Frage zu verzögerter Abnahme

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  1. Avatar von reha
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    Standard Frage zu verzögerter Abnahme

    Hallo Leute,

    ich habe ein Problem und wüsste gerne, wie ihr die Reaktion der Bank einschätzt:
    Seit 09/2018 besteht ein Darlehensvertrag über 300.000 Euro, davon wurden 170.000 in 2018 abgerufen
    für den Kaufpreis, weitere 130.000 stehen noch bereit für Renovierungen. Diese Arbeiten
    laufen extrem schleppend (Handwerkermangel etc.), ich zahle auch schon Bereitstellungszinsen.

    Frage: Wie lange lässt das die Bank mit sich machen? Ich gehe davon aus, dass es noch
    9 Monate dauert, bis ich die 130.000 komplett verbaut habe.

    Kann die Bank den Kreditvertrag kündigen, weil ich mir zu lange Zeit lasse mit der Abnahme des
    Restbetrages? Falls ja, kann die Bank den Vertrag nur anteilig kündigen, oder gar komplett?

    (Es geht mir nicht so sehr um die Nichtabnahmeentschädigung, aber es wäre extrem schlecht wenn
    die Bank die bereits ausgezahlten 170.000 von heute auf morgen fällig stellt..)

    Danke für eure Antworten, LG, Reha

  2. Avatar von Hilfe
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    Standard AW: Frage zu verzögerter Abnahme

    Nö alles gut gibt keine Frist ! Du zahlst ja auch Zinsen auf den abgerufenen Betrag und BSZ. Ärgerlich das keine Tilgung gezahlt wird

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Frage zu verzögerter Abnahme

    Zitat Zitat von Hilfe
    Nö alles gut gibt keine Frist ! Du zahlst ja auch Zinsen auf den abgerufenen Betrag und BSZ. Ärgerlich das keine Tilgung gezahlt wird
    Absolut fahrlässige Aussage, unmöglich!

    @reha

    Setze dich bitte mit deiner Bank in Verbindung und kläre die Situation ab, bzw. bespreche das mit der Bank.

  4. Avatar von reha
    reha ist offline
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    Standard AW: Frage zu verzögerter Abnahme

    Danke soweit.

    Mit der Bank habe ich schon geredet, diese wollten sich zu keiner Aussage verleiten lassen, ausser dass
    im Moment noch alles im grünen Bereich ist und ich "halt schauen soll dass es jetzt vorangeht". Habe auch eine
    Bestätigung mit Zeitplanung vom Architekt angeboten, wollten sie erstmal nicht haben.

    Ich wollte nur hören ob 1,5 Jahre bis Komplettabnahme ein völlig irrwitziger Zeitraum ist, oder ob sowas
    "schon mal passieren kann". Ich denke, auch beim EFH vom Bauträger gibts ja mal Probleme beim Rohbau,
    wo man dann lange auf Gutachten wartet wg. Nachbesserung etc., und ich hab noch nie gehört dass die
    Bank bei sowas ausser Bereitstellungszinsen Probleme bereitet hat. Also Erfahrungswerte würden mich interessieren.

    Danke, LG

  5. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Frage zu verzögerter Abnahme

    Leider helfen Erfahrungen weniger weiter, denn das handhabt jede Bank anders, darum war ich auch mal wieder erbost ob Hilfe seiner pauschalen und sicherlich unüberlegten Aussage.

    Vom Grundsatz aber ist ihre Bank ja noch entspannt, entsprechend sollten sie das vorläufig auch noch sein.

  6. Avatar von Hilfe
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    Standard AW: Frage zu verzögerter Abnahme

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Leider helfen Erfahrungen weniger weiter, denn das handhabt jede Bank anders, darum war ich auch mal wieder erbost ob Hilfe seiner pauschalen und sicherlich unüberlegten Aussage.

    Vom Grundsatz aber ist ihre Bank ja noch entspannt, entsprechend sollten sie das vorläufig auch noch sein.
    steht im Vertrag . Die Bank darf nicht nach eigenem Gusto hier Handeln

  7. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Frage zu verzögerter Abnahme

    Hallo reha, es gibt keine Grundlage darüber bis wann Sie das Darlehen voll abgerufen haben müssen.
    Dafür zahlen Sie Bereistellungszinsen.
    Sie können theoretisch auch noch 2 Jahre bauen und rufen Zug um Zug das Darlehen ab.
    Und zahlen für den nicht abgerufenen Darlehensteil weiter Bereitstellungszinsen.

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Frage zu verzögerter Abnahme

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Hallo reha, es gibt keine Grundlage darüber bis wann Sie das Darlehen voll abgerufen haben müssen.
    Dafür zahlen Sie Bereistellungszinsen.
    Sie können theoretisch auch noch 2 Jahre bauen und rufen Zug um Zug das Darlehen ab.
    Und zahlen für den nicht abgerufenen Darlehensteil weiter Bereitstellungszinsen.
    ?????? Bankkaufmann!! Das war doch geklärt! Selbstverständlich gibt es dafür eine Grundlage und diese steht in dem Darlehensvertrag und das handhabt jede bank anders.

    Keineswegs ist es so, dass unbegrenzt Bereitstellungszinsen gezahlt werden dürfen. Dies erschließt sich alleine schon aus der Tatsache heraus, dass bei nicht wenigen Darlehen die Tilgung gar nicht beginnen würde, beginnen kann.

