Zitat von
OneOfMany
Hi, ich würde dir mal nachfolgende Informationen bereitstellen, vielleicht helfen dir diese deine aktuelle Lage einzuschätzen. Du kannst ja zu bestimmten Themen weitere Fragen stellen. Vielleicht kann ich Sie ja beantworten und es entstehen dadurch weitere Informationen.
Basisdaten:
Brutto: 4.100 EUR => 49.200 EUR p. a.
VWL: 40 EUR
BAV-Zuschuss: 35 EUR
Gesamt: 4.175 EUR
BAV-Beitrag: -268 EUR
SV-Brutto: 3.907 EUR => 46.884 EUR p. a.
Riester-Vertrag
Jahresbeitrag für max. Förderung: 46.884 EUR * 4 % = 1.875,36 EUR
Eigenanteil: 1.876,36 - 175 EUR = 1.700,36 EUR / 12 = 141,70 EUR
Du hast geschrieben, dass du monatlich 145 EUR als Beitrag in den Riester-Vertrag einzahlst. Da die Entgeltumwandlung der BAV dein SV-Brutto reduziert, zahlst du im kommenden Jahr vorraussichtlich 145,00 EUR - 141,70 EUR = 3,30 EUR im Monat zu viel in den Riester-Vertrag als zu einzahlen müsstest, um die maximale Förderung von 175 EUR zu erhalten. Das ist nicht schlimm aber unschön.
Gäbe es die Entgeltumwandlung nicht, dann wäre es wie folgt:
Jahresbeitrag für max. Förderung: 49.200 EUR * 4 % = 1.968 EUR
Eigenanteil: 1.968 EUR - 175 EUR = 1.793 EUR / 12 = 149,42 EUR
In diesem Fall würdest du monatlich zu wenig an Beitrag zahlen und müsstest zu Jahresende die Nachzahlung leisten.
BAV-Vertrag
Da sich dein SV-Brutto durch die Entgeltumwandlung der BAV von 4.100 EUR auf 3.907 EUR reduziert hat, reduziert sich auch dein Anspruch auf Kranken- und Arbeitrslosengeld sowie dein Anspruch auf die Alters- und Erwerbsminderungsrente.
Da sich dein SV-Brutto reduziert hat, sammelst du ab einschließlich diesem Jahr weniger Entgeltpunkte für dein Konto der gesetzlichen Rentenversicherung.
Beispiel für 2019:
Entgeltpunkte bei 4.100 EUR: 4.100 EUR / 3.350 EUR = 1,2239 Entgeltpunkte
Entgeltpunkte bei 3.907 EUR: 3.907 EUR / 3.350 EUR = 1,1663 Entgeltpunkte
Bei den in der Rechnung verwendeten 3.350 EUR handelt es sich um das Durchschnittsgehalt für 2019 bzw. um die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung.
Die gesetzliche Rente, die du zum Renteneintritt erhälst resultiert aus der Multiplikation aller Rentenpunkte mit dem dann aktuellen Rentenwert. In 2019 hat ein Rentenpunkt einen Rentenwert von 33,05 EUR. Wenn du "Rentenwert" unter Wikipedia nachschlägst kannst du die Wertentwicklung nachvollziehen.
Durch das niedrigere SV-Brutto reduziert sich auch dein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Wenn man davon ausgehen würde, dass das Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monatsgehälter entweder 4.100 EUR oder 3.907 EUR betragen hätte, hättest du aktuell folgenden Anspruch auf Arbeitslosengeld 1:
Beispiel für 2019:
ALG1 bei 4.100 EUR: voraussichtlich 1.494,60 EUR
ALG1 bei 3.907 EUR: voraussichtlich 1.437,90 EUR (-56,70 EUR)
Das gleiche gilt für deinen Anspruch auf Krankengeld. Hier kannst du selbst mit einem der vorhandenen Rechner im Internet einen Vergleich durchführen.