Muss der Besitzer zwingend auch Mit versichert sein?
Guten Tag,
Ich zahle momentan noch die Finanzierung Meines Autos ab.
Das Auto ist auf mich zugelassen.
Aus persönlichen Gründen möchte ich es aber nicht mehr selber fahren.
Ein guter Freund würde die Fahrer Rolle übernehmen und nur er würde mit dem KFZ in Zukunft fahren.
Momentan bin ich Versicherungsnehmer und er ist als 2. Fahrer eingetragen.
Zu meinen Fragen:
1.)Ist es möglich, dass ich die bestehende Versicherung kündige und er als Fahrer eine eigene Kfz-Haftpflicht über mein Auto abschließt, in der er Versicherungsnehmer und alleiniger Fahrer ist.
2,)Im Falle es würde nur eine Haftpflicht Versicherung ohne voll- oder Teilkasko, wie würde dann die Haftbarkeit im Falle eines Unfalls verlaufen? Müsste er dafür haften da er das Auto gefahren ist?
3.)Im schlimmsten Fall wie sieht die Lage aus, wenn er die Versicherung ohne meines Wissen kündigt und Trotzdem weiterfährt? Hafte ich dann, da ich ihn mein Auto ohne Versicherung fahren lassen habe, selbst wenn mir nicht bekannt war, dass seine Versicherung erloschen ist?
AW: Muss der Besitzer zwingend auch Mit versichert sein?
Hallo Ollikmo,
würde denn Ihre Bank mitmachen, wenn Sie keine Versicherung mehr auf Ihren Namen für das Auto haben?
Aus Sicht der Versicherung könnten Sie zum Ende der Vertragslaufzeit fristgerecht kündigen und Ihr Freund könnte dann eine eigene Versicherung abschließen und Sie darin als Halter angeben. Vorsicht, es kostet in der Regel einen Zuschlag wenn Versicherungsnehmer und Halter nicht zum gleichen Haushalt gehören!
Für einen Schaden an einem anderen Fahrzeug oder dessen Fahrer ist derjenige Haftbar der den Unfall verursacht hat. Und der muss eine Haftpflichtversicherung dafür haben.
Für den Schaden an Ihrem Auto sollte der Freund eine Vollkasko Versicherung abschließen. Am besten ohne Selbstbeteiligung um im Ernstfall weniger Ärger zu haben.
Wenn jemand ohne Versicherung fährt ist er zunächst einmal selbst für Schäden verantwortlich. Und natürlich ist das eine strafbare Handlung!
Es gibt aber eine Halter-Haftung für den Fall, dass der Verursacher des Schadens nicht selbst zahlen kann. Im schlimmsten Fall müssten Sie also den Schaden übernehmen.
Mein persönlicher Rat wäre: Wenn Sie dem Freund so etwas zutrauen, sollten Sie von Ihrem Plan absehen!
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Reibold
Freie Finanzberatung
Neuburg an der Donau
AW: Muss der Besitzer zwingend auch Mit versichert sein?
Zitat von Ollikmo
Guten Tag,
Ich zahle momentan noch die Finanzierung Meines Autos ab.
Das Auto ist auf mich zugelassen.
Eine Ummeldung des Fahrzeugs auf den Freund wird nicht möglich sein, solange der Kredit noch nicht zurück gezahlt wurde.
Außerdem, besteht die Bank bei einer Finanzierung in der Regel auf eine Vollkasko-Versicherung. Ausnahme sie können der Bank eine andere Sicherheit bieten, wie z.B. eine Grundschuldeintragung auf ein Haus.
AW: Muss der Besitzer zwingend auch Mit versichert sein?
Zitat von Ollikmo
Guten Tag,
1.)Ist es möglich, dass ich die bestehende Versicherung kündige und er als Fahrer eine eigene Kfz-Haftpflicht über mein Auto abschließt, in der er Versicherungsnehmer und alleiniger Fahrer ist.
Das ist definitiv möglich. Bei uns ist das Auto auch auf mich angemeldet, die Versicherung läuft aber über meine Freundin. Sie allein darf auch nur das Auto fahren.