ich habe am 01.09.2015 mit meinem Studium angefangen. Gearbeitet habe ich jedes Jahr in den Sommerferien und am Ende des Jahres habe ich auch eine Steuererklärung abgegeben. Für das Jahr 2018 habe ich noch keine Steuererklärung abgegeben, da ich vor kurzem erfahren habe, dass man rückwirkend seine Semesterbeiträge absetzen kann.
"Sie können Sonderausgaben und Werbungskosten nur in dem Jahr geltend machen, in dem Sie angefallen sind. D.h. die Studienkosten aus 2015 müssen Sie in der Steuererklärung für 2015 geltend machen, um ggf. eine Verlustfeststellung geltend zu machen. "
Meine Frage ist jetzt, ob ich bei der jetzigen Steuererklärung meine Semesterbeiträge vom letzten Jahr (2018) absetzen kann. Wenn ja, wie muss ich da vorgehen? Welche Anlage benötige ich dafür?
Du schreibst nur, du hast in den Sommerferien gearbeitet. War dein Einkommen da überhaupt so hoch, dass du Einkommensteuern darauf zahlen musstest? Der Grundfreibetrag lag für 2018 nämlich bei 9000 Euro.
Nö, man macht die Steuererklärung für das Jahr. Oder möchtest du weil du später mehr verdienst jetzt schon mehr steuern zahlen einfach weil es später vielleicht so sein kann