Kündigungsschutz bei Schwangerschaft auch in der Probezeit?
Ich befinde mich derzeit noch in meiner sechsmonatigen Probezeit und bin überraschend schwanger geworden. Mein Vertrag ist jedoch unbefristet. Habe ich gesonderte Rechte als Schwangere trotz Probezeit?
AW: Kündigungsschutz bei Schwangerschaft auch in der Probezeit?
Auch für Mitarbeiterinnen, die während der Probezeit schwanger werden gilt der Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf während der gesamten Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Entbindung nicht kündigen.
AW: Kündigungsschutz bei Schwangerschaft auch in der Probezeit?
Generell sind schwangere Arbeitnehmerinnen vor der Kündigung
während der Schwangerschaft und in den ersten 4 Monaten nach der
Geburt geschützt. Dies ist im Mutterschutzgesetz so geregelt. Allerdings
sieht die Sachlage bei einer Kündigung in der Probezeit ganz
anders
aus. Die meisten Firmen schließen Verträge ab, bei denen an die
Probezeit nicht automatisch ein befristeter oder unbefristeter
Arbeitsvertrag anschließen muß!
AW: Kündigungsschutz bei Schwangerschaft auch in der Probezeit?
Mit Beginn der Schwangerschaft besteht Kündigungschutz im Sinne des Mutterschutzgesetzes. Dein Arbeitgeber darf Dir nicht kündigen. Auch innerhalb der Probezeit nicht, da das Mutterschutzgesetz in jedem Fall höher steht wie das Arbeitsrecht. Tritt so ein Fall auf, solltest Du auf alle Fälle die Kündigung vom Arbeitgeber widersprechen und Deine Arbeitskraft weiter anbieten! Bei weiteren Problemen rate ich Dir mit einem Rechtanwalt zu sprechen, um ggf. Klage beim Arbeitsgericht einzureichen.