5 Jahre Schadensfreiheit

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  1. Avatar von tneub
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    Standard 5 Jahre Schadensfreiheit

    Hallo in die Runde,

    wir haben aktuell einen Versicherungsfall in der Privathaftpflichtversicherung durch unser deliktunfähiges Kind. Aufgrund der Deliktunfähigkeit weigert sich unsere Verischerung den Schaden zu begleichen. Da noch ein weiteres Kind mit beteiligt war, hat deren Versicherung erstmal die Führerschaft übernommen und den kompletten Schaden beglichen, so dass die Geschädigten gut davon gekommen sind. Auch wenn ich weiß, dass die geschädigten rechtlich keinen Anspruch haben, ist damit auch erstmal meine moralische Schuld etwas gemildert.
    Da ich den Fall aber nicht nochmal haben möchten und unsere Versicherung den Auschluss zur Berufung auf die Deliktunfähigkeit nicht anbietet, möchte ich bei nächster Gelegenheit gern die Versicherung wechseln.

    Die Frage, die jetzt im Raum steht, ob ich beim Wechsel angeben muss dass es einen Schaden bei der Vorversicherung gab oder ob es aufgrund der Nichthaftung und damit der Nichtzahlung nicht als Schaden zählt?

  2. Avatar von Reibold
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    Standard AW: 5 Jahre Schadensfreiheit

    Hallo tneub,

    das sehen die Versicherungen unterschiedlich. Es gibt welche die nur Schäden genannt bekommen wollen für die etwas bezahlt wurde, andere möchten alle Schäden gemeldet bekommen die von einem Versicherer bearbeitet wurden, egal wie das Ergebnis war.
    Das sollten Sie mit dem Versicherer Ihrer Wahl vorher abklären!

    MfG

    Alexander Reibold
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  3. Avatar von tneub
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    Standard AW: 5 Jahre Schadensfreiheit

    Hallo Herr Reibold,

    vielen Dank für die Antwort.

    v.G.

    tneub

  4. Avatar von Experte
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    Standard AW: 5 Jahre Schadensfreiheit

    Hallo tneub,

    die Privathaftpflichtversicherung würde auch den Schaden, den ein deliktunfähiges Kind verursacht hat zahlen, wenn die Eltern bestätigen, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

    Bei einem Neuantrag wird in der Regel nur die Anzahl der Schäden in Verbindung mit der Schadenshöhe gefragt, was hier ja nicht zutrifft.

  5. Avatar von tneub
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    Standard AW: 5 Jahre Schadensfreiheit

    Da ich gerade über meinen eigenen Beitrag von vor 2 Jahren gestolpert bin eine kleine Ergänzung.

    Zitat Zitat von Experte
    die Privathaftpflichtversicherung würde auch den Schaden, den ein deliktunfähiges Kind verursacht hat zahlen, wenn die Eltern bestätigen, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
    Hätten wir sicherlich machen können. Wir haben aber unserer Aussichtspflicht wirklich nicht verletzt, weil ich erst kurz vorher nachweislich bei den Kindern war.
    Keine 10 Minuten später wurden die beiden schon angebracht. In dem Alter kann man die Kinder schon eine gewisse Zeit allein lassen.

    Da das Kind dann 7 war und damit ins deliktfähige Alter kam, haben wir die Versicherung dummerweise nicht gewechselt.

    Dieses Jahr dann neuer Schadensfall in direkter Nachbarschaft, Kind fährt mit Fahrrad von zu Hause los, schaut zum Kumpel statt nach vorn und knallt gegen ein stehendes Auto. Es gab mehrere Zeugen.
    Dachte ich gut, Kind ist über 7 Jahre - Auto stand, also ruhender Verkehr - ist relativ eindeutig, weit gefehlt. Versicherung (HUK) zahlt wieder nicht, sondern verweist auf die Kasko des Unfallopfers (Firmenwagen) und die scheinen das auch so geschluckt zu haben. Das Auto ist kein Firmenwagen vom kleinen Handwerksbetrieb von nebenan, sondern eine große überregionale Baufirma. Da ist das vermutlich Portokasse. Für die Beitragszahler der HUK sicherlich von Vorteil, aber ich frage mich ernsthaft, was passiert, wenn mal ein richtiger Schaden entsteht.

  6. Avatar von tneub
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