Ich befinde mich derzeit in meiner Probezeit. Jedoch macht mir die Arbeit nicht so wirklich Spaß und ich schau schon nach einer anderen Arbeitsstelle. Ich habe gehört, dass trotz der Probezeit mit einer Kündigungsfrist zu rechnen ist. Ist das richtig? Kann ich trotzdem problemlos kündigen?
Ja es ist richtig, dass trotz der Probezeit eine Kündigungsfrist von zwei Wochen eingehalten werden muss. Die Kündigung muss auch schriftlich erfolgen. Also ganz einfach mündlich zu kündigen und nicht mehr zur Arbeit gehen geht leider nicht.
Ich befinde mich derzeit in meiner Probezeit. Jedoch macht mir die Arbeit nicht so wirklich Spaß und ich schau schon nach einer anderen Arbeitsstelle. Ich habe gehört, dass trotz der Probezeit mit einer Kündigungsfrist zu rechnen ist. Ist das richtig? Kann ich trotzdem problemlos kündigen?
Grundsätzlich beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist des Arbeitsnehmers in der Probezeit 2 Wochen. Abweichungen hiervon kann nur durch den Tarifvertrag geregelt werden.