  9. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Frage zu verzögerter Abnahme

    Selbstverständlich fängt die Tilgung erst bei Vollauszahlung an. Das ist ja bekannt.
    Wir müssen uns aber was Bereitstellungszinsen Länge angeht ja auch nicht einer Meinung sein.
    Und 2 Jahre ist auch gar kein Zeitraum.

  10. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Frage zu verzögerter Abnahme

    Einer Meinung müssen wir ohnehin nicht sein, aber die Hilfe sollte fachmännisch und den Tatsachen entsprechend und zielführend sein und das ist sie nicht, befolgt man deine Zeilen!

    Deine erste Zeile ist einfach völliger Quatsch, falsch und gefährlich!

  11. Avatar von Hilfe
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    Standard AW: Frage zu verzögerter Abnahme

    @reha merken Sie was ? 2 Vermittler aus der Branche 2 Meinungen . Entscheidend ist was die Bank sagt . Bitte hier immer schriftlich erfragen sofern es nicht im Vertrag geregelt ist

  12. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Frage zu verzögerter Abnahme

    Hilfe, sorry, aber bei solch einem Quatsch, wo es überhaupt keine 2 Meinungen geben darf, sehe ich nur einen einzigen Vermittler den man ernst nehmen kann.

    Dass das überhaupt diskutiert werden muss!

  13. Avatar von Hilfe
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    Standard AW: Frage zu verzögerter Abnahme

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Hilfe, sorry, aber bei solch einem Quatsch, wo es überhaupt keine 2 Meinungen geben darf, sehe ich nur einen einzigen Vermittler den man ernst nehmen kann.

    Dass das überhaupt diskutiert werden muss!
    Sehe ich genauso das @bankkaufmann die fundierten antworten gibt

  14. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Frage zu verzögerter Abnahme

    Ja, exklusiv für dich!

  15. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Frage zu verzögerter Abnahme

    Hallo Hilfe und Danke für die Blumen, die Kernfrage ist doch was die Bank schriftlich mitteilt wie lange man Bereitstellungszinsen zahlen muss.
    Also nicht ab wann wie beispielsweise Neubau ab dem 12 ten Monat.
    Sondern wie lange das gehen kann.
    Ich kenne aus meiner Praxiszeit aus dem Innendienst der Bank Fälle wo es bei absolut schwierigen Fällen auch durchaus noch einige Jahre hinziehen kann bis der Neubau fertiggestellt worden ist.
    Unter dem Strich ist es richtig zählt nur was genau die Bank schriftlich mitteilt bis wann ein Darlehen vollständig abgerufen werden muss.
    Da solche Fälle immer Problemfälle sind ist es immer am besten das direkte Gespräch mit der Bank zu suchen. Diese wird in der Regel sowieso Verständnis für eine lange Zahlung der Bereitstellungszinsphase haben.

  16. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Frage zu verzögerter Abnahme

    Dann schreib das gleich so, statt so...

    Bankkaufmann:
    Gestern 11:31
    "Hallo reha, es gibt keine Grundlage darüber bis wann Sie das Darlehen voll abgerufen haben müssen.
    Dafür zahlen Sie Bereistellungszinsen.
    Sie können theoretisch auch noch 2 Jahre bauen und rufen Zug um Zug das Darlehen ab.
    Und zahlen für den nicht abgerufenen Darlehensteil weiter Bereitstellungszinsen"

    ... dann relativiere ich den Quatsch auch nicht, vor allem applaudiert dir Hilfe nicht mit noch mehr Quatsch!!

  17. Avatar von Fly
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    Standard AW: Frage zu verzögerter Abnahme

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Dann schreib das gleich so, statt so...

    Bankkaufmann:
    Gestern 11:31
    "Hallo reha, es gibt keine Grundlage darüber bis wann Sie das Darlehen voll abgerufen haben müssen.
    Dafür zahlen Sie Bereistellungszinsen.
    Sie können theoretisch auch noch 2 Jahre bauen und rufen Zug um Zug das Darlehen ab.
    Und zahlen für den nicht abgerufenen Darlehensteil weiter Bereitstellungszinsen"

    ... dann relativiere ich den Quatsch auch nicht, vor allem applaudiert dir Hilfe nicht mit noch mehr Quatsch!!
    mäßige doch mal
    deinen Ton!

  18. Avatar von Hilfe
    Hilfe ist offline

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    Standard AW: Frage zu verzögerter Abnahme

    Zitat Zitat von Fly
    mäßige doch mal
    deinen Ton!
    manche kastrierte Hunde können nur bellen nicht beissen

    weischt

  19. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Frage zu verzögerter Abnahme

    Fly, nein, das geht nicht, das ist nicht mehr feierlich was hier verkündet wird.

    Das hat mit fachlicher Qualifikation und sachgerechter Hilfe nichts mehr zu tun! 2 solch unterschiedliche posts ein und des selben vermeindlichen Fachmanns und es nervt mich wenn du Hilfe sein Zeug und seinen Kindergärten durchgehen lässt, während du mich massregeln willst

  20. Avatar von Alexius
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    Standard AW: Frage zu verzögerter Abnahme

    Wie dieser Typ einfach jeden Thread zumüllt...

    alle anderen reden immer nur Käse und haben keine Ahnung - aber der Herr "erfahrener Finanzmakler" ist der Beste...

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