Privatdarlehen in Höhe von 1.500

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  1. Avatar von Azngoat
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    Standard Erledigt

    ****

    Anliegen gelöscht.

    Ich befolge einfach mal den Rat von tneub und denke, es bringt nichts mit meinem Anliegen ins Detail zu gehen. Aber vielleicht finde ich ja doch noch eine andere Lösung.
    Scheinbar scheint es nicht möglich, ein einfaches klares Nein zu vergeben, ohne vorher erst mal den Zeigefinger zu heben. So wie Dante schon sagte, ich bin eine völlig fremde Person im Internet, aber immerzu negativ auf Menschen zu reagieren, ist auch nicht besser. Sachlich wäre in Ordnung gewesen, denn immerhin habe ich weder irgendwelche Forderungen gestellt noch mich negativ artikuliert oder beleidigend.
    Wie du sagtest, ich bin eine Fremde und genau darum sollte man sich auch mit Respekt begegnen, denn du weisst nie, was diese Person evtl. schon durchgemacht hat oder wie viel Kraft und Überwindung es kostet, fremde Menschen um etwas zu fragen. Nicht alle Menschen sind gleich.

  2. Avatar von Dante
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    Standard AW: Privatdarlehen in Höhe von 1.500

    Meine Sicherheiten? Meine Ehrlichkeit...
    Die Ehrlichkeit die dich in die Privatinsolvenz getrieben hat?

    Sorry, aber das ist absolut keine Sicherheit für irgendwas. Ein Wort ist absolut nichts Wert.

  3. Avatar von finanzierung
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    Standard AW: Privatdarlehen in Höhe von 1.500

    Wenn Dein Mann überdurchschnittlich verdient (wobei die Frage ist, was Du darunter verstehst ?), dann kann er Dir doch völlig unbürokratisch das Startkapital zur Verfügung stellen..... ??

  4. Avatar von Azngoat
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    Standard AW: Privatdarlehen in Höhe von 1.500

    ********
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  5. Avatar von Azngoat
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  6. Avatar von finanzierung
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    Standard AW: Privatdarlehen in Höhe von 1.500

    Ich wiederhole meine Frage:

    Zitat Zitat von finanzierung
    Wenn Dein Mann überdurchschnittlich verdient, dann kann er Dir doch völlig unbürokratisch das Startkapital zur Verfügung stellen..... ??

  7. Avatar von Azngoat
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    Standard AW: Privatdarlehen in Höhe von 1.500

    Zitat Zitat von finanzierung
    Ich wiederhole meine Frage:
    ZITAT:
    .

    Ein einfaches nein, würde auch ausreichen 😊.

  8. Avatar von finanzierung
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    Standard AW: Privatdarlehen in Höhe von 1.500

    Ich finde eine Privatinsolvenz zeugt davon, dass man die Probleme angegangen ist, sehe das also positiv.

    ABER:
    Du schreibst, dass Dein Mann ja überdurchschnittlich verdient, daher bin ich mal davon ausgegangen, dass Ihr auch Rücklagen gebildet habt, die man hier einsetzen kann. Dem ist aber anscheinend nicht so, d.h. Ihr lebt mehr oder weniger von der Hand in den Mund, was auch kein Vorwurf sein soll, nur eine Feststellung.

    Dementsprechend ist bei Euch auch nichts zu holen im Falle eines Zahlungsausfalls, mangels Sicherheiten..... Somit nutzt auch dem Kreditgeber der beste Darlehensvertrag nichts. Da hilft nur sparen und dann loslegen, wenn das Kapital angespart wurde. Wenn das nicht möglich ist, dann kann ja der Kredit auch nicht zurückgeführt werden.

  9. Avatar von Azngoat
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    Standard AW: Privatdarlehen in Höhe von 1.500

    gelöscht, da nicht mehr relevant

  10. Avatar von tneub
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    Standard AW: Privatdarlehen in Höhe von 1.500

    Ein gut gemeinter Rat:
    Es gibt hier im Forum keinen seriösen Darlehensgeber. Ich würde also mein Leben hier nicht weiter ausbreiten, da es keinen Sinn hat.

    Falls du es doch weiter probieren willst, würde mich interessieren, ob dein Mann in dein Projekt eingeweit ist und wie dein Mann zu der Idee der Selbständigkeit steht?

  11. Avatar von finanzierung
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    Standard AW: Privatdarlehen in Höhe von 1.500

    Zitat Zitat von Azngoat
    Eigentlich sollte ich auch noch Unterhalt vom Vater meines ersten Kindes in Höhe von 300 Euro erhalten, aber wie auch schon in der Vergangenheit, interessiert ihn das nicht wirklich.
    ist jetzt OT, aber Unterhaltsvorschuss übers Jugendamt beantragen ?

  12. Avatar von Azngoat
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    Standard AW: Privatdarlehen in Höhe von 1.500

    Zitat Zitat von finanzierung
    ist jetzt OT, aber Unterhaltsvorschuss übers Jugendamt beantragen ?
    Greift nicht, weil ich verheiratet bin, somit ist mein Mann und nicht mehr der Kindsvater zuständig. Ich war da schon damals.

  13. Avatar von Azngoat
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    Standard AW: Privatdarlehen in Höhe von 1.500

    Zitat Zitat von tneub
    Ein gut gemeinter Rat:
    Es gibt hier im Forum keinen seriösen Darlehensgeber. Ich würde also mein Leben hier nicht weiter ausbreiten, da es keinen Sinn hat.

