diese Rente gilt für beide Geschlechter. Die gesetzliche Witwenrente gilt eh (wenn Versicherungspflichtig, vorsicht bei Selbstständigen, da ist evtl. keine Vorhanden). Privat kannst Du ohne weiteres auch für Männer vorsorgen.
Die Hinterbliebenenrente steht Männern und Frauen gleichermaßen zu. Seit 1986
können auch Männer die Rente erhalten, wenn die verstorbene Ehefrau überwiegend
die Familie unterhalten hat. Das Einkommen wird jedoch angerechnet.