. Der zweite gegnerische Anwalt hat bei der Einreichung von 7.000 Seiten an Belegen und Kontoauszügen etc. endlich resigniert.... Plötzlich war man auch mit dem Einverstanden was mein Anwalt berechnet hatte dem ich eine kurze Zusammenfassung der 7.000 Seiten gegeben habe. Ich habe das jetzt so vorbereitet, dass ich die Belege und Kontoauszüge auch in Zukunft mit einem geringen Aufwand für mich erstellen kann und mit maximalen Aufwand für die Gegenseite.
Ich bin seit einigen Jahren Kunde und sehr zufrieden. Der Telefonsupport ist meist unter einer Minute erreichbar. Das Girokonto bleibt ab Mai 2020 nur kostenlos, wenn du einen monatlichen Zahlungseingang von 700 € hast.
kann jemand bestätigen, dass eine Überweisung von einem Fremdkonto > 700 EUR als Geldeingang im Sinne der kostenlosen Kontoführung gewertet wird?
Hintergrund: wir möchten dort ein Familienkonto einrichten und jeder überweist jeweils einen Teilbetrag von seinem eigenen Konto bei einer anderen Bank.
Danke
Tom
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Hab es gerade in den FAQs selber gefunden, vielleicht kann das trotzdem jemand bestätigen?
Ich habe aktuell keinen Gehaltseingang, aber 700 Euro gehen regelmäßig auf mein Girokonto bei der ING. Bleibt mein Girokonto kostenfrei? >>> Ja, mit 700 Euro Geldeingang oder mehr zahlen Sie nichts, egal, ob das Geld eine Gehaltszahlung, Rente oder Pension ist.
Muss es ein Gehalt sein? Was ist mit Renten, Pensionen und anderen Einkommen? >>> Auch Renten, Pensionen oder andere Einkommen zählen als Geldeingang.
Ich überweise von einer fremdbank mit meinem Namen monatlich 700€ Haushaltsgeld. Aber ich hatte das Konto schon bevor die 700€ eingeführt wurden. Bisher sind keine Gebühren fällig geworden
Ich überweise von einer fremdbank mit meinem Namen monatlich 700€ Haushaltsgeld. Aber ich hatte das Konto schon bevor die 700€ eingeführt wurden. Bisher sind keine Gebühren fällig geworden
Ist bei mir genauso - habe vorher vom externen Konto direkt auf mein Extrakonto bei der ING überwiesen - jetzt auf das Girokonto ING geändert und dann wird danach halt intern auf das Extrakonto überwiesen.