Meine Frau und ich wollen für unsere drei Kinder ein Haus kaufen und wir stehen mittlerweile ganz kurz vor der Vereinbarung des Notartermins für unser Kaufobjekt.
Wir haben über einen Vermittler einen unterschriftsreifen Darlehensvertrag mit einer großen und seriösen Versicherung vorliegen über eine Darlehenssumme iHv 438.000€.
Über einen Punkt im Darlehensvertrag bin ich allerdings gestolpert: Das Darlehen wird erst dann ausbezahlt, nachdem eine Begutachtung durch einen beauftragten Sachverständigen vorgenommen wurde.
Ist das so üblich, natürlich nicht die Begutachtung an sich, sondern die Reihenfolge? So ganz verstehe ich das nicht - um den Darlehensvertrag für uns zu erstellen, musste doch eine Einbewertung auf Basis der offensichtlich hinreichenden Informationen vorgenommen worden sein, sonst hätte man doch keine Konditionen konkretisieren können? Welchen Einfluss nimmt denn dann später noch ein Gutachter auf die Konditionen, gibts da Meinungen oder Erfahrungswerte?
Die Zinskonditionen im Darlehensvertrag sind an sich gut (und ich denke auch dass wir mit dem Verkäufer einen guten Kaufpreis ausgehandelt haben), ich bin mir trotzdem irgendwie unsicher ob wir den Kreditvertrag unterzeichnen sollen: Gibt man sich nicht damit einer möglichen Willkür hin bzw. in eine ganz schlechte Ausgangsituation, erst Recht wenn der Sachverständige erst nach Beauftragung des Notars kommt? Denn dann bin ich doch drauf angewiesen, dass die Konditionen gehalten werden können, die im Vertrag stehen und kann nicht mehr wirklich reagieren...