    Falls du es doch weiter probieren willst, würde mich interessieren, ob dein Mann in dein Projekt eingeweit ist und wie dein Mann zu der Idee der Selbständigkeit steht?
    Dankeschön für den ehrlichen Hinweis. Ja, ich dachte nur, je offener ich bin, desto mehr Glaubwürdigkeit besitze ich, aber da hast du vielleicht recht.

  14. Avatar von finanzierung
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    Standard AW: Privatdarlehen in Höhe von 1.500

    Zitat Zitat von Azngoat
    Greift nicht, weil ich verheiratet bin, somit ist mein Mann und nicht mehr der Kindsvater zuständig. Ich war da schon damals.
    Danke, wieder was dazugelernt..-.

  15. Avatar von Dante
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    Standard AW: Privatdarlehen in Höhe von 1.500

    Ich würde nicht sagen dass es in einem Forum keine seriösen Anbieter gibt. Jedoch keine Institutionellen.

    Aber wie gesagt ist ein Wort keine Sicherheit. Da könntest du hier eine Seitenlange Biografie schreiben. Keiner hier kennt dich auch nur einen Tag persönlich. Daher ist es zwar Nett dass du dein Leben von 24 bis 40 geändert hast, aber das sind im Endeffekt nur Wort eines unbekannten im Internet. Daher auch meine Frage nach einer Sicherheit. Und wenn es der Erbschmuck der Oma ist.

  16. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Privatdarlehen in Höhe von 1.500

    Zitat Zitat von Azngoat
    Greift nicht, weil ich verheiratet bin, somit ist mein Mann und nicht mehr der Kindsvater zuständig. Ich war da schon damals.
    Das stimmt aber so nicht es sei denn er hat das erste Kind adoptiert und der leibliche Vater ist nicht mehr Sorgeberechtigter und hat der Adoption zugestimmt. Ansonsten muss der leibliche Vater für seine leiblichen Kinder aufkommen.

    Für Dich gibt es nach der Heirat keinen Unterhalt mehr von deinem EX. Das gilt nicht für die Kinder, die haben immer Anspruch auf Unterhalt, sofern der leibliche Vater ihn auch zahlen kann.

  17. Avatar von Azngoat
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    Standard AW: Privatdarlehen in Höhe von 1.500

    Zitat Zitat von titan1981
    Das stimmt aber so nicht es sei denn er hat das erste Kind adoptiert und der leibliche Vater ist nicht mehr Sorgeberechtigter und hat der Adoption zugestimmt. Ansonsten muss der leibliche Vater für seine leiblichen Kinder aufkommen.

    Für Dich gibt es nach der Heirat keinen Unterhalt mehr von deinem EX. Das gilt nicht für die Kinder, die haben immer Anspruch auf Unterhalt, sofern der leibliche Vater ihn auch zahlen kann.
    der Vater war nie Sorgeberechtigt, da wir nie verheiratet waren und er auch das Sorgerecht nicht angefochten hatte. Somit alleiniges Sorgerecht und ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber so ist nun mal die Aussage des Jugendamtes.

  18. Avatar von Azngoat
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    Standard AW: Privatdarlehen in Höhe von 1.500

    Zitat Zitat von Dante
    Ich würde nicht sagen dass es in einem Forum keine seriösen Anbieter gibt. Jedoch keine Institutionellen.

    Aber wie gesagt ist ein Wort keine Sicherheit. Da könntest du hier eine Seitenlange Biografie schreiben. Keiner hier kennt dich auch nur einen Tag persönlich. Daher ist es zwar Nett dass du dein Leben von 24 bis 40 geändert hast, aber das sind im Endeffekt nur Wort eines unbekannten im Internet. Daher auch meine Frage nach einer Sicherheit. Und wenn es der Erbschmuck der Oma ist.
    Völlig legitim. Es reicht auch aus, zu antworten: Nein, du hast keine Sicherheiten, hätte mir völlig ausgereicht 😊

  19. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Privatdarlehen in Höhe von 1.500

    Also hat er noch Zahlungspflichten gegenüber seines Kindes denen er nicht nach kommt und somit kann auch Unterhaltsvorschuss beantragt werden.

  20. Avatar von Azngoat
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    Standard AW: Privatdarlehen in Höhe von 1.500

    Zitat Zitat von titan1981
    Also hat er noch Zahlungspflichten gegenüber seines Kindes denen er nicht nach kommt und somit kann auch Unterhaltsvorschuss beantragt werden.
    Mir liegt das Schreiben des Jugendamtes vor und es ist Fakt, aber das war auch nicht das eigentliche Thema. Solltest du gegoogelt haben, dann musst du davor aber auch alle anderen Fakten kennen, denn es macht sehr wohl einen Unterschied, ob verheiratet oder nicht, wie alt das Kind ist, ob ein Unterhalt tituliert wurde etc. Deine Informationen beziehen sich auf allgemeine Informationen und nicht dem jeweiligen Fall.
    Mein Fall lag beim Jugendamt, also gehe ich davon aus, dass mit die Behörde hierbei nicht übers Ohr hauen wollte, als sie mir den Unterhaltsvorschuss nicht gewähren wollten, weil ich verheiratet bin. Habe ich hingenommen und das Schreiben auch entsprechend abgeheftet. Damit war das Thema für mich erledigt und stand hier eigentlich auch nicht zur Diskussion.

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