Kilometerpauschale bei weiter entferntem Ort aber gleichen Kosten

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  1. Avatar von Coralie
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    Beitrag Kilometerpauschale bei weiter entferntem Ort aber gleichen Kosten

    Hallo zusammen,

    im Internet lese ich überall, dass die Kilometerpauschale immer maßgeblich ist, egal ob man mit dem Auto, Schiff, Öffentlichen oder sogar kostenlos zu Fuß zur Arbeit kommt.

    https://www.finanztip.de/entfernungspauschale/ Hier zum Beispiel steht das, aber auch überall sonst.

    Komischerweise bekomme ich immer sehr wenig Steuern zurück obwohl meine Arbeit über 10 km entfernt ist.

    Nun möchte ich aus folgendem Grund fragen. Meine Firma zieht nun noch weiter weg (ans andere Ende der Großstadt), es handelt sich dabei dann sogar um eine Entfernung von über 20 km.
    Die Kosten für meine Monatsfahrkarte bleiben gleich, da es egal ist, wo in der Stadt man hin möchte.

    Aber bekomme ich durch die deutlich weitere Entfernung dann dennoch mehr Geld? Ich komme hier auf um die 1.500 € im Jahr Kilometerpauschale, abzüglich Fehlzeiten von Urlaub, Krankheit, wären das immer noch um die 1.300 €.

    Oder bekomme ich nur meine Monatsfahrkarte x 12 maximal erstattet? Obwohl überall steht, dass man den HÖHEREN Betrag bekommt (was bei mir die Kilometerpauschale wäre).

    Doch selbst das war ja bislang nicht der Fall, wenn ich lächerliche 200-300 € Steuern zurückbekomme obwohl das Ticket alleine im Jahr schon um die 600 € kostet, welches ich zu 80% nur für die Arbeit brauche!

    Freue mich über Infos, denn ich blicke da nicht durch, warum ich so wenig raus bekomme.

    Und ich möchte wissen, ob sich der weiter entfernte Arbeitsort wenigstens finanziell als Vorteil bemerkbar macht. (Statt bisher 15 Minuten wäre ich knapp eine Stunde wegen schlechter Erreichbarkeit / mehrmaligem Umsteigen pro Strecke unterwegs, am Tag also 2 Stunden nur Fahrerei).

    Danke, LG Coralie

  2. Avatar von OneOfMany
    OneOfMany ist offline

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    Frage AW: Kilometerpauschale bei weiter entferntem Ort aber gleichen Kosten

    Hi,

    also du kannst entweder den Preis für das Ticket oder die Kilometerpauschale als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Je nach dem welcher Betrag höher ist.

    Wenn du z. B. 1.300 EUR als Werbungskosten von der Steuer absetzen würdest, dürften sich aber nur 300 EUR bei der Steuerrückerstattung steuermindernd auswirken, da 1.000 EUR bereits über die Werbungskostenpauschale mit deinen Gehaltszahlungen berücksichtigt werden, egal ob du Werbungskosten hast oder nicht.

    Dabei musst du auch berücksichtigen, dass die steuermindernde Auswirkung der 300 EUR nicht bedeutet, dass du 300 EUR zurückerstattet bekommst, sondern nur, dass du für 300 EUR von deinem Jahresgehalt keine Steuern bezahlen musst.

    vereinfachtes Beispiel für einen Steuersatz von 42 % und Kirchensteuer von 9 %

    zusätzliche Werbungskosten: 300 EUR
    Lohnsteuer (fiktiv): 300 EUR * 42 % = 126 EUR
    Kirchensteuer: 126 EUR * 9 % = 11,34 EUR
    Bessungsbetrag: 300 EUR - 11,34 EUR = 288,66 EUR
    Lohnsteuer (tatsächlich): 288,66 EUR * 42 % = 121,24 EUR
    Solidaritätszuschlag: 121,24 EUR * 5,5 % = 6,67 EUR

    Steuer (Gesamt): 11,34 EUR + 121,24 EUR + 6,67 EUR = 139,25 EUR

    Steuerrückerstattung: 139,25 EUR

    Du musst bei dem Beispiel jedoch berücksichtigen, dass ein ziemlich hohes Gehalt angenommen wurde, bei dem ein Teil konstant mit 42 % versteuert wird. Wenn das Gehalt niedriger ist, wird wahrscheinlich ein niedriger Steuersatz berücksichtigt als 42 % (zwischen 14 und 42 %).

    MfG

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